OLG-Hamburg-Beschluss · Az. 7 W 11/24
Kununu muss anonyme Bewerter zuordenbar machen – oder löschen
Der von Rechtsanwalt Jan Meyer erstrittene Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 8. Februar 2024 verpflichtet Kununu, den Bewerter bei berechtigten Zweifeln so zu individualisieren, dass der Arbeitgeber den Kontakt zuordnen kann – andernfalls ist die Bewertung zu löschen. Diese Linie wird seither vom Landgericht Hamburg fortgeführt.
Rechtsanwalt Jan Meyer zur Entscheidung
Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 8. Februar 2024 (Az. 7 W 11/24) entschieden: Bestehen berechtigte Zweifel an der Echtheit einer Kununu-Bewertung, muss die Plattform den anonymen Verfasser so individualisieren, dass der bewertete Arbeitgeber den behaupteten Geschäftskontakt selbst überprüfen kann – andernfalls ist die Bewertung zu löschen. Anonymisierte „Nachweise“ eines angeblichen Kontakts genügen nicht. Erstritten wurde der Beschluss von Rechtsanwalt Jan Meyer (SterneAdvo).
Die Kernaussage
Bei Zweifeln an der Echtheit der bewertenden Person muss die Plattform den Bewerter so individualisieren, dass der Arbeitgeber den Geschäftskontakt überprüfen kann – oder die Bewertung dauerhaft löschen. Lediglich anonymisierte „Nachweise“ eines angeblichen Bewertungskontakts genügen nicht.
Für viele Arbeitgeber beginnt es mit einem Screenshot am Montagmorgen: eine anonyme Ein-Stern-Bewertung auf Kununu, gespickt mit Vorwürfen über Zustände, die es im Betrieb nie gab – verfasst von jemandem, der dort offenkundig nie gearbeitet hat. Wer nachfragt, bekommt vom Portal bestenfalls einen anonymisierten „Nachweis“ zu sehen, der nichts belegt. Genau diese Konstellation lag dem Verfahren zugrunde, das Rechtsanwalt Jan Meyer (SterneAdvo) für einen betroffenen Mandanten vor dem Oberlandesgericht Hamburg führte – und aus dem der sogenannte Klarnamen-Beschluss hervorging.
In einem Eilverfahren hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass Kununu – eines der bekanntesten Arbeitgeberbewertungsportale – im Streitfall den Bewerter so individualisieren muss, dass der Arbeitgeber den Geschäftskontakt überprüfen kann – andernfalls ist die Bewertung zu löschen –, wenn die Echtheit einer Bewertung angezweifelt wird. Dem sogenannten „Klarnamenbeschluss“ ging der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Rechtsanwalt Jan Meyer, Inhaber der Kanzlei SterneAdvo, voraus. Er hatte im Namen eines Mandanten die Echtheit einer Bewertung auf Kununu angezweifelt.
Bisher legte Kununu lediglich anonymisierte Nachweise von Bewertern vor. Bestehen berechtigte Zweifel an der Echtheit der bewertenden Person, muss die Plattform den Verfasser so individualisieren, dass sich der geschäftliche Kontakt überprüfen lässt – oder die Bewertung dauerhaft löschen. Das ist insbesondere dann relevant, wenn unklar ist, ob die bewertende Person überhaupt Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen hatte.
Was das für Arbeitgeber bedeutet
Für Arbeitgeber ist dieser Beschluss von erheblicher Bedeutung. Bisher mussten sie ungerechtfertigte negative Bewertungen hinnehmen, die möglicherweise aus unlauteren Motiven verfasst wurden. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können solche Bewertungen den Ruf und die Attraktivität eines Unternehmens erheblich beschädigen.
Das Gericht stellte zudem klar, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn ausschließlich die negativen Bewertungen angegriffen und die positiven unangefochten gelassen werden. Ebenso wurde bestätigt: Die Beauftragung einer auf die Beanstandung rechtswidriger Online-Bewertungen spezialisierten Kanzlei wie SterneAdvo ist nicht rechtsmissbräuchlich.
Wer ein Unternehmen öffentlich bewertet, muss sich im Streitfall greifen lassen – andernfalls hat die Bewertung im Netz nichts zu suchen. So lässt sich die Echtheit beanstandeter Online-Bewertungen im Streitfall überprüfen.
Was hat das OLG Hamburg im Klarnamen-Beschluss (Az. 7 W 11/24) entschieden?
Das Oberlandesgericht Hamburg hat im Eilverfahren klargestellt: Kununu darf sich nicht pauschal hinter der Anonymität seiner Nutzer verschanzen. Zweifelt ein bewerteter Arbeitgeber die Echtheit einer negativen Bewertung berechtigt an, muss die Plattform den Verfasser so individualisieren, dass sich der behauptete Geschäftskontakt überprüfen lässt – oder die Bewertung entfernen. Rechtliche Grundlage ist der Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB analog i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB und dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht; das Portal haftet als mittelbare Störerin und Verbreiterin der Bewertung.
Muss Kununu die Identität anonymer Bewerter offenlegen?
Nicht in jedem Fall – aber im Streitfall trägt die Plattform das Risiko. Kununu kann die Anonymität wahren, solange die Echtheit nicht substantiiert bestritten wird. Sobald der bewertete Arbeitgeber jedoch berechtigte Zweifel vortragen kann, steht die Plattform vor der Wahl: individualisieren, sodass der Kontakt überprüfbar wird, oder löschen. Den Einwand, das Datenschutzrecht stehe einer Offenlegung entgegen, hat das OLG Hamburg in dieser Konstellation nicht durchgreifen lassen – das Risiko der Nicht-Individualisierbarkeit trägt das Portal als Verbreiterin.
Gilt der Beschluss nur für Kununu oder auch für andere Bewertungsportale?
Die zugrunde liegenden rechtlichen Maßstäbe sind nicht auf Kununu beschränkt. Sie beruhen auf allgemeinem Äußerungs- und Persönlichkeitsrecht und lassen sich auf andere Arbeitgeber- und Unternehmensbewertungsportale übertragen, die anonyme Bewertungen verbreiten. Maßgeblich ist stets der Einzelfall: Wie konkret sind die Zweifel an der Echtheit, und wie substantiiert kann der Bewertete den fehlenden Geschäftskontakt vortragen?
Ist der Klarnamen-Beschluss noch aktuell – und rechtskräftig?
Der Beschluss vom 8. Februar 2024 (Az. 7 W 11/24) erging im Eilverfahren. Dieselbe Rechtsauffassung wurde anschließend in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigt (LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025, Az. 324 O 315/24; Berufungsrücknahme vor dem OLG Hamburg, Az. 7 U 8/25). Es handelt sich um zwei getrennte Verfahren mit demselben rechtlichen Ergebnis – kein durchgehender Instanzenzug. Betroffene Arbeitgeber können sich damit auf eine in zwei Verfahren bestätigte Rechtsauffassung stützen.
Was bedeutet die Entscheidung für Arbeitgeber mit einer rechtswidrigen Bewertung?
Sie sind anonymen, unwahren Bewertungen nicht länger schutzlos ausgeliefert. Lässt sich ein realer Bewertungskontakt nicht belegen, kann die Entfernung verlangt werden. Wichtig ist die Erwartung an die Wirkung: Eine bloße Meldung an das Portal löst häufig nur eine vorübergehende Deaktivierung für die Dauer der Prüfung aus – die Bewertung kann wieder erscheinen. Dauerhafte Ruhe entsteht erst, wenn der Unterlassungsanspruch gegen das Portal geltend gemacht und, wenn nötig, gerichtlich – bei Bedarf im Eilverfahren – durchgesetzt wird. Ein solcher Unterlassungstitel erfasst auch kerngleiche, nur leicht umformulierte Wiederholungen; bei einem Verstoß drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro pro Verstoß (§ 890 ZPO).
Wie lässt sich eine rechtswidrige Kununu-Bewertung entfernen?
Der Weg beginnt mit sauberer Beweissicherung (Screenshots) und einer substantiierten Beanstandung, die den fehlenden Geschäftskontakt konkret darlegt. Bleibt die Plattform untätig, wird der Unterlassungsanspruch geltend gemacht und, wenn nötig, gerichtlich – bei Bedarf im Eilverfahren – durchgesetzt. Wer prüfen lassen möchte, ob und wie sich eine konkrete Bewertung angehen lässt, findet die Details unter kununu Bewertung löschen lassen.
Original-Beschluss zum Download
OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24. Mandantenbezogene Daten sind geschwärzt.
Beschluss OLG Hamburg 7 W 11/24 ansehen PDF · geschwärzt · zum DownloadHäufige Fragen zum Klarnamen-Beschluss
Ist der OLG-Hamburg-Klarnamen-Beschluss ein Urteil?
Nein. Es handelt sich um einen Beschluss im Eilverfahren (OLG Hamburg, 8. Februar 2024, Az. 7 W 11/24). Dieselbe Rechtsauffassung wurde in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigt (LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025, Az. 324 O 315/24; Berufungsrücknahme vor dem OLG Hamburg, Az. 7 U 8/25).
Wer hat den Beschluss erstritten?
Rechtsanwalt Jan Meyer, Inhaber der Kanzlei SterneAdvo (Düsseldorf), hat das Verfahren für einen betroffenen Arbeitgeber geführt. SterneAdvo ist auf die Beanstandung rechtswidriger Online-Bewertungen spezialisiert.
Muss Kununu eine anonyme Bewertung immer löschen?
Nein, nicht automatisch. Erst wenn der bewertete Arbeitgeber berechtigte Zweifel an der Echtheit vorträgt und die Plattform den Verfasser nicht so individualisiert, dass sich der Geschäftskontakt überprüfen lässt, ist die Bewertung zu entfernen.
Reicht es, eine falsche Bewertung bei Kununu zu melden?
Häufig nicht dauerhaft. Eine Meldung führt oft nur zu einer vorübergehenden Deaktivierung für die Dauer der Prüfung; die Bewertung kann wieder erscheinen. Dauerhafte Ruhe entsteht regelmäßig erst über einen durchgesetzten Unterlassungsanspruch gegen das Portal.
Schützt der Beschluss auch vor neuen, ähnlichen Bewertungen?
Ein erwirkter Unterlassungstitel erfasst auch kerngleiche, nur leicht umformulierte Wiederholungen. Verstößt das Portal dagegen, drohen Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro pro Verstoß (§ 890 ZPO).
Was kostet das Vorgehen gegen eine Kununu-Bewertung?
Das richtet sich nach Schwierigkeit und Aufwand des individuellen Falls. Außergerichtlich arbeiten wir mit transparenten Festpreisen (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer); die gesetzlichen Prozesskosten nach dem RVG holen Sie sich bei Obsiegen vom verbreitenden und gerichtlich unterlegenen Portal zurück (§ 91 ZPO). Ob sich ein Vorgehen lohnt, klären wir vorab.
Fazit: Warum dieser Beschluss Arbeitgebern den Rücken stärkt
Der Klarnamen-Beschluss des OLG Hamburg (Az. 7 W 11/24) verschiebt das Kräfteverhältnis zwischen anonymen Bewertern und betroffenen Unternehmen: Wer öffentlich bewertet, muss sich im Streitfall greifen lassen – sonst hat die Bewertung im Netz nichts zu suchen. Für Arbeitgeber bedeutet das ein belastbares Instrument gegen unwahre, anonyme Bewertungen. Entscheidend bleibt das richtige Vorgehen: Nicht die schnelle Meldung schafft dauerhafte Ruhe, sondern der gegen das Portal durchgesetzte Unterlassungsanspruch. Wer eine konkrete Bewertung prüfen lassen möchte, kann bei SterneAdvo ein Mandat anfragen und in einem kostenfreien Erstgespräch klären, ob eine Zusammenarbeit in Betracht kommt.
Autor: Rechtsanwalt Jan Meyer, Geschäftsführer der SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf. Er hat den OLG-Hamburg-Klarnamen-Beschluss (Az. 7 W 11/24) erstritten.
Bundesweites Medienecho
Über den Beschluss und seine Folgen berichteten führende juristische Fachmedien sowie die Wirtschafts- und Publikumspresse:
„Die Arbeitgeberin muss sich einer schlechten Bewertung nicht einfach ausgeliefert sehen.“
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