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15.02.2024
OLG entscheidet: kununu muss Klarnamen nennen
Den Beschluss können Sie hier herunterladen:
OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7W 11/24 (PDF)
Stellungnahme von Rechtsanwalt Jan Meyer
In einem Eilverfahren hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden, dass kununu, ein bekanntes Arbeitgeberbewertungsportal, Namen nennen muss, wenn ihre Bewertungen angezweifelt werden. Dem „Ross und Reiter-Beschluss“ war der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Rechtsanwalt Jan Meyer, Inhaber der Kanzlei SterneAdvo, vorausgegangen. Er hatte im Namen eines Mandanten die Echtheit einer Bewertung auf kununu angezweifelt.
Bisher hat kununu lediglich anonymisierte Nachweise von Bewertern vorgelegt. Diese Praxis ändert sich nun grundlegend.
Nach der gerichtlichen Entscheidung müssen Bewertungen auf ihre Authentizität hin überprüft werden. Bestehen Zweifel an der Echtheit der bewertenden Person, muss kununu entweder die Identität offenlegen oder die Bewertung dauerhaft löschen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Unklarheit darüber besteht, ob die bewertende Person tatsächlich Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen hatte.
Für Arbeitgeber ist dieser Beschluss bahnbrechend. Bisher mussten sie ungerechtfertigte negative Bewertungen hinnehmen, die möglicherweise aus unlauteren Motiven erstellt wurden. In Zeiten des Fachkräftemangels können solche Bewertungen den Ruf und die Attraktivität eines Unternehmens erheblich schädigen.
Das Gericht stellte klar, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn alle negativen Bewertungen angegriffen werden und die positiven Bewertungen unangefochten bleiben. Ebenso wurde bestätigt, dass die Beauftragung von SterneAdvo als spezialisierte Anwaltskanzlei zur Beanstandung rechtswidriger Online-Bewertungen nicht rechtsmissbräuchlich ist.
Bewertende auf kununu sind nun angehalten, ihre Bewertungen wahrheitsgemäß zu verfassen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das erhöht die Glaubwürdigkeit der Bewertungen und schafft eine transparentere und fairere Plattform für alle Nutzer.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts setzt neue Maßstäbe für die Authentizität von Online-Bewertungen und stärkt das Vertrauen in die digitale Transparenz von Arbeitgeberbewertungen.
Zu diesem bahnbrechenden Erfolg berichteten auch zahlreiche namhafte Tageszeitungen und Online-Plattformen.
Hier eine kleine Vorauswahl:
- Artikel von Golem: Kununu muss im Streitfall Klarnamen nennen
- Artikel von it-daily.net: Hammer-Urteil: Kununu muss Klarnamen preisgeben
- Artikel von Reise vor 9: Klarnamen-Pflicht für Arbeitgeber-Bewertungsplattform
- Artikel von FinanzNachrichten.de: Oberlandesgericht entscheidet im Eilverfahren: kununu muss Klarnamen nennen
- Artikel der FAZ: Job-Bewertungsplattform muss Klarnamen nennen oder Eintrag löschen
- Artikel der WirtschaftsWoche: Bewertungsportal Kununu muss bei Bedarf Klarnamen teilen
- Artikel vom Verband Deutscher Anwälte e.V.: Keine Anonymität mehr bei Internet-Arbeitgeberbewertungsportalen
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