Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt  ·  Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
OLG-Hamburg-Kanzlei – Klarnamen-Beschluss erstritten (Az. 7 W 11/24) ✦ AKTUELL: kununu verliert Prozess in der Hauptsache Von SterneAdvo erstritten: OLG Hamburg 7 U 8/25 unanfechtbar · LG Hamburg 324 O 315/24 rechtskräftig Zur Entscheidung
Rechtsanwälte für Äußerungs- & Reputationsrecht

GoWork-Bewertung löschen lassen

Eine rechtswidrige GoWork-Bewertung müssen Sie nicht hinnehmen. Als Kanzlei setzen wir Ihren Anspruch auf Unterlassung gegenüber GoWork durch – außergerichtlich und, wenn nötig, gerichtlich im Eilverfahren, gestützt auf unseren OLG-Hamburg-Beschluss zur Klarnamenpflicht.

  • Unterlassung durchsetzen – gegen die Plattform, nicht bloß eine Meldung
  • Eilverfahren – gerichtlicher Druck per einstweiliger Verfügung
  • OLG-Hamburg-Beschluss – zur Klarnamenpflicht (7 W 11/24)
  • Anwaltliche Vertretung – vollständig und bundesweit
GoWork-Bewertung löschen lassen – Kanzlei SterneAdvo, Rechtsanwalt Jan Meyer

In zwei Angaben zur Ersteinschätzung

Streng vertraulich

Kurz gesagt

Eine GoWork-Bewertung ist zu entfernen, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthält oder ersichtlich kein echter Beschäftigungsbezug besteht (häufig anonyme Fake-Einträge). Trotz des Auslandssitzes der Plattform gilt bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen deutsches Recht: Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB analog i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB, bei unwahren Tatsachen zusätzlich § 824 BGB; gegenüber der Plattform die Prüfpflicht nach Art. 16 DSA. Entscheidend ist die konsequente anwaltliche Durchsetzung – notfalls gerichtlich. Erster Schritt: Eintrag mit Datum und URL sichern und rechtlich prüfen lassen.
„…diese Rüge darf der Bewertete grundsätzlich so lange aufrechterhalten, bis ihm gegenüber der Bewerter so individualisiert wird, dass er das Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes überprüfen kann.“ — OLG Hamburg, Beschluss v. 08.02.2024, Az. 7 W 11/24 (von SterneAdvo erstritten)

Rechtsstand: September 2026 · Beitrag von Rechtsanwalt Jan Meyer, SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Klarnamen-Beschluss – von uns erstritten

Rechtsanwalt Jan Meyer hat vor dem OLG Hamburg erwirkt, dass Bewertungsportale einen anonymen Verfasser bei substantiierter Beanstandung so individualisieren müssen, dass der Bewertete das Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes überprüfen kann – oder die Bewertung entfernen müssen – eine vielbeachtete obergerichtliche Entscheidung.

2026 rechtskräftig bestätigt Diese Rechtsprechung wurde in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigt: LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025 (Az. 324 O 315/24). Die Berufung wurde vor dem OLG Hamburg (Az. 7 U 8/25) zurückgenommen – die Entscheidung ist damit unanfechtbar.

OLG Hamburg · Beschluss vom 08.02.2024 · Az. 7 W 11/24 →
Bekannt aus
WDRRTLLegal Tribune OnlinebeckVDI-NachrichtenPersonalwirtschaft

GoWork-Bewertungen müssen Sie nicht hinnehmen, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, Schmähkritik darstellen oder kein echter Beschäftigungsbezug besteht. Auf eine substantiierte Beanstandung ist die Plattform gehalten, den Eintrag zu überprüfen. Führt das nicht zur Löschung, bleibt der Anwaltsweg: Wir setzen Ihren Unterlassungsanspruch gegenüber GoWork durch.

Unser Ansatz

Wir lassen nicht nur löschen – wir setzen Ihr Recht durch.

Eine rechtswidrige Bewertung verschwindet nicht durch eine Meldung, sondern durch einen durchsetzbaren Anspruch. Als Kanzlei für Äußerungs- und Reputationsrecht machen wir Ihren Anspruch auf Unterlassung gegenüber der Plattform geltend – und setzen ihn, wenn das Portal nicht reagiert, gerichtlich durch – bei Bedarf auch im Eilverfahren.

  1. 1

    Rechtliche Prüfung & Beweissicherung

    Wir ordnen die Äußerung juristisch ein – unwahre Tatsachenbehauptung, Schmähkritik oder fehlender Geschäftskontakt – und sichern sie gerichtsfest.

  2. 2

    Unterlassungsanspruch gegen die Plattform

    Wir fordern GoWork anwaltlich zur Unterlassung und Entfernung auf – gestützt auch auf den von uns vor dem OLG Hamburg erstrittenen Beschluss zur Klarnamenpflicht.

  3. 3

    Einstweilige Verfügung oder Klage

    Weigert sich GoWork, setzen wir die Entfernung gerichtlich durch – häufig schnell im Eilverfahren per einstweiliger Verfügung.

GoWork-Bewertung entfernen lassen: der Ablauf mit dem Anwalt – Rechtsanwalt Jan Meyer im Mandantengespräch

Wie helfen wir Ihnen beim GoWork-Bewertung löschen lassen?

  • Erstgespräch zum Kennenlernen Im Erstgespräch klären wir, ob und wie eine Zusammenarbeit in Betracht kommt.
  • Juristische Löschaufforderung Wir formulieren ein anwaltliches Schreiben an GoWork und fordern die Löschung rechtlich fundiert ein.
  • Schriftverkehr mit GoWork Wenn GoWork Rückfragen stellt, übernehmen wir die gesamte Kommunikation – bis zur Entscheidung.
  • Kontrolle der Löschung Wir überprüfen, ob die Bewertung (inkl. Kommentare) vollständig entfernt wurde.
  • Option auf weitergehende Maßnahmen Bei eskalierenden Fällen beraten wir Sie transparent zu möglichen Schritten gegen den Verfasser.
  • Einfache Kommunikation – Bundesweite Vertretung Kontakt via E-Mail, Formular, Telefon oder Teams. Persönliche Termine vor Ort sind nicht erforderlich.
Was Studien zeigen

Bewertungen entscheiden – über Kunden und über Talente

97 %

der Verbraucher lesen Bewertungen, bevor sie sich für ein Unternehmen entscheiden.

Quelle: BrightLocal, Local Consumer Review Survey 2026
47 %

ziehen Unternehmen mit nur wenigen Bewertungen gar nicht erst in Betracht.

Quelle: BrightLocal, Local Consumer Review Survey 2026
74 %

der als negativ empfundenen Bewertungen sind bei näherer Prüfung unzutreffend.

Quelle: Händlerbund-Studie 2025
54 %

lehnen eine Bewerbung bei schlechten Arbeitgeberbewertungen ab.

Quelle: Forschung und Wissen 2023

Wer darf auf GoWork überhaupt eine Bewertung abgeben?

Grundsätzlich darf jeder, der einen echten Bezug zum Unternehmen hatte, seine Erfahrung als Meinung äußern – etwa aktuelle oder frühere Beschäftigte und Bewerber. Entscheidend ist nicht, ob die Bewertung negativ ist, sondern ob ihr ein tatsächlicher Beschäftigungs- oder Geschäftskontakt zugrunde liegt und ob sie sich im Rahmen zulässiger Meinungsäußerung hält.

Fehlt dieser Bezug oder wird die Grenze zur unwahren Tatsachenbehauptung überschritten, ist der Eintrag angreifbar. Anonymität ändert daran nichts.

Echte Beschäftigte und Bewerber

Wer tatsächlich für das Unternehmen gearbeitet oder sich beworben hat, darf seine subjektive Bewertung abgeben. Eine sachliche negative Meinung müssen Sie hinnehmen – sie ist vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Das gilt selbst dann, wenn Sie die Bewertung für ungerecht halten.

Einträge ohne echten Beschäftigungsbezug

Problematisch wird es, wenn hinter dem Eintrag gar kein realer Kontakt zum Unternehmen steht – etwa bei erfundenen Erfahrungen, Verwechslungen oder gezielten Kampagnen. Ob ein solcher Bezug überhaupt besteht, muss die Plattform auf eine substantiierte Beanstandung hin überprüfbar machen.

Anonyme Bewertungen

Auf GoWork treten Bewertende regelmäßig anonym oder unter einem Pseudonym auf. Das ist zulässig, verschafft aber keinen rechtsfreien Raum: Bleibt die Person völlig im Dunkeln, können Sie verlangen, dass GoWork den Verfasser so individualisiert, dass sich der Kontakt überprüfen lässt – oder den Eintrag entfernt.

Die Rolle von GoWork selbst

GoWork verfasst die Bewertungen nicht selbst, verbreitet sie aber und ist damit als mittelbare Störerin verantwortlich. Ab einer konkreten, substantiierten Beanstandung treffen das Portal Prüfpflichten. Entscheidend ist dabei nicht nur, ob, sondern wie das Portal reagiert – schon eine unzureichende Prüfung kann den Unterlassungsanspruch gegen die Plattform auslösen.

Wer hat mich auf GoWork bewertet – und schützt die Anonymität den Verfasser?

Anonymität ist kein Freibrief für rechtswidrige Einträge. Sie müssen den Namen nicht selbst kennen, um vorzugehen. Steht ein Verfasser so anonym da, dass sich nicht einmal ein geschäftlicher Kontakt überprüfen lässt, kann bereits das zur Entfernung führen.

Diese Maßstäbe gelten portalübergreifend, also auch für ein Arbeitgeberportal wie GoWork.

Der Maßstab des OLG Hamburg

Das OLG Hamburg hat entschieden: „…diese Rüge darf der Bewertete grundsätzlich so lange aufrechterhalten, bis ihm gegenüber der Bewerter so individualisiert wird, dass er das Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes überprüfen kann.“ (OLG Hamburg, Beschluss v. 08.02.2024, Az. 7 W 11/24 – von SterneAdvo erstritten). Die Plattform hat also die Wahl: den Verfasser überprüfbar individualisieren oder den Eintrag entfernen.

Was „individualisieren“ konkret bedeutet

Es geht nicht zwingend um den Klarnamen, sondern darum, dass Sie den behaupteten Kontakt nachprüfen können – etwa über Angaben, die eine Zuordnung zu einem realen Beschäftigungsverhältnis erlauben. Kann oder will das Portal das nicht darlegen, spricht das für die Entfernung.

Anonymer Ex-Mitarbeiter

Gerade nach Ende eines Arbeitsverhältnisses tauchen anonyme Einträge auf, die alte Konflikte ohne echten Sachbezug austragen. Auch hier gilt: Enthält die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen oder lässt sich der Beschäftigungsbezug nicht überprüfen, ist sie angreifbar – unabhängig davon, ob Sie ahnen, wer dahintersteckt.

Verfasser gezielt ermitteln

In geeigneten Fällen lässt sich die Identität eines Verfassers gesondert verfolgen, etwa um Ansprüche unmittelbar gegen die Person zu richten. Das ist ein eigener Schritt, den wir im Erstgespräch einordnen – er ist nicht in jedem Fall nötig, um eine rechtswidrige Bewertung zu entfernen.

Wann ist eine GoWork-Bewertung rechtswidrig?

Rechtswidrig ist eine GoWork-Bewertung vor allem dann, wenn sie unwahre Tatsachen behauptet, in Schmähkritik oder Beleidigung umschlägt oder wenn erkennbar kein echter Beschäftigungsbezug besteht. Eine sachliche, wenn auch harte Meinung bleibt dagegen zulässig.

Die Grenze verläuft zwischen Tatsache und Meinung – und genau diese Einordnung entscheidet über die Erfolgsaussichten. Sie sollte anwaltlich geprüft werden, bevor Sie handeln.

Unwahre Tatsachenbehauptung

Behauptungen, die dem Beweis zugänglich und nachweislich falsch sind – etwa erfundene Vorfälle, falsche Angaben zu Gehalt, Arbeitszeiten oder Vorgesetzten – sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Hier greifen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch, bei kreditgefährdenden Falschbehauptungen zusätzlich der Schutz vor geschäftsschädigenden Unwahrheiten.

Schmähkritik und Beleidigung

Eine Äußerung, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, ist als Schmähkritik unzulässig. Auch Formalbeleidigungen und ehrverletzende Zuspitzungen ohne sachlichen Kern überschreiten die Grenze.

Fehlender Geschäfts- oder Beschäftigungskontakt

Ohne realen Kontakt fehlt der Bewertung die tatsächliche Grundlage. Lässt sich der Kontakt auf Beanstandung hin nicht überprüfbar machen, ist der Eintrag nach den vom OLG Hamburg entwickelten Maßstäben zu entfernen.

Meinungsäußerung mit unwahrem Tatsachenkern

Häufig mischen Bewertungen Meinung und Tatsache. Stützt sich eine Wertung erkennbar auf einen unwahren Tatsachenkern, kann auch die scheinbare Meinung angreifbar sein. Diese Abgrenzung ist einzelfallabhängig und der eigentliche juristische Hebel.

Wie erkenne ich eine gefälschte oder gekaufte GoWork-Bewertung?

Fake-Bewertungen lassen sich selten mit einem einzelnen Merkmal beweisen, wohl aber an einem Bündel von Indizien plausibel machen. Wichtig ist, dass Sie Verdachtsmomente sauber dokumentieren, statt vorschnell öffentlich zu reagieren.

Ob ein Eintrag rechtlich als unecht angreifbar ist, hängt nicht am „Bauchgefühl“, sondern an fehlendem Beschäftigungsbezug oder nachweisbar falschen Tatsachen.

Typische Indizien für unechte Einträge

Mehrere ähnlich formulierte Negativbewertungen in kurzem Zeitraum, fehlende oder generische Details, Angaben, die nicht zu Ihren Abläufen passen, oder Konten ohne nachvollziehbare Historie sind Warnzeichen. Einzeln beweisen sie nichts, zusammen ergeben sie ein Muster.

Kein überprüfbarer Beschäftigungsbezug

Der stärkste rechtliche Ansatz ist oft nicht der Nachweis „gekauft“, sondern der fehlende überprüfbare Kontakt. Kann die Plattform den behaupteten Beschäftigungsbezug nicht individualisieren, kommt es auf die Fälschungsabsicht gar nicht mehr an.

Beweise sichern statt reagieren

Sichern Sie den Eintrag vollständig mit Datum und URL, halten Sie zeitliche Auffälligkeiten fest und antworten Sie nicht öffentlich. Ein öffentlicher Schlagabtausch oder ein Alleingang gegenüber dem Portal kann die spätere Durchsetzung erschweren.

Kann man ein GoWork-Firmenprofil oder den ganzen Eintrag löschen lassen?

Zu unterscheiden ist zwischen einzelnen rechtswidrigen Bewertungen und dem Firmenprofil als solchem. Rechtswidrige einzelne Bewertungen lassen sich mit dem Unterlassungsanspruch angreifen. Ein vollständig automatisch angelegtes Profil zu entfernen, ist rechtlich anspruchsvoller und im Ergebnis offen – hier ist eine ehrliche Einordnung im Einzelfall nötig.

Wir sagen Ihnen im Erstgespräch klar, was realistisch erreichbar ist – und was nicht.

Einzelne Bewertung vs. gesamtes Profil

Der eingespielte Weg ist das gezielte Vorgehen gegen konkrete rechtswidrige Einträge. Setzt sich der Unterlassungsanspruch durch, muss die betreffende Bewertung weg. Das Profil selbst bleibt davon zunächst unberührt.

Ohne Zutun angelegte Profile

GoWork legt Unternehmensprofile teils ohne Mitwirkung des Unternehmens an. Ob und wie weit sich ein solches Profil insgesamt entfernen lässt, ist einzelfall- und tatsachenabhängig und rechtlich nicht abschließend geklärt – wir behandeln das konservativ und markieren offene Punkte als offen.

Datenschutzrechtliche Ansätze

Neben dem Äußerungsrecht kommen datenschutzrechtliche Betroffenenrechte in Betracht. Ob sie im konkreten Fall tragen, prüfen wir gesondert – sie sind kein Automatismus, können die Durchsetzung aber flankieren.

GoWork sitzt im Ausland – welches Recht gilt und welches Gericht ist zuständig?

Ein Auslandssitz der Betreiberin von gowork.com ändert an Ihren Möglichkeiten nichts Wesentliches: Für einen in Deutschland ansässigen Betroffenen greift bei rechtsverletzenden, im Inland abrufbaren Einträgen regelmäßig deutsches Recht.

Wir behandeln die Jurisdiktionsfrage bewusst konservativ und ordnen sie im Einzelfall ein – die außergerichtliche Beanstandung gegenüber der Plattform führen wir unmittelbar, unabhängig vom Auslandssitz.

Anwendbares Recht

Bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen und einem hier abrufbaren, verletzenden Eintrag ist regelmäßig deutsches Recht anwendbar: Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch aus dem allgemeinen Persönlichkeits- und Unternehmensschutz, bei unwahren Tatsachen ergänzt um den Schutz vor kreditgefährdenden Falschbehauptungen.

Zuständigkeit deutscher Gerichte

Für deliktische Ansprüche wegen im Inland abrufbarer Rechtsverletzungen sind deutsche Gerichte regelmäßig zuständig. Wie genau sich Zuständigkeit und Vollstreckung im Einzelfall darstellen, klären wir vorab – ohne Ihnen dazu Selbstverständlichkeiten zu versprechen.

Der Digital Services Act (DSA) greift EU-weit

Als in der EU angebotener Dienst unterliegt GoWork dem Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 DSA. Auf eine berechtigte, substantiierte Beanstandung hin muss das Portal den Eintrag prüfen. Das ist ein zusätzlicher Hebel neben dem zivilrechtlichen Anspruch.

Außergerichtliche Beanstandung ohne Umweg

Wir wenden uns unmittelbar und anwaltlich an die Plattform und fordern Unterlassung und Entfernung. Reagiert GoWork nicht angemessen, lässt sich der Anspruch gerichtlich durchsetzen – bei Bedarf auch im Eilverfahren.

Mit oder ohne Anwalt gegen eine GoWork-Bewertung vorgehen?

Sie können eine Bewertung zunächst selbst über die Plattform melden. Das ist kostenlos, führt aber oft nur zu einer formalen Prüfung – und ein Alleingang kann die spätere Durchsetzung erschweren, wenn dabei Angaben unglücklich formuliert werden.

Der Unterschied liegt nicht im Melden, sondern im durchsetzbaren Anspruch: Wir machen Ihren Unterlassungsanspruch gegenüber GoWork geltend und setzen ihn – wenn das Portal nicht reagiert – gerichtlich durch, bei Bedarf auch im Eilverfahren – nicht bloß eine Meldung.

Grenzen der Selbstmeldung

Eine Meldung über das Portalformular liegt allein im Ermessen der Plattform. Bleibt sie erfolglos oder wird der Eintrag später erneut eingestellt, haben Sie ohne durchsetzbaren Anspruch wenig in der Hand.

Anwaltliche Durchsetzung

Als Kanzlei ordnen wir die Äußerung juristisch ein, sichern sie gerichtsfest und fordern die Plattform zur Unterlassung auf – gestützt auf die vom OLG Hamburg entwickelten, portalübergreifend geltenden Maßstäbe. Bleibt GoWork untätig, setzen wir den Anspruch gerichtlich durch, bei Bedarf auch im Eilverfahren.

Warum nicht auf eigene Faust mit dem Portal streiten

Öffentliche Gegenkommentare oder direkte Auseinandersetzungen mit dem Verfasser verschärfen die Lage oft, statt sie zu lösen. Halten Sie sich zurück, sichern Sie die Beweise und lassen Sie die Einordnung anwaltlich vornehmen, bevor Sie handeln.

Wie lange dauert es, eine rechtswidrige GoWork-Bewertung zu entfernen?

Eine seriöse Kanzlei nennt Ihnen keine Pauschaldauer – der Zeitrahmen hängt vom Einzelfall ab: von der Art der Äußerung, der Beweislage und davon, wie GoWork auf die Beanstandung reagiert.

Klar ist die Reihenfolge: erst außergerichtliche Beanstandung, dann, wenn nötig, gerichtliche Durchsetzung.

Außergerichtliche Phase

Zunächst fordern wir GoWork anwaltlich zur Unterlassung und Entfernung auf. Reagiert das Portal sachgerecht, kann die Sache hier enden. Die Dauer richtet sich nach dem Reaktionsverhalten der Plattform.

Eilverfahren bei Dringlichkeit

Muss es schnell gehen und weigert sich GoWork, kommt eine einstweilige Verfügung in Betracht. Das gerichtliche Eilverfahren ist gerade darauf ausgelegt, kurzfristig für Klarheit zu sorgen.

Warum schnelles, aber überlegtes Handeln zählt

Je länger ein rechtswidriger Eintrag online steht, desto größer der Schaden. Gleichzeitig entscheidet die saubere Vorbereitung über den Erfolg. Der richtige Zeitpunkt zu handeln ist früh – aber mit geprüfter Grundlage.

Was kostet es, gegen eine GoWork-Bewertung vorzugehen?

Wir arbeiten bewusst nicht über Massen-Meldungen zum Billigpreis. Unser Ziel ist nicht der schnellste, günstigste Klick, sondern dass dauerhaft Ruhe einkehrt – mit einer Unterlassung, die das Portal bindet.

Das konkrete Honorar besprechen wir transparent, sobald wir Ihren Fall kennen. Den passenden Rahmen dafür bietet das Erstgespräch.

Warum kein Pauschal-Billigpreis

Einheitsvorgehen und Staffelpreise mögen kurzfristig wirken, lösen das Problem aber selten dauerhaft. Wir setzen auf anwaltliche Präzision im Einzelfall und einen durchsetzbaren Anspruch statt auf eine bloße Meldung.

Honorar im Erstgespräch

Was Ihr Fall erfordert und wie sich das Honorar zusammensetzt, ordnen wir ein, sobald die Ausgangslage klar ist. So vermeiden Sie Überraschungen und wissen, worauf Sie sich einlassen.

So läuft das Erstgespräch

Kostenfreies Erstgespräch: Wir klären, ob und wie eine Zusammenarbeit in Betracht kommt. Eine anwaltliche Beratung durch Rechtsanwalt Jan Meyer erfolgt, wenn es passt; sie ist kostenpflichtig.

Warum ist eine gelöschte GoWork-Bewertung nicht automatisch dauerhaft weg?

Ein weggemeldeter Eintrag kann wiederkehren – etwa wortgleich oder leicht abgewandelt neu eingestellt. Eine bloße Löschung schafft deshalb selten dauerhaft Ruhe.

Anders wirkt die Unterlassung: Sie bindet das Portal und erfasst auch kerngleiche Wiederholungen.

Wegmelden ist keine Bindung

Wird ein Eintrag nur aus Kulanz oder nach interner Prüfung entfernt, entsteht keine rechtliche Bindung. Der gleiche Vorwurf kann erneut auftauchen, und Sie stehen wieder am Anfang.

Der ordnungsgeldbewehrte Titel

Setzt sich der Unterlassungsanspruch durch, ist der Titel ordnungsgeldbewehrt und erfasst auch kerngleiche Wiederholungen. Verstößt die Plattform dagegen, drohen ihr Ordnungsmittel – das ist der Unterschied zwischen kurzfristiger Löschung und dauerhafter Bindung.

Laufender Schutz bei wiederkehrenden Angriffen

Wer wiederholt mit rufschädigenden Einträgen konfrontiert ist, für den kommt eine dauerhafte anwaltliche Begleitung in Betracht, die neue Einträge früh erkennt und konsequent verfolgt. Ob das für Sie sinnvoll ist, ordnen wir im Erstgespräch ein.

Weitere häufige Fragen zu GoWork-Bewertungen

Kurz beantwortet – die Fragen, die uns rund um GoWork besonders häufig erreichen.

Kann GoWork mich zwingen, mein Firmenprofil bestehen zu lassen?

Das Bestehen eines automatisch angelegten Profils und die Entfernung einzelner rechtswidriger Bewertungen sind zwei verschiedene Fragen. Rechtswidrige Einträge lassen sich angreifen; ob und wie weit ein Profil insgesamt entfernt werden kann, ist einzelfallabhängig und teils offen.

Muss ich den Namen des Verfassers kennen, um vorzugehen?

Nein. Sie können sich gegen die Plattform als mittelbare Störerin wenden. Bleibt der Verfasser so anonym, dass sich der Beschäftigungsbezug nicht überprüfen lässt, kann bereits das zur Entfernung führen.

Hilft es, öffentlich auf die Bewertung zu antworten?

Meist nicht. Eine öffentliche Gegenrede kann die Auseinandersetzung befeuern und Angaben liefern, die später stören. Sinnvoller ist, Beweise zu sichern und die Bewertung zunächst rechtlich prüfen zu lassen.

Gilt deutsches Recht trotz des Auslandssitzes von GoWork?

Bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen und einem hier abrufbaren, verletzenden Eintrag ist regelmäßig deutsches Recht anwendbar, und deutsche Gerichte sind für deliktische Ansprüche regelmäßig zuständig. Zusätzlich greift das DSA-Verfahren EU-weit.

Was ist der Unterschied zwischen Löschung und Unterlassung?

Eine Löschung entfernt den Eintrag, ohne das Portal zu binden – er kann wiederkehren. Eine durchgesetzte Unterlassung bindet die Plattform und erfasst auch kerngleiche Wiederholungen; der Titel ist ordnungsgeldbewehrt.

Gelten die OLG-Hamburg-Maßstäbe auch für GoWork?

Ja. Die zum Umgang mit anonymen Bewertungen entwickelten Maßstäbe gelten portalübergreifend und damit auch für ein Arbeitgeberportal wie GoWork (OLG Hamburg, Beschluss v. 08.02.2024, Az. 7 W 11/24 – von SterneAdvo erstritten).

Was tun, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter anonym nachtritt?

Enthält der Eintrag unwahre Tatsachenbehauptungen oder lässt sich der Beschäftigungsbezug nicht überprüfen, ist er angreifbar – auch wenn Sie die Person vermuten. Wir ordnen den Fall ein und setzen den Unterlassungsanspruch durch.

Was sollte ich als Erstes tun?

Sichern Sie den Eintrag vollständig mit Datum und URL, antworten Sie nicht öffentlich, kontaktieren Sie das Portal nicht auf eigene Faust – und lassen Sie die Bewertung rechtlich prüfen, bevor Sie handeln.

Unsere neuesten gerichtlichen Erfolge

Wir kämpfen für Ihren guten Ruf

GoWork-Bewertungen, die überzeugen – nicht verunsichern

  • Überzeugendes Profil auf GoWork Qualifizierte Bewerber und engagierte Mitarbeiter entscheiden sich bevorzugt für Unternehmen mit einem überzeugenden GoWork-Profil und starker Arbeitgebermarke.
  • Wirtschaftliche Vorteile durch einen besseren Ruf Ein überzeugendes Bewertungsprofil verschafft Ihnen einen klaren Wettbewerbsvorteil, erhöht Ihre Marktposition und sichert Ihnen langfristigen Erfolg in der Branche.
  • Stärkerer Eindruck bei Kunden und Geschäftspartnern Ihre Außenwahrnehmung wird durch ein vertrauenswürdiges Online-Profil gestärkt und macht Sie zur bevorzugten Wahl für Partner und Kunden.
Echte Mandantenstimmen

Hören Sie, was unsere echten Mandanten sagen

Echte Unternehmer berichten, wie sich ihre Reputationslage nach der Zusammenarbeit verändert hat.

Negative GoWork-Bewertung löschen lassen – Mandanten-Erfahrung (Technologie & Software) Technologie & Software
„Endlich Ruhe im Unternehmen – die falschen Bewertungen waren schnell und rechtssicher weg.“
GoWork-Rezension entfernen lassen – Erfahrungsbericht eines Mandanten (Jahresbetreuung) Jahresbetreuung
„Über 150 Bewertungen in meiner laufenden Jahresbetreuung – endlich dauerhaft Ruhe.“
Unberechtigte GoWork-Bewertung entfernen – Mandant berichtet (Pflege) Pflege
„Der Rufmord-Schutzbrief hat uns den Rücken freigehalten.“
Schlechte GoWork-Bewertung löschen – Erfahrung eines Mandanten (Mittelstand) Mittelstand
„Erfolgreiche Zusammenarbeit zur Verbesserung unseres Unternehmensimages.“

Häufige Fragen

Kann man eine GoWork-Bewertung löschen lassen?

Ja – wenn die Bewertung rechtswidrig ist: bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder fehlendem Beschäftigungsbezug. Eine zulässige Meinungsäußerung bleibt dagegen bestehen. Für jede Bewertung entwickeln wir eine passende Strategie und setzen rechtswidrige Bewertungen konsequent schachmatt.

Wann ist eine GoWork-Bewertung rechtswidrig?

Rechtswidrig ist eine GoWork-Bewertung vor allem bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigung oder Schmähkritik – oder wenn kein tatsächlicher Beschäftigungsbezug zum bewerteten Unternehmen besteht. Eine sachliche Meinung ist dagegen zulässig.

Kann man GoWork zwingen, eine Bewertung zu löschen?

GoWork muss einer berechtigten Rüge nachgehen (Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 DSA). Reagiert das Portal nicht, lässt sich der Unterlassungsanspruch gerichtlich – notfalls im Eilverfahren – durchsetzen. Der Titel ist ordnungsgeldbewehrt (§ 890 ZPO) und erfasst auch kerngleiche Wiederholungen.

Was sollte ich bei einer negativen GoWork-Bewertung zuerst tun?

Sichern Sie die Bewertung zuerst vollständig (Screenshot mit Datum und URL). Antworten Sie nicht öffentlich und kontaktieren Sie das Portal nicht auf eigene Faust – das kann die spätere Durchsetzung erschweren. Lassen Sie die Bewertung rechtlich prüfen, bevor Sie handeln.

Was tun bei einer anonymen GoWork-Bewertung ohne Beschäftigungsbezug?

Bei anonymen Bewertungen können Sie verlangen, dass das Portal den Verfasser so individualisiert, dass sich der Beschäftigungsbezug überprüfen lässt. Legt das Portal das nicht dar, ist die Bewertung nach der Rechtsprechung des OLG Hamburg (Beschluss v. 08.02.2024, Az. 7 W 11/24) zu entfernen.

Wie schnell sollte man gegen eine GoWork-Bewertung vorgehen?

Schnell – aber überlegt. Je länger eine rechtswidrige Bewertung online steht, desto größer der Imageschaden. Ein bloßes Wegmelden bringt selten dauerhaft Ruhe: weggemeldete Bewertungen können wiederkehren. Nachhaltig schützt nur die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs.

Ihr Fall im kostenfreien Erstgespräch

Wir klären, ob und wie eine Zusammenarbeit in Betracht kommt.

Kostenloses Erstgespräch

Rechtskonforme Löschung unrechtmäßiger Bewertungen – Ihr guter Ruf ist unser Anliegen

Füllen Sie das Formular aus und buchen Sie einen Termin für Ihr Erstgespräch – zur gebuchten Zeit melden wir uns bei Ihnen. Im Gespräch klären wir, ob und wie eine Zusammenarbeit in Betracht kommt, um gegen rechtswidrige GoWork-Bewertungen vorzugehen und Ihre Arbeitgebermarke zu stärken.

Mit dem Absenden verarbeiten wir Ihre Kontaktdaten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in der Datenschutzerklärung.

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