Schlechte bzw. negative Google Bewertungen / Rezensionen erfolgreich löschen und entfernen lassen
- Kein Kostenrisiko - Zahlung erst nach Abschluss der Löschungsverfahren - Keine Vorkasse
- Kostenfreie Beratung durch Rechtsanwältin Wiebke Meyer und Rechtsanwalt Jan Meyer persönlich per Telefon oder Mail
- Google reagiert binnen 1 Tages. Im Schnitt 9 von 10 erfolgreich gelöscht.
Aktionspreis
-
je nach Anzahl der Bewertungen
-
Einzelbewertung nur 149€
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Das sagen unsere Partner und Kunden
Rechtswidrige Online-Bewertungen? Eliminieren wir mit 100 % Spezialisierung
Unsere eindeutige Mission: Wir kämpfen ausschließlich gegen unrechtmäßige Online-Bewertungen.
Unser Kanzlei-Name ist Programm:
STERNE-ADVO
Wir konzentrieren uns auf Ihr
STERNE-Problem.
Vergleichen Sie uns mit Konkurrenten. Häufig wird deren mangelnde Spezialisierung durch eine eigene Domain für Bewertungen-Löschen verschleiert.
Unsere 100 % Spezialisierung bedeutet, dass wir genau wissen, wie wir schlechte Bewertungen schnell eliminieren.
Bei uns sprechen Sie immer direkt mit den Experten, Rechtsanwalt Jan Meyer und Rechtsanwältin Wiebke Meyer.
Spezialisierung als Schlüssel: Warum mit Generalisten abgeben? Wir sind die Profis, die Sie brauchen.
In wenigen Schritten schlechte Bewertungen löschen
Beantworten Sie uns vier einfache Fragen zu Ihrer Situation. Wir prüfen umgehend und unverbindlich, ob Ihre Bewertungen löschbar sind und kontaktieren Sie direkt mit einem individuellen Lösungsvorschlag. Ihr guter Ruf ist unser Ziel.
Machen Sie unseren Online-Schnelltest!
IST IHRE BEWERTUNG LÖSCHBAR?
Jetzt den Schnellcheck machen!
Das sagen unsere Partner und Kunden
So läuft das Löschen von Bewertungen bei Google
Schritt 1
Anwaltliche Lösch-Aufforderung an die Rechtsabteilung von Google
Schritt 2
Beachtung der Vorgaben des Bundesgerichtshofs
Schritt 3
Reaktion von Google idR innerhalb 1 Tages
Schritt 4
Löschung der Bewertung innerhalb von 10 – 14 Tagen in über 90% der Fälle
Die volle Expertise für Ihre Reputation
Rechtsanwältin Wiebke Meyer und Rechtsanwalt Jan Meyer sind jederzeit persönlich für Sie da.
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren
Unser Angebot für Sie
-
Einzelbewertung nur 149€
-
Kostenfreie Beratung direkt durch Rechtsanwälte Meyer
-
9 von 10 im Schnitt erfolgreich gelöscht
-
Google reagiert binnen 1 Tages
-
Kein Kostenrisiko - Keine Vorkasse
-
0,- Euro mit Rechtsschutzversicherung*
Schlechte Google Bewertung löschen zum Festpreis
Sie haben die volle Kostenkontrolle. Wir bieten Ihnen transparente und faire Festpreise, damit Sie Ihr Budget optimal nutzen können. Das Besondere zu Ihrem Vorteil: Sie erhalten unsere Rechnung immer erst nach Abschluss der Löschungsverfahren.
Kontaktieren Sie uns direkt!
Fragen zum Thema Google Bewertung löschen
WIE HOCH SIND DIE ERFOLGSCHANCEN DER LÖSCHUNG?
Eine Bewertung ist nur dann nicht löschbar, wenn der Bewerter entsprechend den Vorgaben der Rechtsprechung substantiiert nachweist, dass er Kunde bei Ihnen war (er hat insoweit die Beweislast und muss etwa durch einen Beleg/ eine Quittung nachweisen, dass er Kunde bei Ihnen war). Außerdem muss er nachweisen, dass seine aufgestellten Äußerungen der Wahrheit entsprechen.
WIE LANGE DAUERT DAS LÖSCHVERFAHREN?
Das Löschverfahren dauert in der Regel 10 bis 14 Tage. Über 90 % der Bewertungen werden in diesem Schritt bereits erfolgreich gelöscht.
KÖNNEN AUCH RECHTMÄSSIGE BEWERTUNGEN GELÖSCHT WERDEN?
Ja, grundsätzlich kann jede Bewertung angegriffen und gelöscht werden. Google ist nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs in der Pflicht, das Löschverfahren nach anwaltlicher Aufforderung ordnungsgemäß durchzuführen. Auch eine auf den ersten Blick vermeintlich rechtmäßige Meinungsäußerung wird am Ende gelöscht, wenn die Tatsachengrundlage für die Bewertung fehlt. Dabei ist grundsätzlich irrelevant, ob es sich um eine reine Meinungsäußerung handelt oder gar um eine anonyme Bewertung ohne Inhalt.
WAS MUSS ICH BEACHTEN, WENN ICH NEGATIV BEWERTET WERDE?
Die Antwort ist klar und einfach: Nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit unseren hochspezialisierten IT-Anwälten auf und tun Sie bitte nichts auf eigene Faust in Bezug auf die Bewertung!
Das bedeutet: Antworten Sie bitte auf keinen Fall auf die Bewertung (dies erschwert die Löschung erheblich)! Nehmen Sie bitte auch keinen Kontakt zu Google auf! Es gilt das verbreitete Sprichwort „Schweigen ist Gold“.
WANN IST EINE BEWERTUNG NICHT LÖSCHBAR?
Eine Bewertung ist nur dann nicht löschbar, wenn der Bewerter entsprechend den Vorgaben der Rechtsprechung substantiiert nachweist, dass er Kunde bei Ihnen war (er hat insoweit die Beweislast und muss etwa durch einen Beleg/ eine Quittung nachweisen, dass er Kunde bei Ihnen war). Außerdem muss er nachweisen, dass seine aufgestellten Äußerungen der Wahrheit entsprechen.
SIND ANONYME BEWERTUNGEN AUCH OHNE INHALT LÖSCHBAR?
Ja, auch anonyme Bewertungen ohne Inhalt sind löschbar, Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.01.2018 – 324 O 63/17.
WORIN LIEGT DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER BEWERTUNG UND EINER REZENSION?
WANN BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT, EINE REZENSION ENTFERNEN UND LÖSCHEN ZU LASSEN?
WER KANN NEGATIVE BEWERTUNGEN ENTFERNEN?
Eine Google Bewertung kann nur der Verfasser löschen, indem er auf das Mülltonnen-Symbol klickt. Betroffene, die eine Rezension löschen lassen möchten, müssen sich hingegen direkt an Google wenden und sollten idealerweise einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen, um die Erfolgschancen zu erhöhen.
WER KANN NEGATIVE BEWERTUNGEN ENTFERNEN?
WIE SEHEN DIE RICHTLINIEN VON GOOGLE ZUR LÖSCHUNG UND ENTFERNUNG EINER BEWERTUNG AUS?
WIE KANN MAN EINE NEGATIVE BEWERTUNG LÖSCHEN LASSEN?
WAS SIND HÄUFIGE FEHLER BEIM LÖSCHEN VON NEGATIVEN REZENSIONEN?
Wer negative Bewertungen entfernen lassen möchte und dabei nicht von Anfang an auf einen spezialisierten Anwalt für Internetrecht setzt, kann einige Fehler begehen. Zu den häufigsten Fehlern gehören beispielsweise das Verfassen einer Antwort, da diese die Löschung erschwert. Zudem handeln viele Unternehmen erst sehr spät und gehen somit das Risiko einer starken Rufschädigung ein. Wer Bewertungen auf eigene Faust entfernen lassen möchte, riskiert außerdem, dass Google nicht reagiert und negative Rezensionen somit online bleiben.
WIE REAGIERT MAN AM BESTEN AUF EINE NEGATIVE GOOGLE BEWERTUNG?
WARUM IST SCHNELLES HANDELN WICHTIG?
WELCHE RECHTE SIND BEI EINER NEGATIVEN BEWERTUNG BETROFFEN?
WANN IST EIN ANWALTLICHES VORGEHEN GEGEN EINE NEGATIVE BEWERTUNG SINNVOLL?
Warum Sie auf uns vertrauen sollten
Die Bewertungen im Netz bestimmen Ihren Erfolg im echten Leben und entscheiden über Reputation, Kundenzulauf und Umsatz. Zeit, sich auf Experten zu verlassen. Wir sind Rechtsanwälte, die sich zu 100% auf Online-Bewertungen spezialisiert haben. Daher wissen wir genau, was zu tun ist, um eine Bewertung innerhalb kürzester Zeit zu löschen. Wir sind bereit, alles zu geben. Und Sie?
Google Bewertung löschen
Nicht spezialisierte Anwälte
- Nur allgemeine Beratung
- Unsichere Erfolgschancen
- Lange Bearbeitungsdauer
- Hohe Kosten pro Bewertung (ca. 800,- Euro netto pro Bewertung oder mehr)
Google Bewertung löschen
Mit Sterne-Advo
- 100% Spezialisierung auf Online-Bewertungen
- Kostenlose Erstberatung mit Einschätzung der Erfolgsaussichten
- Verständliche Erläuterung des Vorgehens
- Transparente und faire Festpreise
- Nützliche Hinweise im Reputationsmanagement
- Unterstützung bei der Verbesserung des Bewertungsprofils
- Aufklärung über alternative rechtliche Schritte, z.B. Abmahnung gegen Verfasser
Google Bewertung löschen
Mit Internet-Agentur
- Keine Beratung
- Irreparable Rechtsnachteile
- Bewertungen unlöschbar durch Fehler der Agentur
- Rechtswidrig und abmahnfähig, Urteil LG Hamburg vom 28.06.2019 – 315 O 255/18
- Keine Zahlung über Rechtsschutzversicherung
Umgehend schlechte Google Bewertungen löschen lassen
Jetzt unverbindliche Beratung anfordern!
- Über 15 Jahre Berufserfahrung
- Transparente, faire und persönliche Beratung durch Rechtsanwältin Wiebke Meyer und Rechtsanwalt Jan Meyer
- Mandatsbetreuung bundesweit unkompliziert per Telefon und E-Mail
Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an!
„*“ zeigt erforderliche Felder an