Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt  ·  Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
OLG-Hamburg-Kanzlei – Klarnamen-Beschluss erstritten (Az. 7 W 11/24) ✦ AKTUELL: kununu verliert Prozess in der Hauptsache Von SterneAdvo erstritten: OLG Hamburg 7 U 8/25 unanfechtbar · LG Hamburg 324 O 315/24 rechtskräftig Zur Entscheidung
Rechtsanwälte für Äußerungs- & Reputationsrecht

Anonyme Kununu-Verfasser ermitteln

Eine anonyme Bewertung mit unwahren Behauptungen müssen Sie nicht hinnehmen. Wir setzen gegenüber Kununu die Unterlassung durch – die Bewertung muss weg und darf nicht zurückkehren. Kununu kann dem nur entgehen, indem es den Verfasser offenlegt; dann können Sie direkt gegen ihn vorgehen. Beides führt zum Ziel – gestützt auf den von uns vor dem OLG Hamburg erstrittenen Klarnamen-Beschluss.

  • Unterlassung durchsetzen – gegen die Plattform, nicht bloß eine Meldung
  • Eilverfahren – gerichtlicher Druck per einstweiliger Verfügung
  • OLG-Hamburg-Beschluss – zur Klarnamenpflicht (7 W 11/24)
  • Anwaltliche Vertretung – vollständig und bundesweit
Kununu Verfasser ermitteln lassen – Kanzlei SterneAdvo, Rechtsanwalt Jan Meyer

In zwei Angaben zur Ersteinschätzung

Streng vertraulich

Kurz gesagt

Bei begründeten Zweifeln an der Echtheit einer Kununu Bewertung muss die Plattform den Verfasser identifizierbar machen – oder die Bewertung entfernen. Das hat Rechtsanwalt Jan Meyer vor dem OLG Hamburg erstritten (Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24). Grundlage ist der Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB analog i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB und der Störerhaftung der Plattform – nicht das TDDDG. Anonymität schützt nicht vor Verantwortung: Legt Kununu Namen und Kontaktdaten nicht offen und kann die Echtheit nicht belegen, ist der Beitrag zu löschen. So lässt sich sowohl gegen den Verfasser als auch gegen die Plattform vorgehen. Erster Schritt: Bewertung mit Datum sichern und die Erfolgsaussichten prüfen lassen.

Rechtsstand: November 2026 · Beitrag von Rechtsanwalt Jan Meyer, SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Klarnamen-Beschluss – von uns erstritten

Rechtsanwalt Jan Meyer hat vor dem OLG Hamburg erwirkt, dass Bewertungsportale einen anonymen Verfasser bei substantiierter Beanstandung so individualisieren müssen, dass der Bewertete das Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes überprüfen kann – oder die Bewertung entfernen müssen – eine vielbeachtete obergerichtliche Entscheidung.

2026 rechtskräftig bestätigt Diese Rechtsprechung wurde in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigt: LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025 (Az. 324 O 315/24). Die Berufung wurde vor dem OLG Hamburg (Az. 7 U 8/25) zurückgenommen – die Entscheidung ist damit unanfechtbar.

OLG Hamburg · Beschluss vom 08.02.2024 · Az. 7 W 11/24 →
Bekannt aus

Anonymität ist kein Freibrief. Bei rechtswidrigen Bewertungen mit unwahren Tatsachenbehauptungen kann ein Auskunftsanspruch bestehen, über den sich der Verfasser identifizieren lässt. Diese Kanzlei hat zur Herausgabe des Klarnamens einen Beschluss vor dem OLG Hamburg erstritten – die Grundlage, auf der wir für Sie vorgehen.

Verfasser einer kununu Bewertung ermitteln: die Rechtslage in Kürze

Lässt sich der Verfasser einer anonymen kununu Bewertung ermitteln?

Über zwei getrennte Wege. Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen das Portal (§ 21 TDDDG) läuft über ein gerichtliches Gestattungsverfahren und liefert nur Bestandsdaten; bei anonymen Bewertungen führt er häufig nicht zum Ziel. Regelmäßig wirksamer ist der strafrechtliche Weg.

Was bringt der zivilrechtliche Auskunftsweg (§ 21 TDDDG)?

Er richtet sich auf die beim Portal gespeicherten Bestandsdaten und setzt einen gerichtlichen Gestattungsbeschluss voraus. Hat sich der Verfasser mit falschen oder wertlosen Daten registriert, bleibt er darüber oft unerkannt — die IP-Adresse liefert dieser Weg nicht.

Wie funktioniert der strafrechtliche Weg?

Über eine Strafanzeige – etwa wegen übler Nachrede oder Verleumdung – kann die Staatsanwaltschaft Ermittlungsmaßnahmen ergreifen, die Privaten nicht offenstehen; über die Akteneinsicht lässt sich die Identität des Verfassers häufig feststellen.

Und der OLG-Hamburg-Weg?

Rügt das Unternehmen den fehlenden Geschäftskontakt, muss kununu den Vorgang so individualisieren, dass sich der Beschäftigungs- oder Bewerbungsbezug überprüfen lässt — andernfalls ist die Bewertung zu entfernen (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24, von SterneAdvo erstritten). Im geeigneten Fall kann die Individualisierung bis zur Offenlegung der Identität führen.

Unser Ansatz

Wir lassen nicht nur löschen – wir setzen Ihr Recht durch.

Eine rechtswidrige Bewertung verschwindet nicht durch eine Meldung, sondern durch einen durchsetzbaren Anspruch. Als Kanzlei für Äußerungs- und Reputationsrecht machen wir Ihren Anspruch auf Unterlassung gegenüber der Plattform geltend – und setzen ihn, wenn das Portal nicht reagiert, gerichtlich durch – bei Bedarf auch im Eilverfahren.

  1. 1

    Rechtliche Prüfung & Beweissicherung

    Wir ordnen die Äußerung juristisch ein – unwahre Tatsachenbehauptung, Schmähkritik oder fehlender Geschäftskontakt – und sichern sie gerichtsfest.

  2. 2

    Unterlassungsanspruch gegen die Plattform

    Wir fordern Kununu anwaltlich zur Unterlassung und Entfernung auf – gestützt auch auf den von uns vor dem OLG Hamburg erstrittenen Beschluss zur Klarnamenpflicht.

  3. 3

    Einstweilige Verfügung oder Klage

    Weigert sich Kununu, setzen wir die Entfernung gerichtlich durch – häufig schnell im Eilverfahren per einstweiliger Verfügung.

Was Studien zeigen

Bewertungen entscheiden – über Kunden und über Talente

97 %

der Verbraucher lesen Bewertungen, bevor sie sich für ein Unternehmen entscheiden.

Quelle: BrightLocal, Local Consumer Review Survey 2026
47 %

ziehen Unternehmen mit nur wenigen Bewertungen gar nicht erst in Betracht.

Quelle: BrightLocal, Local Consumer Review Survey 2026
74 %

der als negativ empfundenen Bewertungen sind bei näherer Prüfung unzutreffend.

Quelle: Händlerbund-Studie 2025
54 %

lehnen eine Bewerbung bei schlechten Arbeitgeberbewertungen ab.

Quelle: Forschung und Wissen 2023

Verfasser einer Kununu Bewertung ermitteln: der rechtliche Weg im Überblick

Kurz und klar vorweg: Ja, der Verfasser einer anonymen Kununu Bewertung lässt sich in vielen Fällen ermitteln – aber nicht auf einem einzigen Weg und nicht in jedem Fall vollständig. Entscheidend ist, welche Daten Sie tatsächlich erhalten können und über welches Verfahren. Der zivilrechtliche Weg liefert die beim Portal hinterlegten Bestandsdaten (typischerweise Name, E-Mail-Adresse und Registrierungsdatum). Die IP-Adresse gehört rechtlich in eine andere Kategorie und bleibt dem zivilen Auskunftsverfahren verschlossen.

Wer 'wer hat mich bewertet?' fragt, muss zwei Ebenen auseinanderhalten: die Ermittlung des Verfassers und die Entfernung oder Korrektur der Bewertung. Beides sind getrennte Ansprüche mit unterschiedlichen Gegnern – der Verfasser als unmittelbarer Störer, das Portal als mittelbare Störerin. In der Praxis ist der Weg über das Portal häufig schneller und wirksamer als die aufwändige Enttarnung des Verfassers. Welcher Weg für Ihren Fall der richtige ist, hängt vom Inhalt der Bewertung, von der Qualität der Registrierungsdaten und von Ihrem Ziel ab.

Zwei getrennte Wege – nicht verwechseln

Es gibt den zivilrechtlichen Auskunftsweg gegen das Portal (§ 21 TDDDG) und den strafrechtlichen Weg über eine Strafanzeige und die Staatsanwaltschaft. Beide verfolgen unterschiedliche Ziele und liefern unterschiedliche Daten. Der zivile Weg zielt auf die beim Portal gespeicherten Bestandsdaten des angemeldeten Nutzers. Der strafrechtliche Weg ist der einzige Weg, über den überhaupt an die IP-Adresse und damit potenziell an den Anschlussinhaber heranzukommen ist. Wer beide Wege verwechselt, verschenkt Zeit und Erfolgsaussichten.

Bestandsdaten vs. Nutzungsdaten – die entscheidende Unterscheidung

Bestandsdaten sind die Stammdaten, mit denen sich ein Nutzer beim Portal registriert hat: Name, E-Mail-Adresse, Anmeldedatum. Nutzungsdaten (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 TDDDG) sind die Daten, die bei der konkreten Nutzung anfallen – allen voran die IP-Adresse, über die der Bewertende technisch identifizierbar wäre. Diese Unterscheidung ist keine Formalie, sondern der Grund, warum der zivile Auskunftsanspruch bei der IP an eine Grenze stößt: Der Auskunftsanspruch nach § 21 Abs. 2 TDDDG erfasst ausdrücklich nur Bestandsdaten – die IP als Nutzungsdatum wird zivilrechtlich nicht herausgegeben.

Warum der zivile Weg die IP-Adresse nie liefert

Der Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG umfasst ausschließlich Bestandsdaten. Die IP-Adresse ist ein Nutzungsdatum und unterfällt dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Sie wird nur im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und nur an die Staatsanwaltschaft herausgegeben – auf Grundlage von § 100g bzw. § 100j StPO und unter Richtervorbehalt. Ein Zivilgericht kann eine solche Herausgabe nicht anordnen. Wer die IP anstrebt, kommt an einer Strafanzeige nicht vorbei.

Wann die Ermittlung überhaupt in Betracht kommt

Eine Auskunft über den Verfasser setzt voraus, dass die Bewertung einen rechtswidrigen, in bestimmten Deliktstatbeständen erfassten Inhalt hat – etwa eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine Beleidigung. Eine zulässige, wenn auch scharfe Meinungsäußerung berechtigt weder zur Auskunft noch zur Entfernung. Deshalb steht am Anfang immer die rechtliche Einordnung der konkreten Bewertung: Tatsachenbehauptung oder Werturteil, wahr oder unwahr, Schmähkritik oder noch zulässige Kritik.

Der zivilrechtliche Auskunftsweg: § 21 TDDDG

Der zentrale Rechtsrahmen für die zivile Verfasser-Ermittlung ist § 21 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz), die Nachfolgevorschrift des früheren § 21 TTDSG. Wichtig: Grundlage ist § 21 TDDDG, nicht § 101 UrhG – der urheberrechtliche Auskunftsanspruch betrifft Rechtsverletzungen an geschützten Werken und passt auf Bewertungen nicht. Wer den falschen Anspruch zitiert, riskiert die Zurückweisung des Antrags.

Rechtsgrundlage: § 21 TDDDG, nicht § 101 UrhG

§ 21 TDDDG gibt dem in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzten einen Anspruch gegen den Diensteanbieter auf Auskunft über die bei ihm vorhandenen Bestandsdaten des Nutzers. Voraussetzung ist, dass die Auskunft zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen rechtswidriger Inhalte erforderlich ist und der Inhalt einen der in § 21 in Bezug genommenen Straftatbestände erfüllt. Der Anspruch ist damit tatbestandlich enger als viele annehmen: Es genügt nicht, dass eine Bewertung unangenehm ist – sie muss rechtswidrig sein.

Zwei Stufen: gerichtliche Gestattung, dann Auskunft

Der Weg verläuft in zwei Schritten. Zuerst muss das Portal gerichtlich ermächtigt werden, die Auskunft zu erteilen – das Gericht entscheidet über die Zulässigkeit der Datenherausgabe durch Beschluss. Erst auf Grundlage dieses gerichtlichen Beschlusses gibt das Portal die Bestandsdaten heraus. Ohne die vorherige gerichtliche Gestattung darf das Portal aus Datenschutzgründen nicht herausgeben, selbst wenn es wollte.

Zuständiges Gericht: LG am Sitz des Verletzten – kein fliegender Gerichtsstand

§ 21 TDDDG kennt keinen fliegenden Gerichtsstand. Zuständig ist ausschließlich das Landgericht am Wohn- bzw. Geschäftssitz des Verletzten (Zwangs-Gerichtsstand nach § 21 Abs. 3 TDDDG). Das ist ein bewusster Unterschied zu äußerungsrechtlichen Unterlassungsverfahren, bei denen der Verletzte den Gerichtsstand freier wählen kann. Für Sie als Bewerteten bedeutet das Planungssicherheit: Das Verfahren läuft an Ihrem eigenen Sitz.

Die harte Grenze: falsche oder wertlose Registrierungsdaten

Der zivile Weg ist nur so viel wert wie die Daten, die das Portal tatsächlich gespeichert hat. Viele Bewertungsportale verlangen bei der Registrierung keine verifizierten Klarnamen. Wer sich mit einem Fantasienamen und einer Wegwerf-E-Mail-Adresse angemeldet hat, hinterlässt Bestandsdaten, die ins Leere führen. In diesen Fällen bringt die gerichtlich erstrittene Auskunft keinen identifizierbaren Verfasser – und der strafrechtliche Weg über die IP wird zur eigentlich zielführenden Option.

Der strafrechtliche Weg: Strafanzeige und die IP-Adresse

Wenn die Bewertung einen Straftatbestand erfüllt – in Betracht kommen vor allem üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) oder Beleidigung (§ 185 StGB) –, kommt die Strafanzeige als zweiter Weg ins Spiel. Sie ist der einzige Weg, über den überhaupt an die IP-Adresse heranzukommen ist. Denn nur die Staatsanwaltschaft darf im Ermittlungsverfahren Nutzungsdaten abfragen.

Nur die Staatsanwaltschaft erhält die IP

Die IP-Adresse als Nutzungsdatum wird ausschließlich im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und nur an die Staatsanwaltschaft herausgegeben. Rechtsgrundlage sind § 100g bzw. § 100j StPO, die Herausgabe steht unter Richtervorbehalt. Ein privater Anzeigeerstatter erhält die IP nicht direkt; sie fließt in die Ermittlungsakte. Über Akteneinsicht des anwaltlichen Vertreters kann der Verletzte anschließend Kenntnis vom Ermittlungsergebnis erlangen.

Wettlauf mit den Speicherfristen

IP-Adressen werden von den Zugangsanbietern nur für begrenzte Zeit gespeichert. Ist die Speicherfrist abgelaufen, bevor die Staatsanwaltschaft abfragt, lässt sich der Anschlussinhaber technisch nicht mehr zuordnen – die Spur ist erloschen. Deshalb ist beim strafrechtlichen Weg Geschwindigkeit ein eigener Erfolgsfaktor: Je früher die Anzeige gestellt und die Abfrage veranlasst wird, desto größer die Chance, dass die Daten noch existieren.

Grenzen: von der IP zur Person ist ein weiterer Schritt

Die IP-Adresse führt zunächst nur zum Anschlussinhaber, nicht zwingend zur Person, die die Bewertung verfasst hat. In Haushalten, Unternehmen oder offenen Netzen nutzen mehrere Personen denselben Anschluss. Die IP ist damit ein starkes Indiz, aber selten schon der endgültige Beweis. Für die realistische Bewertung Ihres Falls ist diese Einschränkung von Anfang an einzuplanen.

Zivil- und Strafweg schließen sich nicht aus

Beide Wege lassen sich kombinieren. Der zivile Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG und die Strafanzeige zielen auf unterschiedliche Datenkategorien und können parallel betrieben werden. In der Praxis entscheidet die Ausgangslage – Qualität der Registrierungsdaten, Strafbarkeit des Inhalts, Ihr Ziel –, ob einer der Wege genügt oder beide sinnvoll sind.

Portal zuerst oder Verfasser zuerst? Die strategische Weichenstellung

Bevor der aufwändige Weg der Verfasser-Ermittlung eingeschlagen wird, lohnt der nüchterne Blick auf das Ziel. Geht es Ihnen darum, die Bewertung loszuwerden, ist der direkte Weg über das Portal oft schneller und wirksamer als die Enttarnung des Verfassers. Geht es Ihnen darum, den Verfasser über die Entfernung hinaus persönlich auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, führt kein Weg an der Ermittlung vorbei. Diese Weichenstellung sollte am Anfang stehen, nicht am Ende.

Der Portal-Weg: das Portal als mittelbare Störerin

Das Bewertungsportal haftet als mittelbare Störerin für Inhalte, die es nach einer substantiierten Beanstandung nicht prüft oder nicht entfernt. Wird die Bewertung beim Portal beanstandet, muss das Portal den Sachverhalt in einem geregelten Prüfverfahren aufklären. Der Bewertende muss dem Portal gegenüber belegen, dass ein Geschäfts- bzw. Beschäftigungskontakt tatsächlich bestand. Über diesen Hebel lässt sich der Unterlassungsanspruch gegen das Portal durchsetzen – bei Bedarf auch im Eilverfahren.

Der Individualisierungs-Boomerang (HansOLG, Beschluss 7 W 11/24)

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) klargestellt: Das Portal muss eine beanstandete Bewertung so individualisieren, dass der Bewertete den Geschäftskontakt selbst überprüfen kann – oder entfernen. Für den anonymen Verfasser wird das zum Boomerang: Entweder das Portal legt prüffähige Anhaltspunkte zum behaupteten Kontakt vor – dann wird die Anonymität faktisch durchbrochen – oder die Bewertung fällt. Eine Pflicht zur Offenlegung des Klarnamens folgt daraus nicht; entscheidend ist die Überprüfbarkeit des Kontakts.

Wann die Verfasser-Ermittlung der stärkere Weg ist

Sind die Registrierungsdaten valide und wollen Sie den Verfasser über die Entfernung hinaus persönlich in Anspruch nehmen – etwa auf Unterlassung, Schadensersatz oder strafrechtlich –, dann kommt die Ermittlung in Betracht. Voraussetzung ist, dass sich die Urheberschaft der konkreten Person zweifelsfrei zuordnen lässt – wer voreilig einen vermeintlichen Verfasser in Anspruch nimmt, riskiert, dessen Rechtsverteidigungskosten tragen zu müssen. Die persönliche Inanspruchnahme kann zudem verhindern, dass sich rechtswidrige Bewertungen wiederholen. Die Entscheidung, welcher Weg Priorität hat, ist eine Einzelfallabwägung und Teil der rechtlichen Einordnung Ihres Falls.

Häufige Fragen zur Verfasser-Ermittlung im Detail

Die folgenden Fragen stellen Betroffene am häufigsten, wenn eine anonyme Bewertung sie beschäftigt. Die Antworten geben den rechtlichen Rahmen wieder; die konkrete Einordnung Ihres Falls bleibt der individuellen Prüfung vorbehalten.

Ist eine Kununu Bewertung wirklich anonym?

Nach außen ja – für den Bewerteten ist der Verfasser zunächst nicht sichtbar. Rechtlich ist die Anonymität aber nicht absolut. Bei rechtswidrigen Inhalten kann über § 21 TDDDG die Herausgabe der beim Portal gespeicherten Bestandsdaten erstritten werden, und bei strafbaren Inhalten kann die Staatsanwaltschaft die IP-Adresse abfragen. Anonymität schützt die zulässige Meinungsäußerung, nicht die rechtswidrige Behauptung.

Wer hat mich bewertet – kann ich das selbst herausfinden?

Eigene technische Ermittlungsversuche führen praktisch nie zum Ziel und können ihrerseits rechtliche Probleme auslösen. Das Portal gibt Daten nur auf gerichtlicher Grundlage heraus, die IP nur an die Staatsanwaltschaft. Der einzige tragfähige Weg führt über die geregelten Verfahren – zivil über § 21 TDDDG, strafrechtlich über die Anzeige. Vermutungen über den Verfasser sollten Sie zudem für sich behalten, um sich nicht selbst angreifbar zu machen.

Kann ich die IP-Adresse des Verfassers erhalten?

Nicht auf zivilem Weg. Die IP-Adresse ist ein Nutzungsdatum und dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses unterstellt. Sie wird ausschließlich der Staatsanwaltschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren herausgegeben, gestützt auf § 100g bzw. § 100j StPO und unter Richtervorbehalt. Über den zivilen Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG erhalten Sie nur Bestandsdaten, nie die IP.

Was passiert, wenn der Verfasser falsche Registrierungsdaten angegeben hat?

Dann läuft der zivile Auskunftsweg ins Leere: Das Portal kann nur die Daten herausgeben, die es hat, und ein Fantasiename mit Wegwerf-Adresse identifiziert niemanden. In dieser Konstellation ist der strafrechtliche Weg über die Strafanzeige regelmäßig die zielführendere Option, weil er über die IP-Adresse eine technische Spur eröffnet, die von den Registrierungsangaben unabhängig ist.

Muss der Verfasser seinen Klarnamen preisgeben?

Eine allgemeine Pflicht, bei jeder Bewertung den Klarnamen offenzulegen, gibt es nicht. Bei einer beanstandeten Bewertung geht es nicht um Klarnamen-Zwang, sondern um Überprüfbarkeit: Das Portal muss die Bewertung so individualisieren, dass der Bewertete den Geschäftskontakt selbst überprüfen kann – oder entfernen. Wird dieser Nachweis nicht geführt, ist die Bewertung zu entfernen, ohne dass es auf die Identität ankommt.

Portal zuerst oder Verfasser zuerst – was ist sinnvoller?

Wollen Sie die Bewertung loswerden, ist der Weg über das Portal meist schneller: Der Unterlassungsanspruch gegen die mittelbare Störerin lässt sich durchsetzen, bei Bedarf auch im Eilverfahren. Wollen Sie den Verfasser darüber hinaus persönlich in Anspruch nehmen, ist die Ermittlung der richtige Weg. Häufig ist die Kombination sinnvoll – die richtige Reihenfolge ergibt sich aus der Einzelfallprüfung.

Wie lange dauert die Verfasser-Ermittlung?

Eine belastbare Pauschalangabe verbietet sich, weil die Dauer von Gericht, Portal und Verfahrensweg abhängt. Der zivile Weg umfasst das gerichtliche Gestattungsverfahren und die anschließende Auskunft des Portals. Der strafrechtliche Weg hängt vom Fortgang des Ermittlungsverfahrens ab. Wichtig ist vor allem der frühe Start: Beim strafrechtlichen Weg entscheiden die Speicherfristen der IP-Adressen darüber, ob die Spur überhaupt noch existiert.

Was bringt mir die Ermittlung des Verfassers am Ende?

Die Ermittlung ist kein Selbstzweck, sondern die Grundlage für weitere Schritte: Sie ermöglicht, den Verfasser persönlich auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen und – bei strafbaren Inhalten – die strafrechtliche Verantwortung zu adressieren. Die persönliche Inanspruchnahme kann zudem dazu beitragen, dass sich rechtswidrige Bewertungen nicht wiederholen. Ob die Ermittlung im konkreten Fall den Aufwand lohnt, ist Teil der individuellen Einordnung.

Die Folgen anonymer Rufschädigungen für Ihr Unternehmen

Top-Bewerber durch schlechte Bewertungen abgeschreckt

Negative Online-Rückmeldungen verhindern, dass sich qualifizierte Fachkräfte für Ihr Unternehmen interessieren. Solche Einträge beeinflussen den Ruf und erschweren die Gewinnung neuer Talente erheblich.

Wirtschaftliche Verluste durch geschwächte Außenwirkung

Unvorteilhafte digitale Inhalte können Umsatz und Geschäfts­abschlüsse negativ beeinflussen. Kunden könnten sich für die Konkurrenz entscheiden, deren Markenbild überzeugender erscheint.

Vertrauensverlust bei Kunden, Partnern und potenziellen Mit­arbeitern

Unfaire Bewertungen schwächen das Ansehen Ihrer Leistungen und Angebote. Das kann wichtige Partnerschaften beeinträchtigen und sowohl neue als auch bestehende Geschäfts­beziehungen gefährden.

Emotionaler Druck auf Führungskräfte durch ungerechte Angriffe

Unfaire Bewertungen führen bei Geschäfts­führern zu erheblichem Druck und Frustration. Diese Angriffe beeinträchtigen den Fokus auf wesentliche Aufgaben und können das Arbeits­umfeld nachhaltig belasten.

Kununu Verfasser ermitteln lassen - Vorteile

Verfasser ermitteln - Exempel statuieren

Wir ermitteln die Verfasser strafbarer Bewertungen konsequent. Das setzt ein Zeichen, weil insbesondere Ex-Mitarbeiter untereinander vernetzt sind.

Ruhe und Vorbeugung

Verhindern Sie Trittbrettfahrer. Denn Arbeitgeber, bei denen strafbare Bewertungen toleriert werden, erhalten regelmäßig ähnliche Bewertungen. Andere anonyme Bewerter wittern ihre Gelegenheit.

Keine Angst vor Kündigungsschutzklagen

Wenn ein aktueller oder ein Ex-Mitarbeiter für seine strafbaren Bewertungen ermittelt worden ist, lautet es im Arbeitsrecht regelmäßig: Fristlose Kündigung und keine Abfindung.

Wettbewerbsvorteile durch positive Präsenz

Ein digitaler Auftritt ohne Verleumdungen verbessert Ihre Marktstellung und erhöht die Sichtbarkeit nicht nur bei Bewerbern, sondern auch bei Kunden. Dieser Vorteil führt regelmäßig direkt zu mehr Abschlüssen und besseren Geschäftsergebnissen.

Kununu-Verfasser zu enttarnen ist unsere Mission

SterneAdvo ist eine hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beim Thema Kununu-Verfasserermittlung.

Bestes Beispiel: Der von uns erstrittene Klarnamen-Beschluss des OLG Hamburg vom 08.02.2024, Az. 7W 11/24

Beratung zum Umgang mit strafbaren Bewertungen

Im ersten Schritt analysieren wir Ihre Situation und beraten Sie umfassend zur besten Vorgehensweise. Gemeinsam entwickeln wir eine rechtssichere Strategie, um die Verfasser anonymer und rechtswidriger Kununu Bewertungen gezielt zu identifizieren, damit Ruhe einkehrt.

  • Analyse aller Bewertungen auf Rechtswidrigkeit
  • Strategieberatung zur besten Vorgehensweise
  • Klare Handlungsempfehlungen, individuell auf Ihren Fall abgestimmt

Maßnahmen zur Verfasser-Ermittlung

Oberste Priorität hat die außergerichtliche Identifizierung über strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen. Gerichtliche Verfahren sind als schärfste Waffe zusätzlich möglich.

  • Strategische Verfasser-Ermittlung außergerichtlich
  • Gerichtliche Beschlüsse optional möglich
  • Juristische Gesamtstrategie für das beste Ergebnis

Mit juristischem Biss zum Erfolg

Einstellungen der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren dulden wir nicht. Wir wenden uns dann mit umfassend begründeten Rechtsmittelbeschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden an die Generalstaatsanwaltschaft. Wenn auch dort nicht pariert wird, lassen wir die Staatsanwaltschaft gerichtlich -vom zuständigen Oberlandesgericht- zwingen, die Ermittlungen durchzuführen. Der Rechtsstaat bietet alle Möglichkeiten.

  • Strafanzeige mit Strafantrag an Staatsanwaltschaft
  • Beschwerde(n) an Generalstaatsanwaltschaft
  • Ermittlungserzwingungsverfahren vor dem zuständigen Oberlandesgericht

Ergebnisorientierte Begleitung

Mit verständlicher Beratung und langfristiger Unterstützung verhindern wir, dass ähnliche Probleme erneut auftreten. Unsere Strategien stärken Ihren Ruf als Arbeitgeber und machen Ihr Bewertungsprofil zukunftssicher. Nutzen Sie die Stärke, die daraus entsteht.

  • Regelmäßige Berichte über den Stand des Verfahrens
  • Videocalls für Rückfragen und Abstimmungen
  • Ermittlungsergebnis - Mit der Ermittlungsakte besprechen wir uns und Sie entscheiden souverän über etwaige weitere Maßnahmen wie bspw. Abmahnung, Kündigung, Unterlassungsaufforderung, etc.
Unsere neuesten gerichtlichen Erfolge

Wir kämpfen für Ihren guten Ruf

Echte Mandantenstimmen

Hören Sie, was unsere echten Mandanten sagen

Echte Unternehmer berichten, wie sich ihre Reputationslage nach der Zusammenarbeit verändert hat.

Negative Kununu Bewertung löschen lassen – Mandanten-Erfahrung (Technologie & Software) Technologie & Software
„Endlich Ruhe im Unternehmen – die falschen Bewertungen waren schnell und rechtssicher weg.“
Kununu Rezension entfernen lassen – Erfahrungsbericht eines Mandanten (Jahresbetreuung) Jahresbetreuung
„Über 150 Bewertungen in meiner laufenden Jahresbetreuung – endlich dauerhaft Ruhe.“
Unberechtigte Kununu Bewertung entfernen – Mandant berichtet (Pflege) Pflege
„Der Rufmord-Schutzbrief hat uns den Rücken freigehalten.“
Schlechte Kununu Bewertung löschen – Erfahrung eines Mandanten (Mittelstand) Mittelstand
„Erfolgreiche Zusammenarbeit zur Verbesserung unseres Unternehmensimages.“

Häufige Fragen

Wann sollten Kununu-Verfasser ermittelt werden?

Verfasser-Ermittlungen sind dann sinnvoll, wenn Sie einen ausgeprägten Verdacht haben, dass ein noch beschäftigter oder ein ausgeschiedener Mitarbeiter hinter den Bewertungen steckt. Insbesondere beim Verdacht auf Mehrfachbewertungen ist die Aufklärung wichtig, um langfristig Ruhe in das Thema Kununu zu bekommen. Denn anonyme Ex-Mitarbeitende, die emotional getroffen sind, hören erfahrungsgemäß nie auf. Die Verfasser-Ermittlung sorgt also für langfristige Ruhe.

Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen strafbare Bewertungen einleiten?

Bei rechtswidrigen Bewertungen können Sie zunächst den Verfasser ermitteln lassen und später auch Unterlassungsansprüche durchsetzen oder sogar gerichtliche Schritte einleiten. Wir beraten Sie gerne zu den besten Optionen.

Was muss ich beachten, wenn ich negativ bewertet werde?

Die Antwort ist einfach: Kontaktieren Sie sofort unsere spezialisierten IT-Anwälte und unternehmen Sie nichts auf eigene Faust! Antworten Sie nicht auf die Bewertung und kontaktieren Sie auch nicht die Plattform selbst – das erschwert die Verfasserermittlung erheblich. Sichern Sie schnellstmöglich -justizfest- die aktuelle Beweislage.

Wie erkenne ich strafbare Bewertungen und reagiere richtig?

Wenn in Bewertungen falsche Tatsachen behauptet werden oder Ihr Unternehmen und Ihr Personal gezielt beleidigt und angegriffen wird, liegen höchstwahrscheinlich Straftatbestände wie Beleidigung, Üble Nachrede oder gar Verleumdung vor, §§ 185, 186, 187 Strafgesetzbuch (StGB).

Regelmäßiges Monitoring von Bewertungsportalen hilft, problematische Einträge frühzeitig zu erkennen und die Beweislage rechtssicher zu dokumentieren.

Warum ist schnelles Handeln wichtig?

Rechtswidrige Bewertungen ziehen schnell Nachahmer an und können Ihre Arbeitgebermarke nachhaltig schädigen. Je länger sie online sind, desto größer ist der potenzielle Imageschaden. Denn die Einträge werden nicht nur von Suchmaschinen, sondern auch von Künstlicher Intelligenz (ChatGPT & Co.) gelistet.

Solange der anonyme Verfasser noch nicht gefasst ist, kann er ungehindert weitere anonyme Bewertungen verfassen.

Schnelles Handeln schützt daher Ihren Ruf.

Kann ich verlangen, dass kununu mir den Namen des Verfassers nennt?

Einen unmittelbaren Anspruch auf Herausgabe des Klarnamens haben Sie gegenüber kununu im Regelfall nicht, und im Unterlassungsverfahren erhalten Sie keine Bestandsdaten. Die nach dem OLG Hamburg relevante Pflicht ist eine andere: kununu muss den gerügten Vorgang so individualisieren, dass Sie den Geschäftskontakt selbst überprüfen können – oder die Bewertung entfernen (Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24).

Deshalb vertrauen Unternehmen auf SterneAdvo

  • Zuverlässige Ermittlungsverfahren Prio außergerichtlich
  • Effiziente Unterstützung bei anonymen Angriffen
  • Verlässliche Betreuung auch bei schwierigen Fällen
  • Reine Arbeitgeber-Kanzlei für maximale Integrität

Ihr Fall im kostenfreien Erstgespräch

Wir klären, ob und wie eine Zusammenarbeit in Betracht kommt.

Kostenloses Erstgespräch

Verfasser-Ermittlung:

Ihr gutes Recht gegen anonyme Angriffe auf Kununu. Füllen Sie das Formular aus und buchen Sie einen Termin für Ihr Erstgespräch – zur gebuchten Zeit melden wir uns bei Ihnen. Im Gespräch klären wir, ob und wie eine Zusammenarbeit in Betracht kommt, um mit gezielter Verfasser-Ermittlung gegen anonyme Kununu Bewertungen vorzugehen und Ihnen die Kontrolle über Ihren guten Ruf zurückzugeben.

Mit dem Absenden verarbeiten wir Ihre Kontaktdaten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in der Datenschutzerklärung.

Vertiefung & Ratgeber-Wissen

Häufige Fragen und Hintergründe im Detail

Ausführliche Antworten unserer Anwälte – klappen Sie auf, was Sie interessiert.

Wer steckt hinter einer anonymen Bewertung? Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG

Unternehmen haben zwei getrennte Wege, mit der Anonymität eines Bewerters umzugehen: den Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG — ein gerichtliches Gestattungsverfahren, das in der Praxis oft ins Leere führt — und den von SterneAdvo erstrittenen Weg des OLG Hamburg (Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24): Danach muss das Portal den anonymen Verfasser so individualisieren, dass der Bewertete den Geschäftskontakt selbst überprüfen kann — oder die Bewertung entfernen. Der zweite Weg ist für die meisten Unternehmen der stärkere Hebel, denn sein Ziel ist nicht, den Verfasser zu ermitteln — sondern die Unterlassung.

Was regelt § 21 TDDDG?

§ 21 TDDDG (früher § 21 TTDSG) erlaubt es Diensteanbietern, Bestandsdaten eines Nutzers herauszugeben, wenn dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen bestimmter rechtsverletzender Inhalte erforderlich ist. Die Hürden sind hoch:

  1. Strafrechtlich relevanter Inhalt: Vorausgesetzt werden Inhalte, die Straftatbestände wie §§ 185–187 StGB erfüllen (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) — eine bloß „unfaire" Bewertung genügt nicht.
  2. Gerichtliches Gestattungsverfahren: Die Herausgabe muss von einem Gericht angeordnet bzw. gestattet werden (§ 21 Abs. 2, 3 TDDDG) — ein eigenes Verfahren mit eigenem Aufwand.
  3. Daten müssen vorhanden und valide sein: Das Portal kann nur herausgeben, was es hat.

Warum führt der TDDDG-Weg in der Praxis oft nicht zum Ziel?

Der Auskunftsweg ist der klassische „typische Fehler" im Vorgehen gegen anonyme Bewertungen — nicht, weil er rechtlich falsch wäre, sondern weil er häufig nicht liefert:

  • Keine validen Daten: Bei Portalen, die anonyme Abgabe mit beliebiger E-Mail-Adresse zulassen, führt selbst eine gestattete Auskunft oft nur zu einer Wegwerf-Adresse.
  • Verfahrensrisiko: Das Portal kann dem Antrag entgegentreten; am Ende kann das Gericht die Nennung unter Verweis auf die Meinungsäußerungsfreiheit und den Datenschutz verweigern.
  • Falsches Ziel: Selbst mit Namen ist die Bewertung noch online. Das eigentliche Interesse des Unternehmens — die Bewertung soll weg und wegbleiben — erfüllt die Auskunft allein nicht.

Der OLG-Hamburg-Weg: Individualisieren oder löschen

Der von SterneAdvo vor dem OLG Hamburg erstrittene Beschluss vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) — in der Fachpresse als „Klarnamen-Beschluss" vielbeachtet — beruht gerade nicht auf dem TDDDG, sondern auf dem Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB analog i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB (Unternehmenspersönlichkeitsrecht) und den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen der Störerhaftung. Der Mechanismus:

  1. Das bewertete Unternehmen rügt, dass sich hinter der anonymen Bewertung kein identifizierbarer Geschäftskontakt erkennen lässt — bei Arbeitgeber-Portalen: kein überprüfbarer Beschäftigungsbezug.
  2. Damit muss das Portal reagieren: Es individualisiert den Verfasser so, dass das Unternehmen den Kontakt selbst überprüfen kann — anonymisierte Angaben wie Abteilung oder Zeitraum genügen nicht.
  3. Oder das Portal entfernt die Bewertung. Die Wahl liegt beim Portal; das Risiko der Anonymität trägt es als Verbreiterin.

Den Datenschutz-Einwand des Portals hat das OLG Hamburg dabei zurückgewiesen. Diese Linie wurde in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigt (LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025, Az. 324 O 315/24; Berufungsrücknahme vor dem OLG Hamburg, Az. 7 U 8/25) — rechtskräftig seit dem 13.07.2026. Hintergründe und Medienecho: Hauptsache rechtskräftig · Der Erfolg im Detail

Was ist für Unternehmen der bessere Hebel?

In fast allen Fällen: der Unterlassungsweg. Denn er stellt die Interessenlage vom Kopf auf die Füße:

  • Sie müssen den Verfasser nicht kennen. Der Anspruch richtet sich gegen das Portal; die Identifizierung ist die Option des Portals, die Entfernung abzuwenden — nicht Ihre Voraussetzung.
  • Beide Ausgänge nützen Ihnen. Individualisiert das Portal, können Sie den Geschäftskontakt prüfen (und bei Unwahrheit gezielt vorgehen). Individualisiert es nicht, muss die Bewertung weg.
  • Der Weg endet in einem Titel. Wird der Anspruch gerichtlich durchgesetzt, erfasst der Unterlassungstitel auch kerngleiche Wiederholungen — bei Verstoß drohen Ordnungsgelder bis 250.000 € (§ 890 ZPO).

Verfasser ermitteln oder Bewertung entfernen: Wie gehen Sie konkret vor?

  1. Beweise sichern: vollständiger Screenshot mit Datum und URL.
  2. Zuordnung Bezug prüfen: Lässt sich die Bewertung einem konkreten Kunden, Mitarbeiter oder Bewerber zuordnen? Falls nein, ist das kein Nachteil — sondern der Ausgangspunkt des rechtlichen Hebels.
  3. Anwaltliche Beanstandung: Das Portal wird zur Individualisierung oder Entfernung aufgefordert — Details: Abmahnung an ein Bewertungsportal.
  4. Gerichtliche Durchsetzung: Bleibt die Aufforderung erfolglos, folgt die einstweilige Verfügung.

Fazit: Nicht der Name ist das Ziel — die Unterlassung ist es

Der Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG ist eng, aufwendig und oft ergebnislos. Der von SterneAdvo erstrittene Weg dreht die Last um: Das Portal muss den anonymen Verfasser überprüfbar machen — oder die Bewertung entfernen (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24; in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigt: LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025, Az. 324 O 315/24; Berufungsrücknahme vor dem OLG Hamburg, Az. 7 U 8/25). Für Unternehmen zählt am Ende beides: Kontrolle über die Prüfbarkeit — und Ruhe durch Unterlassung.

Erster Schritt: Bewertung mit Datum sichern und rechtlich prüfen lassen.

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