Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt  ·  Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
OLG-Hamburg-Kanzlei – Klarnamen-Beschluss erstritten (Az. 7 W 11/24) ✦ AKTUELL: kununu verliert Prozess in der Hauptsache Von SterneAdvo erstritten: OLG Hamburg 7 U 8/25 unanfechtbar · LG Hamburg 324 O 315/24 rechtskräftig Zur Entscheidung
Rechtsanwälte für Äußerungs- & Reputationsrecht

Online-Reputationsmanagement

Wenn falsche Bewertungen, Rufmord oder rechtswidrige Inhalte Ihr Unternehmen schädigen, verteidigen wir Ihren Ruf mit den Mitteln des Rechts – von der Entfernung einzelner Bewertungen bis zur dauerhaften Absicherung.

  • Rechtswidrige Bewertungen & Inhalte entfernen lassen – gegenüber Portal und Verfasser
  • Unterlassungsansprüche durchsetzen – bei Bedarf gerichtlich im Eilverfahren
  • Anonyme Verfasser ermitteln – auf Grundlage der von uns erstrittenen OLG-Rechtsprechung
  • Laufende Überwachung & Krisenbegleitung als Dauermandat

Online-Reputationsmanagement bedeutet bei uns: den guten Ruf Ihres Unternehmens mit rechtlichen Mitteln schützen und wiederherstellen. Anders als Marketing-Agenturen verdrängen wir nichts und kaufen keine Bewertungen – wir setzen an dem an, was rechtswidrig ist: unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen, Bewertungen ohne echten Geschäftskontakt. Solche Inhalte lassen sich gegenüber der Plattform und, wo möglich, gegenüber dem Verfasser entfernen und für die Zukunft untersagen.

Unsere Bausteine

  1. Rechtswidrige Bewertungen & Inhalte entfernen

    Wir prüfen jeden Beitrag juristisch, sichern ihn gerichtsfest und machen die Entfernung gegenüber dem Portal geltend – auf kununu, Google, Trustpilot und weiteren Plattformen.

  2. Unterlassungsansprüche durchsetzen

    Ein durchsetzbarer Unterlassungsanspruch wirkt dauerhaft und erfasst auch kerngleiche Wiederholungen (§ 890 ZPO). Reagiert das Portal nicht, setzen wir ihn gerichtlich durch – bei Bedarf im Eilverfahren.

  3. Anonyme Verfasser ermitteln

    Fehlt der Bewertung ein nachweisbarer Geschäftskontakt, kann das Portal verpflichtet sein, den Verfasser zu individualisieren oder die Bewertung zu entfernen. Diese Linie haben wir vor dem OLG Hamburg erstritten (Klarnamen-Beschluss). Gerichtliche Entscheidungen wirken zwischen den Parteien; jeder Fall wird einzeln geprüft.

  4. Rufmord- & Krisenabwehr

    Bei koordinierten Angriffen, gefälschten Rezensionen oder Verleumdung bündeln wir das Vorgehen und begleiten Sie durch die akute Phase.

  5. Laufende Überwachung & Dauerbetreuung

    Auf Wunsch überwachen wir Ihre Profile fortlaufend und gehen gegen neue rechtswidrige Beiträge vor, bevor sie Schaden anrichten – als planbares Dauermandat.

Klarnamen-Beschluss – von uns erstritten

Rechtsanwalt Jan Meyer hat vor dem OLG Hamburg erwirkt, dass Bewertungsportale die Identität anonymer Verfasser offenlegen oder die Bewertung entfernen müssen – eine vielbeachtete obergerichtliche Entscheidung.

2026 rechtskräftig bestätigt Diese Rechtsprechung wurde in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigt: LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025 (Az. 324 O 315/24). Die Berufung wurde vor dem OLG Hamburg (Az. 7 U 8/25) zurückgenommen – die Entscheidung ist damit unanfechtbar.

OLG Hamburg · Beschluss vom 08.02.2024 · Az. 7 W 11/24 →

Plattform-spezifisch vorgehen

Ihr Fall betrifft eine konkrete Plattform? Hier geht es direkt zur passenden Leistung:

Für wen wir arbeiten

  • Mittelständische Unternehmen und Konzerne, deren Marke und Umsatz an ihrem Ruf hängen.
  • Arbeitgeber mit vielen Standorten und Bewertungsprofilen, deren Recruiting unter falschen Bewertungen leidet.
  • Geschäftsführung und Vorstand, wenn Angriffe das Unternehmen – oder sie persönlich – treffen.
  • Vom einzelnen rechtswidrigen Eintrag bis zur konzertierten Rufschädigungskampagne.

Häufige Fragen

Ist „Reputationsmanagement" bei einer Kanzlei dasselbe wie bei einer Agentur?

Nein. Wir arbeiten mit rechtlichen Mitteln: Entfernung rechtswidriger Inhalte, Unterlassungsansprüche, Verfasser-Ermittlung. Wir verdrängen keine Suchergebnisse und kaufen oder erzeugen keine Bewertungen – solche Praktiken sind unlauter und für uns ausgeschlossen.

Was kostet anwaltliches Reputationsmanagement?

Die außergerichtliche Beanstandung bieten wir zu transparenten Festpreisen an (zzgl. gesetzlicher USt.); das gerichtliche Verfahren führen wir nach individueller Vergütungsvereinbarung, wobei bei Obsiegen die gesetzlichen Kosten nach RVG vom unterlegenen Portal zu erstatten sind (§ 91 ZPO). Für die laufende Betreuung gibt es ein monatliches Dauermandat.

Können Sie meinen Ruf garantiert wiederherstellen?

Ein seriöses Versprechen wäre das nicht. Ob und wie sich eine Bewertung entfernen lässt, hängt vom Einzelfall ab – von Inhalt, Beweislage und Rechtslage. Das ordnen wir im Rahmen unserer rechtlichen Prüfung ein.

Ihr Ruf ist angegriffen?

Schildern Sie uns Ihren Fall im kostenfreien, unverbindlichen Erstgespräch – wir klären, ob und wie eine Zusammenarbeit in Betracht kommt.

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