Fake-Bewertung mit Spam-Vorwurf erfolgreich widerlegt
Das Gericht stellte klar, dass plattformtypische Einwände wie ein angeblicher Spam-Bezug eine Rechtsverletzung nicht automatisch entkräften, und gab dem Löschanspruch statt.
- Gericht
- Landgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 324 O 153/24
- Datum
- Juli 2024
- Verfahren
- Beschluss
- Plattform
Kernaussage der Entscheidung
Plattformtypische Einordnungen wie ein angeblicher Spam-Bezug setzen die rechtliche Begründetheit eines Löschanspruchs nicht außer Kraft.
Was das für Sie bedeutet
Lassen Sie sich von Standard-Antworten der Plattform nicht abschrecken. Auch wenn Google eine Löschung zunächst mit einem angeblichen Spam-Bezug ablehnt, bleibt Ihr Anspruch durchsetzbar, wenn die Bewertung rechtswidrig ist.
Der Klarnamen-Beschluss