Was umgangssprachlich „Verleumdungsklage" heißt, ist im Bewertungsrecht meist eine zivilrechtliche Unterlassungsklage wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen — gestützt auf § 824 BGB, § 823 Abs. 1 BGB (Unternehmenspersönlichkeitsrecht) und § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 186, 187 StGB. Sie ist möglich, wenn über ein Unternehmen nachweislich unwahre Tatsachen verbreitet werden; der Streitwert wird bei Bewertungen regelmäßig mit 10.000 € je Bewertung angesetzt, und die grundlegenden Prozesskosten trägt bei Obsiegen das gerichtlich unterlegene Portal (§ 91 ZPO).
Was ist Verleumdung — juristisch betrachtet?
Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwei nahe verwandte Delikte:
- Üble Nachrede (§ 186 StGB): Behauptung oder Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsache, die nicht erweislich wahr ist.
- Verleumdung (§ 187 StGB): Behauptung oder Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsache wider besseres Wissen — der Verfasser weiß also, dass seine Behauptung falsch ist.
Für Unternehmen kommt § 824 BGB (Kreditgefährdung) hinzu: Wer unwahre Tatsachen verbreitet, die Kredit, Erwerb oder Fortkommen eines Unternehmens gefährden, haftet zivilrechtlich — auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz.
Entscheidend ist stets die Abgrenzung: Tatsachenbehauptungen sind dem Beweis zugänglich („Rechnungen werden nicht bezahlt") — Meinungsäußerungen („ich fand die Zusammenarbeit enttäuschend") grundsätzlich nicht. Nur unwahre Tatsachen tragen den Verleumdungs-Vorwurf; allerdings steckt in vielen scheinbaren Meinungen ein angreifbarer Tatsachenkern. Zur Abgrenzung verwandter Begriffe: Was ist Rufmord? Definition und rechtliche Grundlagen
Strafverfahren oder Zivilklage — was bringt das Bewertungsopfer weiter?
Verleumdung ist eine Straftat; eine Strafanzeige ist rechtlich möglich. Für das eigentliche Ziel der meisten Unternehmen — die Bewertung soll aus dem Netz und wegbleiben — ist das Strafverfahren aber nur ein Umweg: Es richtet sich gegen den (oft anonymen) Verfasser, sein Ausgang liegt bei der Staatsanwaltschaft, und selbst eine Verurteilung entfernt die Bewertung nicht.
Der zivilrechtliche Weg setzt direkt am Ziel an: Der Unterlassungsanspruch richtet sich gegen das Portal als mittelbare Störerin — greifbar, zustellungsfähig, an einen Titel gebunden. Ein Unterlassungstitel verpflichtet für die Zukunft, erfasst auch kerngleiche Wiederholungen und ist nach § 890 ZPO vollstreckbar.
Wann ist eine Klage wegen einer Bewertung möglich?
Die Voraussetzungen in der Übersicht:
- Unwahre Tatsachenbehauptung (oder Schmähkritik) in der Bewertung — die zentrale materielle Hürde.
- Betroffenheit des Unternehmens: Die Äußerung muss sich erkennbar auf Ihr Unternehmen beziehen.
- Passivlegitimation: Beklagte ist im Regelfall die Portalbetreiberin als Verbreiterin; der anonyme Verfasser muss dafür nicht bekannt sein. Zur Frage der Identität: Wer steckt hinter einer anonymen Bewertung?
- Erfolglose Beanstandung: Vor der Klage steht die Abmahnung des Portals — bleibt sie erfolglos, ist der Gerichtsweg eröffnet.
- Darlegung und Beweis: Screenshots mit Datum, Unterlagen zur Unwahrheit der Behauptung (z. B. Zahlungsnachweise, Personalunterlagen bei angeblichen Ex-Mitarbeitern).
Ein Sonderfall mit großer praktischer Bedeutung: Lässt sich die Bewertung keinem identifizierbaren Geschäftskontakt zuordnen, muss das Portal den Verfasser nach der von SterneAdvo erstrittenen Rechtsprechung überprüfbar individualisieren — oder die Bewertung entfernen (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24; in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigt: LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025, Az. 324 O 315/24; Berufungsrücknahme vor dem OLG Hamburg, Az. 7 U 8/25).
Eilverfahren oder Hauptsacheklage?
Gegen laufende Rufschädigung ist meist die einstweilige Verfügung das Mittel der Wahl: schneller vorläufiger Rechtsschutz, häufig per Beschluss ohne mündliche Verhandlung. Die Hauptsacheklage bringt die endgültige, rechtskraftfähige Klärung — wie das Urteil des LG Hamburg vom 07.02.2025 (Az. 324 O 315/24, rechtskräftig seit 13.07.2026) zeigt. Beide Wege schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich.
Was kostet eine Verleumdungsklage?
Die Kostenlogik in Kürze — ausführlich unter Was kostet das Vorgehen gegen eine Bewertung?:
- Streitwert: regelmäßig 10.000 € je angegriffener Bewertung — der gesetzliche Verfahrenswert, kein Honorar.
- Gesetzliche Gebühren: Aus dem Streitwert errechnen sich Gerichts- und Anwaltsgebühren nach RVG und GKG.
- Kostenerstattung: Die grundlegenden Prozesskosten nach dem RVG holen Sie sich vom verbreitenden und gerichtlich unterlegenen Portal zurück (§ 91 ZPO).
Wir prüfen vorab, ob sich ein Vorgehen lohnt, und beraten Sie transparent über die zu erwartenden Kosten und den Ablauf.
Fazit: „Verleumdungsklage" heißt im Bewertungsrecht meist: Unterlassung gegen das Portal
Wer von einer unwahren Bewertung getroffen ist, braucht selten das Strafrecht — sondern einen durchsetzbaren zivilrechtlichen Anspruch. Die Unterlassungsklage (bzw. das Eilverfahren) gegen das Portal entfernt die Äußerung und verbietet ihre Wiederholung; Streitwert und Kostenerstattung folgen klaren gesetzlichen Regeln. Ob Ihre Bewertung die Schwelle zur unwahren Tatsachenbehauptung überschreitet, klärt eine juristische Einzelfallprüfung.
Erster Schritt: Bewertung mit Datum sichern und rechtlich prüfen lassen — etwa bei Google, Kununu oder Trustpilot.
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