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SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Grundsatzentscheidung · OLG Hamburg · Az. 7 W 11/24

Kununu muss Klarnamen nennen – oder löschen

Der von Rechtsanwalt Jan Meyer erstrittene Klarnamenbeschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 8. Februar 2024 hat die Rechtslage bei anonymen Arbeitgeberbewertungen bahnbrechend verändert – und wird seither vom Landgericht Hamburg fortgeführt.

  • GerichtOLG Hamburg
  • Az.7 W 11/24
  • Datum8. Februar 2024
  • VerfahrenBeschluss
  • PlattformKununu

Rechtsanwalt Jan Meyer zur Entscheidung

Die Kernaussage

Bei Zweifeln an der Echtheit der bewertenden Person muss die Plattform entweder die Identität offenlegen oder die Bewertung dauerhaft löschen. Lediglich anonymisierte „Nachweise“ eines angeblichen Bewertungskontakts genügen nicht.

In einem Eilverfahren hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass Kununu – eines der bekanntesten Arbeitgeberbewertungsportale – im Streitfall Klarnamen nennen muss, wenn die Echtheit einer Bewertung angezweifelt wird. Dem sogenannten „Klarnamenbeschluss“ ging der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Rechtsanwalt Jan Meyer, Inhaber der Kanzlei SterneAdvo, voraus. Er hatte im Namen eines Mandanten die Echtheit einer Bewertung auf Kununu angezweifelt.

Bisher legte Kununu lediglich anonymisierte Nachweise von Bewertern vor. Diese Praxis ändert sich grundlegend: Bestehen Zweifel an der Echtheit der bewertenden Person, muss die Plattform entweder die Identität offenlegen oder die Bewertung dauerhaft löschen. Das ist insbesondere dann relevant, wenn unklar ist, ob die bewertende Person überhaupt Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen hatte.

Was das für Arbeitgeber bedeutet

Für Arbeitgeber ist dieser Beschluss bahnbrechend. Bisher mussten sie ungerechtfertigte negative Bewertungen hinnehmen, die möglicherweise aus unlauteren Motiven verfasst wurden. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können solche Bewertungen den Ruf und die Attraktivität eines Unternehmens erheblich beschädigen.

Das Gericht stellte zudem klar, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn ausschließlich die negativen Bewertungen angegriffen und die positiven unangefochten gelassen werden. Ebenso wurde bestätigt: Die Beauftragung einer auf die Beanstandung rechtswidriger Online-Bewertungen spezialisierten Kanzlei wie SterneAdvo ist nicht rechtsmissbräuchlich.

Wer ein Unternehmen öffentlich bewertet, muss sich im Streitfall greifen lassen – andernfalls hat die Bewertung im Netz nichts zu suchen. Die Entscheidung setzt neue Maßstäbe für die Authentizität von Online-Bewertungen und stärkt das Vertrauen in eine faire, transparente Bewertungslandschaft.

Original-Beschluss zum Download

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24. Mandantenbezogene Daten sind geschwärzt.

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