Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt  ·  Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ratgeber

Was kostet es, eine Bewertung löschen zu lassen?

Eine seriöse Zahl gibt es erst nach Sichtung des Falls — bei SterneAdvo beginnt deshalb jedes Mandat mit einer kostenfreien Ersteinschätzung: Sie erfahren unverbindlich, ob und wie sich die negative Bewertung angreifen lässt, und kennen die Konditionen vor der Beauftragung. Als hochspezialisierte Wirtschaftskanzlei rechnen wir unser Honorar üblicherweise auf Zeitbasis ab. Das ist die fairste Vergütung für beide Seiten. Wir bieten aber auch transparente Festpreise pro Bewertung und pro Monat (Festpreise außergerichtlich; sämtliche Preise zzgl. ges. USt.). Die gesetzliche Kostenlogik dahinter ist klar geregelt — und spricht für Sie.

Woraus setzen sich die Kosten zusammen?

  1. Ersteinschätzung: kostenfrei — inklusive der ehrlichen Antwort, wenn sich ein Vorgehen nicht lohnt.
  2. Außergerichtliche Stufe: Prüfung, Beweissicherung und Abmahnung des Portals — hier gelten unsere transparenten Konditionen (Zeitbasis oder Festpreis).
  3. Gerichtliche Stufe: einstweilige Verfügung oder Klage. Hier entstehen Gerichtskosten und gesetzliche Anwaltsgebühren aus dem Streitwert — der in Bewertungssachen regelmäßig mit 10.000 € je angegriffener Bewertung angesetzt wird, so auch im Beschluss des OLG Hamburg vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24. Zur Einordnung: Für die anwaltliche Vertretung fällt eine gesetzliche 1,3-Regelgebühr aus diesem Streitwert an.

Wer trägt die Kosten am Ende?

Der gesetzliche Grundsatz des § 91 ZPO: Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. Obsiegt Ihr Unternehmen, holen Sie sich die gesetzlichen Prozesskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom verbreitenden und gerichtlich unterlegenen Portal zurück. Zwei ehrliche Einschränkungen: Erstattet wird nur bei Obsiegen — und nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren, nicht jeder tatsächliche Aufwand. Genau deshalb steht am Anfang die Prüfung, ob sich ein Vorgehen lohnt.

Warum ist der Stückpreis nicht der Maßstab?

Worauf Sie bei der Wahl des Vorgehens achten sollten: Sehr günstige Angebote pro Bewertung decken typischerweise die Meldung ab — den Schritt, der rechtlich nur die Prüfpflicht nach Art. 16 DSA auslöst und häufig nur zu einer vorübergehenden Entfernung führt. Entscheidend ist, was passiert, wenn die Bewertung bestehen bleibt oder wiederkehrt: Abmahnung, Eilverfahren, Unterlassungstitel, Vollstreckung. In reinen Niedrigpreis-Modellen ist dieser Schritt wirtschaftlich meist nicht abgebildet. Wer dauerhafte Ruhe will, sollte auf das Vorgehen achten — nicht auf den Stückpreis. Den Unterschied erklärt Wer hilft bei der Löschung negativer Bewertungen?

Die vollständige Kostenlogik — Streitwert, Gebührensystem, Erstattung, Rechtsschutzversicherung — erklärt unsere ausführliche Seite Was kostet das Vorgehen gegen eine Bewertung?

Fazit: Transparenz statt Lockpreis

Was eine Löschung „kostet", hängt vom Einzelfall ab — unseriös ist jede Pauschalzahl vor der Prüfung. Bei SterneAdvo gilt: kostenfreie Ersteinschätzung, transparente Konditionen vor der Beauftragung (Zeitbasis oder Festpreis, zzgl. ges. USt.) und eine gesetzliche Kostenerstattung, die im Obsiegensfall das Portal trifft. Portal-Details: Google · Kununu · Trustpilot.

Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern →

Rechtsanwalt Jan Meyer
Rechtsanwalt Jan Meyer Geschäftsführer · SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Erstritt vor dem OLG Hamburg den Klarnamen-Beschluss gegen anonyme Bewerter (Az. 7 W 11/24). Prüft Ihren Fall persönlich und sagt Ihnen ehrlich, was sich durchsetzen lässt.

Mehr über Jan Meyer →
Bekannt aus
WDRRTLLegal Tribune OnlinebeckVDI-NachrichtenPersonalwirtschaft

Häufige Fragen

Was kostet die erste Einschätzung durch den Anwalt?

Nichts — die Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei und unverbindlich. Sie erfahren, ob die Bewertung angreifbar ist und mit welchen Konditionen Sie rechnen können.

Zahle ich pro Bewertung oder pauschal?

Beides ist möglich: Honorar auf Zeitbasis oder transparente Festpreise pro Bewertung bzw. pro Monat (Festpreise außergerichtlich; zzgl. ges. USt.). Welche Variante passt, besprechen wir vor der Beauftragung.

Steigen die Kosten, wenn ich mehrere Bewertungen angreifen lasse?

Jede Bewertung wird einzeln geprüft und mit eigener Argumentation angegriffen. Beim Streitwert gilt: regelmäßig 10.000 € je Bewertung. Die Konditionen besprechen wir transparent vor der Beauftragung — Mengenrabatte gibt es bei uns nicht, denn Sorgfalt kennt keinen Rabatt.

Gibt es ein Erfolgshonorar — zahlen nur bei Löschung?

Nein. Rechtsanwälte dürfen in Deutschland grundsätzlich kein Erfolgshonorar vereinbaren (§ 49b Abs. 2 BRAO; eng begrenzte Ausnahmen: § 4a RVG). Angebote, die danach klingen, sollten Sie kritisch prüfen. Unsere Vergütung ist aufwandsbasiert und transparent.

Bekomme ich meine Kosten vom Portal zurück?

Bei Obsiegen im gerichtlichen Verfahren erstattet das verbreitende und gerichtlich unterlegene Portal die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten (§ 91 ZPO) — zumindest teilweise holen Sie Ihre Investition damit zurück.

Betrifft Sie das gerade?

Schildern Sie Ihren Fall – kostenfrei und unverbindlich. Wir prüfen, ob eine Zusammenarbeit in Betracht kommt.

Kostenloses Erstgespräch

Kostenfreies Erstgespräch anfordern

Mit dem Absenden verarbeiten wir Ihre Kontaktdaten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in der Datenschutzerklärung.

★★★★★ Sehr gut bei · 4,97/5 · 77* Bewertungen · 100 % Empfehlungen