Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt  ·  Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ratgeber

Was kostet das Vorgehen gegen eine Bewertung? Streitwert, § 91 ZPO, Kostenerstattung

Das gerichtliche Vorgehen gegen eine Bewertung wird regelmäßig mit einem Streitwert von 10.000 € je angegriffener Bewertung angesetzt — so auch im Beschluss des OLG Hamburg vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24. Die grundlegenden Prozesskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) holen Sie sich vom verbreitenden und gerichtlich unterlegenen Portal zurück (§ 91 ZPO). Der Streitwert ist dabei der gesetzliche Verfahrenswert, kein Honorar. Wie sich Kosten, Erstattung und Honorar zueinander verhalten, erklärt diese Seite transparent.

Was bedeutet der Streitwert von 10.000 € pro Bewertung?

Der Streitwert beziffert das rechtliche Interesse am Verfahren — er ist die Rechengrundlage für die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltsgebühren, nicht der Betrag, den Sie zahlen oder erhalten. In Bewertungssachen setzen die Gerichte den Streitwert regelmäßig mit 10.000 € je Bewertung an; so ist es auch im von SterneAdvo erstrittenen Verfahren vor dem OLG Hamburg geschehen (Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24).

Zur Einordnung: Für die anwaltliche Vertretung fällt eine gesetzliche 1,3-Regelgebühr (aus dem gerichtlich bestätigten Streitwert) an. Diese Größenordnung ist wichtig, um den Kostenrahmen zu verstehen — und um seriöse von unseriösen Kalkulationen zu unterscheiden.

Wer trägt die Kosten am Ende — § 91 ZPO?

§ 91 ZPO regelt den Grundsatz: Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. Für das Bewertungsrecht heißt das: Obsiegt Ihr Unternehmen, erstattet das verbreitende und gerichtlich unterlegene Portal die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten. Sie investieren in Ihre Reputation und Rechtssicherheit — und holen sich die Kosten zumindest teilweise vom Portal zurück.

Drei ehrliche Einschränkungen gehören dazu:

  1. Erstattet wird nur bei Obsiegen — deshalb prüfen wir vorab, ob sich ein Vorgehen lohnt, und beraten Sie transparent über die zu erwartenden Kosten und den Ablauf.
  2. Erstattet werden die gesetzlichen Kosten, nicht jeder tatsächliche Aufwand. Die RVG-Gebühren bemessen, was das unterlegene Portal erstattet — nicht den tatsächlichen Aufwand einer präzisen Einzelfallbearbeitung gegen ein finanzstarkes Portal, das in solchen Verfahren regelmäßig von einer internationalen Großkanzlei vertreten wird.
  3. Außergerichtliche Kosten: Das Eintreiben der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten gegen das Portal lohnt sich wirtschaftlich meist nicht — der Fokus liegt auf der gerichtlichen Durchsetzung, wo § 91 ZPO greift.

Welche Kostenbausteine gibt es im Überblick?

  1. Außergerichtliche Stufe: Prüfung, Beweissicherung, Abmahnung des Portals.
  2. Gerichtliche Stufe: einstweilige Verfügung oder Klage (auch als „Verleumdungsklage" bekannt) — hier entstehen Gerichtskosten und gesetzliche Anwaltsgebühren aus dem Streitwert, für die im Obsiegensfall § 91 ZPO gilt.
  3. Vollstreckungsstufe: Bei Verstößen gegen den Titel das Ordnungsmittelverfahren (§ 890 ZPO) — mit eigenen, überschaubaren gesetzlichen Gebühren. Das Ordnungsgeld selbst (bis 250.000 € je Verstoß) trifft das Portal, nicht Sie.

Wie rechnet SterneAdvo ab?

Als hochspezialisierte Wirtschaftskanzlei rechnen wir unser Honorar üblicherweise auf Zeitbasis ab. Das ist die fairste Vergütung für beide Seiten. Wir bieten aber auch transparente Festpreise pro Bewertung und pro Monat.

Was das konkret für Sie bedeutet:

  • Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Sie erfahren unverbindlich, ob und wie sich die Bewertung angreifen lässt.
  • Transparenz vor Beauftragung: Sie kennen die Konditionen, bevor Sie uns mandatieren — sämtliche Preise verstehen sich zzgl. ges. USt. Festpreise bieten wir für die außergerichtliche Vertretung an.
  • Mehrere Bewertungen sind kein Mengengeschäft: Jede Bewertung wird einzeln geprüft und mit eigener, präziser Argumentation angegriffen. Sorgfalt kennt keinen Mengenrabatt.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Wir bearbeiten bewusst keine Rechtsschutzversicherungsmandate und arbeiten ausschließlich auf Selbstzahlerbasis. Die Gründe sind handfest: Rechtsschutzversicherer lehnen die Deckung sehr häufig ab — mit genau dieser Praxis verdienen sie ihr Geld. Wird doch gedeckt, drückt der Versicherer im Nachgang häufig den Streitwert, sodass eine gesonderte Klage gegen den eigenen Versicherer nötig würde. Und der Korrespondenzaufwand mit dem Versicherer übersteigt den Ertrag — Zeit, die besser in Ihr Ergebnis fließt.

Warum ist „billig pro Bewertung" oft die teurere Rechnung?

Worauf Sie bei der Wahl des Vorgehens achten sollten: Sehr günstige Angebote pro Bewertung decken typischerweise die Meldung ab — also den Schritt, der rechtlich nur die Prüfpflicht nach Art. 16 DSA auslöst und häufig nur vorübergehend wirkt (der Unterschied im Detail). Entscheidend ist, was passiert, wenn die Bewertung bestehen bleibt oder wiederkehrt: Abmahnung, Eilverfahren, Titel, Vollstreckung. In reinen Niedrigpreis-Modellen ist dieser Schritt wirtschaftlich meist nicht abgebildet. Wer dauerhafte Ruhe will, sollte auf das Vorgehen achten — nicht auf den Stückpreis.

Dass sich konsequente Durchsetzung lohnt, zeigt unsere eigene Verfahrensgeschichte: Das von SterneAdvo gegen ein Bewertungsportal erstrittene Urteil des LG Hamburg vom 07.02.2025 (Az. 324 O 315/24) ist seit dem 13.07.2026 rechtskräftig (Berufungsrücknahme vor dem OLG Hamburg, Az. 7 U 8/25) — Hintergründe in der Presseübersicht.

Fazit: Klare gesetzliche Kostenlogik — und Transparenz vor der Beauftragung

Die Kosten im Bewertungsrecht folgen einem klaren System: Streitwert regelmäßig 10.000 € je Bewertung, gesetzliche Gebühren nach RVG und GKG, Kostenerstattung durch das verbreitende und gerichtlich unterlegene Portal nach § 91 ZPO. Unser Honorar rechnen wir üblicherweise auf Zeitbasis ab, alternativ zu transparenten Festpreisen pro Bewertung und pro Monat (zzgl. ges. USt.) — und die Ersteinschätzung, ob sich ein Vorgehen überhaupt lohnt, ist kostenfrei. Portal-Details: Google · Kununu · Trustpilot.

Erster Schritt: Bewertung mit Datum sichern und rechtlich prüfen lassen.

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Rechtsanwalt Jan Meyer
Rechtsanwalt Jan Meyer Geschäftsführer · SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Erstritt vor dem OLG Hamburg den Klarnamen-Beschluss gegen anonyme Bewerter (Az. 7 W 11/24). Prüft Ihren Fall persönlich und sagt Ihnen ehrlich, was sich durchsetzen lässt.

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Häufige Fragen

Was kostet die Löschung konkret — gibt es eine Kurzfassung?

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei; danach erhalten Sie transparente Konditionen — auf Zeitbasis oder als Festpreis pro Bewertung bzw. pro Monat (Festpreise außergerichtlich; zzgl. ges. USt.). Eine seriöse Zahl gibt es erst nach Sichtung des Falls, denn der Aufwand hängt von Umfang und Angreifbarkeit der Bewertung ab. Die kompakte Antwort auf die Preisfrage: [Was kostet es, eine Bewertung löschen zu lassen?](/ratgeber/kosten-bewertung-loeschen-lassen)

Bekomme ich meine Anwaltskosten in jedem Fall zurück?

Nein — § 91 ZPO greift bei Obsiegen im gerichtlichen Verfahren und erfasst die gesetzlichen Kosten. Genau deshalb steht am Anfang die ehrliche Prüfung, ob sich ein Vorgehen lohnt.

Steigen die Kosten, wenn ich mehrere Bewertungen angreifen lasse?

Jede Bewertung wird einzeln geprüft und mit eigener Argumentation angegriffen. Beim Streitwert gilt: regelmäßig 10.000 € je Bewertung. Die Konditionen besprechen wir transparent vor der Beauftragung — Mengenrabatte gibt es bei uns nicht, denn Sorgfalt kennt keinen Rabatt.

Warum arbeiten Sie nicht mit Erfolgshonorar?

Weil Rechtsanwälte in Deutschland grundsätzlich kein Erfolgshonorar vereinbaren dürfen (§ 49b Abs. 2 BRAO; eng begrenzte Ausnahmen: § 4a RVG) — Angebote, die danach klingen, sollten Sie generell kritisch prüfen. Unsere Vergütung ist aufwandsbasiert und transparent.

Was kostet mich ein verlorenes Verfahren?

Bei Unterliegen trägt die unterliegende Partei die Kosten (§ 91 ZPO) — auch das gehört zur ehrlichen Aufklärung. Deshalb prüfen wir vor jedem gerichtlichen Schritt sorgfältig die Erfolgsaussichten des Einzelfalls und raten auch einmal ab.

Betrifft Sie das gerade?

Schildern Sie Ihren Fall – kostenfrei und unverbindlich. Wir prüfen, ob eine Zusammenarbeit in Betracht kommt.

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