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Einblick in unsere aktuellsten Erfolge

Erfolgreiche Löschung einer schlechten Bewertung bei Jameda

Vorher Widerspruch gegenüber Jameda nach Eigenmeldung durch Zahnarzt selbst.

Nach Telefonat mit RA Meyer von sterne-advo und Team-Viewer-Sitzung mit Verfasser zwecks Mail-Versands durch Verfasser an Jameda:

„Sehr geehrter Herr Meyer, der Beitrag wurde nun von Jameda entfernt […] Ich bedanke mich hiermit nochmals für Ihre überdurchschnittliche freundliche Hilfe! […] Ich wünschte mir, dass es mehr Juristen gäbe, die in Ihrem Stil arbeiten!“

Erfolgreiche Löschung einer schlechten Bewertung bei Google

Zuvor fruchtlose Abmahnung durch vom Mandanten beauftragten fachfremden RA-Kollegen.

Nach dem Telefonat mit RA Meyer von sterne-advo dann 100% Löschung und Feedback vom Verfasser wie folgt:

Guten Tag Herr Meyer, ebenfalls vielen Dank für das angenehme und ehrliche Gespräch. Meine Frau hat gerade Ihre Bewertung gelöscht. Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende. LG […]

Prozess-Erfolg in Karlsruhe gegen Fake-Bewerter

Ein Zahnarzt (der Kläger) hatte privat eine Handwerksfirma (die Beklagte) für die Sanierung seines Wohnhauses beauftragt. Etliche Arbeiten wurden jedoch mangelhaft ausgeführt und der Service war zudem unter aller Würde. Der Zahnarzt hatte irgendwann genug von diesem Pfusch am Bau und schrieb -als Kunde- abends eine 1-Stern-Bewertung im Google-Profil der Handwerksfirma mit den Worten „Nie wieder.“ Am nächsten Morgen staunte er nicht schlecht als er im Google-Profil seiner Zahnarztpraxis plötzlich eine 1-Stern-Bewertung mit den Worten „Schade, dass man einen Stern vergeben muss. Verdient wäre nämlich keiner.“ sah. Im Bewertungsprofil des Fake-Bewerters „Hans Glück“ war allerdings noch eine weitere Bewertung vorhanden: Eine positive Eigenbewertung zu der Handwerksfirma selbst. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Daraufhin haben wir die Firma abgemahnt. Diese hat zunächst nicht reagiert und nur über den Anwalt ausrichten lassen, dass man einer Klage gelassen entgegensehe. Wir haben die Handwerksfirma daraufhin tatsächlich verklagt. Im Prozess kam heraus, dass „der Sohn“ die Bewertung geschrieben hatte. Man versuchte auf Seiten der Beklagten, dem Gericht das Bild zu vermitteln, dass hier ein kleiner privater Junge wohl am elterlichen Gesellschafter-Geschäftsführer-PC oder Smartphone den Knopf für die rechtswidrige Rache-Bewertung gedrückt hatte.

Fun-Facts: Der gegnerische Anwalt zwischendurch am Telefon: „Herr Kollege, Sie glauben wohl immer noch, dass Sie diesen Prozess gewinnen werden, oder?“ RA Meyer von sterne-advo RAe: „Ja, Herr Kollege. Da bin ich mir absolut sicher!“

Tatsächlich war der Sohn nämlich „der Kopf der Handwerksfirma“ und noch dazu offiziell im Handelsregister als Geschäftsführer bestellt. Auch E-Mails gingen mit seiner Geschäftsführer-Signatur an den Zahnarzt. So haben wir alles an Informationen und Rechtslage zusammengetragen. Insbesondere, dass der Sohn als Geschäftsführer der Beklagten ausschließlich in geschäftlicher Funktion Kontakt zum Kläger hatte. Die Ausrede der Beklagten, der Sohn habe die Bewertung ausschließlich privat abgegeben, grenzte ohnehin schon an Prozessbetrug, wurde aber von uns natürlich nochmal evident widerlegt.

Was bleibt jemandem, der dem Gericht solche Geschichten auftischt und dem Richter nach persönlicher Vorladung im Termin nicht mehr in die Augen sehen kann? Alle Ansprüche und Kosten anerkennen. 100% Sieg für unseren Mandanten!

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Herzlichen Dank an Herrn Meyer für Ihre exzellente Arbeit und Ihren grandiosen Service in diesem Prozess! Der Gegner wurde so vorgeführt, dass er am Ende doch lieber zu 100% anerkannt hat, anstatt sich vor dem Richter persönlich die Blöße für die zuvor abgegebenen Märchen zu geben. B. Schmidt, Zahnarzt