Die Indeed-Bewertung ist eine Arbeitgeberbewertung auf der Jobplattform Indeed, in der Beschäftigte ein Unternehmen mit Sternen und Kommentaren bewerten. Sie erscheint neben Stellenanzeigen und beeinflusst die Wahrnehmung des Arbeitgebers bei Bewerbern.
Indeed-Bewertung verbindet eine Jobbörse mit einer Arbeitgeberbewertung und ist damit für die Personalgewinnung besonders sichtbar. Als Meinungsäußerung ist sie geschützt, solange sie keine unwahren Tatsachen verbreitet und nicht in Schmähkritik umschlägt. Das Portal kann als mittelbare Störerin haften, wenn es trotz konkretem Hinweis auf eine Rechtsverletzung untätig bleibt.
Wann ist eine Indeed-Bewertung unzulässig?
Unzulässig ist eine Bewertung insbesondere, wenn sie erfundene Vorgänge als Tatsachen darstellt, den Arbeitgeber beleidigt oder von einer Person stammt, die nie in einem Beschäftigungsverhältnis stand. Fehlt ein tatsächlicher Kontakt zum Unternehmen, kann bereits deshalb ein Anspruch auf Entfernung bestehen.
Was können Arbeitgeber gegen eine falsche Indeed-Bewertung tun?
Der Arbeitgeber kann die Bewertung über das Portal melden und das Fehlen eines echten Arbeitsverhältnisses oder unwahre Angaben rügen. Reagiert die Plattform nicht, lässt sich der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch geltend machen und, wenn nötig, gerichtlich, notfalls im Eilverfahren, durchsetzen. Wichtig ist eine saubere Dokumentation des beanstandeten Inhalts.
Dürfen abgelehnte Bewerber ein Unternehmen bei Indeed bewerten?
Bewertungen sollen sich auf tatsächliche Erfahrungen als Beschäftigter beziehen. Schildert ein bloßer Bewerber ohne Anstellung seine Sicht als angebliche Mitarbeitererfahrung, kann darin eine irreführende oder unwahre Darstellung liegen. Ob eine Äußerung angreifbar ist, hängt von der Abgrenzung zwischen Meinung und Tatsache ab.
Der Klarnamen-Beschluss