Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt  ·  Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
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Ratgeber

Was tun bei ungerechtfertigten Google-Bewertungen?

Bei einer ungerechtfertigten Google-Bewertung sollten Unternehmen drei Dinge tun: die Bewertung sofort mit Datum beweissichern, sachlich öffentlich antworten — und prüfen lassen, ob die Bewertung rechtswidrig ist. Denn nur rechtswidrige Bewertungen (unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Bewertungen ohne Geschäftskontakt) lassen sich rechtlich angreifen. Die einfache Meldung an Google löst dabei nur die Prüfpflicht nach Art. 16 DSA aus und wirkt häufig nur vorübergehend; dauerhafte Ruhe schafft der Unterlassungsanspruch gegen die Plattform. Diese Seite zeigt das Vorgehen Schritt für Schritt.

Wann ist eine Google-Bewertung „ungerechtfertigt" — und wann rechtswidrig?

„Ungerechtfertigt" ist zunächst ein Gefühl — rechtlich zählt die Einordnung: Zulässig sind wahre Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen mit Sachbezug, auch wenn sie hart formuliert sind. Angreifbar sind dagegen unwahre Tatsachenbehauptungen (bei geschäftsschädigenden unwahren Tatsachen: § 824 BGB), Schmähkritik und Beleidigungen sowie Bewertungen ohne tatsächlichen Geschäftskontakt. Die genaue Abgrenzung mit Kriterien und Beispielen erklärt unsere Seite Wann ist eine Google-Rezension rechtswidrig? — sie ist der Maßstab für alles Weitere.

Wie gehen Sie Schritt für Schritt vor?

  1. Beweise sichern: Screenshot der Rezension mit Datum, Profilname des Verfassers und Gesamtkontext des Profils. Ohne saubere Dokumentation wird jeder spätere Schritt schwerer.
  2. Sachlich antworten: Eine professionelle, knappe Antwort zeigt Lesern Souveränität. Keine internen Details, keine Bestätigung eines Geschäftskontakts, den Sie nicht zuordnen können, keine Gegenangriffe.
  3. Rechtslage prüfen (lassen): Ist die Bewertung rechtswidrig — oder nur unangenehm? Diese Weiche entscheidet über den weiteren Weg.
  4. Meldung mit Augenmaß: Die Google-Meldung ist der schnellste, aber schwächste Hebel — sie führt oft nur zu einer vorübergehenden Entfernung. Zudem müssen Plattformen nach Art. 23 Abs. 2 DSA die Bearbeitung aussetzen, wenn jemand häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht (nach vorheriger Warnung, für einen angemessenen Zeitraum). Details: Bewertung selbst melden oder anwaltlich beanstanden?
  5. Anwaltliche Beanstandung / Abmahnung des Portals: Eine juristisch begründete Beanstandung löst die Prüfpflichten der Plattform als mittelbarer Störerin gezielt aus; die Abmahnung an das Bewertungsportal fordert Entfernung und Unterlassung — mit kurzer Frist.
  6. Gerichtliche Durchsetzung: Bleibt die Bewertung online oder kehrt sie zurück, kommt die einstweilige Verfügung oder die Hauptsacheklage in Betracht. Ein Unterlassungstitel erfasst auch kerngleiche Wiederholungen und ist nach § 890 ZPO vollstreckbar (Ordnungsgeld bis 250.000 € je Verstoß).

Warum reicht die Google-Meldung allein selten aus?

Weil „Löschen" nicht gleich „Löschen" ist: Die Meldung verpflichtet Google nur zur Prüfung (Art. 16 DSA). Wird die Bewertung entfernt, ist das rechtlich eine vorläufige Maßnahme — sie kann nach erneuter Prüfung oder auf Betreiben des Verfassers wieder online gehen. Erst der Unterlassungsanspruch gegen die Plattform (§ 1004 Abs. 1 BGB analog i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB) macht aus der Momentaufnahme einen dauerhaften Zustand. Ausführlich: Unterlassungsanspruch bei Bewertungen — warum Löschen allein nicht reicht.

Was gilt bei Bewertungen ohne erkennbaren Geschäftskontakt?

Ein besonders starker Hebel: Können Sie den Bewerter keinem Kundenkontakt zuordnen, können Sie gegenüber der Plattform rügen, dass ein Geschäftskontakt nicht ersichtlich ist. Nach der von SterneAdvo erstrittenen Entscheidung des OLG Hamburg (Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24) muss das Portal den Verfasser dann so individualisieren, dass sich der Kontakt überprüfen lässt — oder die Bewertung entfernen. Der Beschluss erging zu einem Arbeitgeber-Bewertungsportal; die Grundsätze sind übertragbar und werden von uns portalübergreifend eingesetzt. Diese Linie wurde in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigt (LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025, Az. 324 O 315/24; Berufungsrücknahme vor dem OLG Hamburg, Az. 7 U 8/25).

Fazit: Erst einordnen, dann durchsetzen

Ungerechtfertigt ist nicht automatisch rechtswidrig — aber rechtswidrige Google-Bewertungen müssen Sie nicht hinnehmen. Der wirksame Weg führt über Beweissicherung, juristische Einordnung und die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs gegen die Plattform, nicht über bloßes Melden. Portal-Details und Ablauf: Google-Bewertung löschen. Ob Ihre Bewertung angreifbar ist, sagen wir Ihnen vorab — ehrlich und kostenfrei.

Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern →

Rechtsanwalt Jan Meyer
Rechtsanwalt Jan Meyer Geschäftsführer · SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Erstritt vor dem OLG Hamburg den Klarnamen-Beschluss gegen anonyme Bewerter (Az. 7 W 11/24). Prüft Ihren Fall persönlich und sagt Ihnen ehrlich, was sich durchsetzen lässt.

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Häufige Fragen

Soll ich auf die ungerechtfertigte Bewertung öffentlich antworten?

Ja — kurz, sachlich, lösungsorientiert. Vermeiden Sie aber Formulierungen, die einen Geschäftskontakt bestätigen, den Sie nicht zuordnen können, und jede emotionale Eskalation. Die Antwort ersetzt nicht die rechtliche Prüfung.

Kann ich die Bewertung einfach bei Google melden?

Sie können — sollten aber die Grenzen kennen: Die Meldung wirkt häufig nur vorübergehend, und bei häufigen offensichtlich unbegründeten Meldungen müssen Plattformen die Bearbeitung nach Art. 23 Abs. 2 DSA aussetzen. Eine juristisch begründete Beanstandung ist der präzisere Weg.

Was kostet das Vorgehen gegen eine ungerechtfertigte Bewertung?

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei; danach erhalten Sie transparente Konditionen. Die Kostenlogik im Detail (Streitwert, gesetzliche Gebühren, Erstattung nach § 91 ZPO) erklärt die Seite [Was kostet das Vorgehen gegen eine Bewertung?](/ratgeber/kosten-bewertungsrecht)

Wie schnell muss ich handeln?

Zügig. Für das gerichtliche Eilverfahren kommt es auf die zeitnahe Reaktion nach Kenntnis an — und je früher Beweise gesichert werden, desto stärker die Position. Unsere Empfehlung: Handeln Sie innerhalb weniger Tage nach Entdeckung der Bewertung.

Was ist, wenn der Verfasser nach der Löschung erneut bewertet?

Genau dafür ist der Unterlassungstitel da: Er untersagt auch kerngleiche neue Bewertungen mit ähnlichen Formulierungen und ist nach § 890 ZPO vollstreckbar. Details: [Ordnungsgeld bei Verstoß gegen den Unterlassungstitel](/ratgeber/ordnungsgeld-unterlassungstitel).

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