Jan Meyer
Rechtsanwalt & Geschäftsführer
Rechtsanwalt Jan Meyer berät und vertritt Unternehmen in allen Fragen des Reputationsrechts – vom Vorgehen gegen rufschädigende Online-Bewertungen bis zur Identifizierung anonymer Verfasser. Am 8. Februar 2024 hat er persönlich den Klarnamen-Präzedenzfall gegen das Bewertungsportal Kununu erstritten (OLG Hamburg, Az. 7 W 11/24) und damit die Rechte von Arbeitgebern bundesweit gestärkt.
- Studium in Greifswald, Sheffield, Münster und Düsseldorf
- Referendariat in Düsseldorf und Bangkok
- Fachanwaltslehrgang IT-Recht
- Spricht Deutsch und Englisch