Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt  ·  Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
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Ratgeber

Eigene Google-Bewertung löschen – wie geht das Schritt für Schritt?

Die eigene Google-Bewertung löschen kann jeder Verfasser selbst — jederzeit und ohne Begründung: über das Google-Konto, mit dem die Rezension abgegeben wurde, im Bereich der eigenen Beiträge. Dort lässt sich jede Rezension bearbeiten oder vollständig entfernen; nach der Löschung verschwindet sie aus dem Unternehmensprofil. Diese Seite zeigt die Schritte — und beantwortet danach die Frage, die uns als Kanzlei täglich beschäftigt: Was können bewertete Unternehmen tun, wenn der Verfasser eben nicht löscht?

Wie lösche ich meine eigene Google-Rezension?

  1. Anmelden: mit genau dem Google-Konto, mit dem Sie die Rezension geschrieben haben.
  2. Eigene Beiträge öffnen: in Google Maps den Profilbereich aufrufen und zu den eigenen Rezensionen/Beiträgen wechseln.
  3. Rezension auswählen: die betreffende Bewertung suchen und das Menü (drei Punkte) öffnen.
  4. „Rezension löschen" wählen — oder „Bearbeiten", wenn Sie nur Text oder Sternezahl ändern möchten (mehr zum Ändern).
  5. Kontrolle: in einem nicht eingeloggten Browserfenster prüfen, ob die Rezension aus dem Profil verschwunden ist; kurze Verzögerungen sind möglich.

Die Menübezeichnungen können je nach Gerät und App-Version leicht abweichen. Ein Sonderfall: Ist das Google-Konto gelöscht, werden damit verbundene Rezensionen in der Regel ebenfalls entfernt.

Warum löschen Verfasser ihre Bewertungen — und warum ist das relevant?

Verfasser löschen aus vielen Gründen: Der Konflikt ist gelöst, die Einschätzung hat sich geändert, oder die Bewertung sollte nur Druck aufbauen. Rechtlich relevant wird der letzte Fall: Wer mit einer schlechten Bewertung droht, um etwa eine Rückzahlung zu erzwingen, bewegt sich schnell im Bereich der Nötigung — und die Bewertung selbst ist dann regelmäßig angreifbar. Für die Einordnung: Wann ist eine Google-Rezension rechtswidrig?

Für Unternehmen: Was tun, wenn der Verfasser nicht löscht?

Jetzt der Perspektivwechsel: Sie haben den Verfasser höflich um Löschung gebeten — und nichts passiert. Oder schlimmer: Die Bewertung wurde nach Ihrer Bitte verschärft. Dann führt der Weg über das Recht, nicht über weitere Bitten:

  1. Beweise sichern: jede Fassung der Bewertung mit Datum dokumentieren.
  2. Rechtslage klären: Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder fehlender Geschäftskontakt machen die Bewertung angreifbar.
  3. Plattform beanstanden: Die einfache Meldung löst nur die Prüfpflicht nach Art. 16 DSA aus und wirkt häufig nur vorübergehend — die juristisch begründete Beanstandung und die Abmahnung des Portals sind der stärkere Weg. Beachten Sie: Bei häufigen offensichtlich unbegründeten Meldungen müssen Plattformen die Bearbeitung nach Art. 23 Abs. 2 DSA aussetzen.
  4. Gerichtlich durchsetzen: per einstweiliger Verfügung oder Klage. Ein Unterlassungstitel gegen das Portal als mittelbare Störerin erfasst auch kerngleiche Wiederholungen und ist nach § 890 ZPO vollstreckbar (Ordnungsgeld bis 250.000 € je Verstoß).

Ist der Verfasser anonym und kein Geschäftskontakt ersichtlich, greift die von SterneAdvo erstrittene Rechtsprechung des OLG Hamburg (Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24): Das Portal muss den Verfasser überprüfbar machen — oder die Bewertung entfernen. Details: Sind Google-Bewertungen wirklich anonym? · Portal-Ablauf: Google-Bewertung löschen.

Fazit: Selbst löschen ist einfach — fremde Bewertungen brauchen das Recht

Die eigene Google-Bewertung ist in wenigen Klicks gelöscht. Unternehmen, deren Verfasser nicht freiwillig löscht, erreichen dasselbe Ergebnis über den rechtlichen Weg: Beanstandung, Abmahnung und notfalls den Unterlassungstitel, der auch kerngleiche Neuauflagen erfasst. Ob Ihre Bewertung angreifbar ist, sagen wir Ihnen vorab.

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Rechtsanwalt Jan Meyer
Rechtsanwalt Jan Meyer Geschäftsführer · SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Erstritt vor dem OLG Hamburg den Klarnamen-Beschluss gegen anonyme Bewerter (Az. 7 W 11/24). Prüft Ihren Fall persönlich und sagt Ihnen ehrlich, was sich durchsetzen lässt.

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Häufige Fragen

Kann ich meine Google-Rezension auch ohne das alte Konto löschen?

Ohne Zugriff auf das Konto, mit dem die Rezension abgegeben wurde, gibt es keinen direkten Löschweg. Versuchen Sie zunächst die Kontowiederherstellung über Google.

Wie lange dauert es, bis die gelöschte Rezension verschwindet?

Meist ist sie kurz nach der Löschung nicht mehr sichtbar; vereinzelt dauert die Aktualisierung etwas. Prüfen Sie die öffentliche Ansicht in einem nicht eingeloggten Fenster.

Kann das bewertete Unternehmen meine Rezension löschen?

Nicht direkt. Es kann die Rezension aber melden oder anwaltlich beanstanden — ist sie rechtswidrig, muss die Plattform sie entfernen, notfalls auf gerichtliche Anordnung.

Als Unternehmen: Der Verfasser verlangt Geld für die Löschung — was tun?

Nicht zahlen, alles dokumentieren und rechtlich prüfen lassen: Die Verknüpfung von Bewertung und Geldforderung ist ein starkes Indiz für Rechtsmissbrauch und macht die Bewertung in der Regel angreifbar.

Als Unternehmen: Der Verfasser hat gelöscht — ist das Thema damit erledigt?

Praktisch oft ja, rechtlich nicht zwingend: Der Verfasser könnte erneut bewerten. Bei gravierenden Fällen kann es sinnvoll sein, zusätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung des Verfassers oder einen Titel anzustreben — so ist auch die Wiederholung untersagt.

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