Die Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung entscheidet darüber, wie weit eine Aussage rechtlich geschützt ist: Maßgebliches Kriterium ist, ob der Aussagekern dem Beweis zugänglich ist. Tatsachenbehauptungen sind objektiv überprüfbar, Meinungen durch Elemente des Dafürhaltens und Wertens geprägt. Bei untrennbarer Vermischung wird die Äußerung insgesamt als Meinung geschützt.
Ob eine Äußerung eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung ist, ist die entscheidende Weichenstellung im Äußerungsrecht – denn davon hängt ab, wie weit sie geschützt ist. Das maßgebliche Kriterium ist die Beweiszugänglichkeit: Eine Tatsachenbehauptung ist objektiv überprüfbar und einem Wahrheitsbeweis zugänglich; eine Meinung ist durch Elemente des Dafürhaltens und Wertens geprägt und daher weder wahr noch unwahr. Dieser Eintrag verbindet die beiden Grundbegriffe und zeigt, wie die Abgrenzung in der Praxis vorgenommen wird.
Wie prüft man die Abgrenzung konkret?
Man fragt nach dem Aussagekern: Lässt sich mit den Mitteln des Beweises klären, ob die Aussage zutrifft? „Die Löhne werden regelmäßig zu spät gezahlt" ist überprüfbar – eine Tatsachenbehauptung. „Die Führung war mir zu distanziert" beschreibt ein subjektives Empfinden – ein Werturteil. Entscheidend ist nicht der Wortlaut allein, sondern der Sinn im Gesamtzusammenhang, wie ihn ein unvoreingenommenes Publikum versteht.
Was gilt bei Mischäußerungen?
Viele Bewertungen vermischen beides – etwa eine Wertung, die auf eine konkrete Tatsache gestützt wird. Hier gilt: Lassen sich die tatsächlichen Bestandteile abtrennen, werden sie eigenständig auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft. Sind Wertung und Tatsache untrennbar verbunden und steht das wertende Element im Vordergrund, wird die Äußerung insgesamt als Meinung behandelt und vom Schutz der Meinungsfreiheit erfasst.
Warum wird im Zweifel zugunsten der Meinung entschieden?
Weil das Bundesverfassungsgericht der freien Rede ein hohes Gewicht beimisst, ist bei mehrdeutigen Äußerungen im Zweifel die meinungsfreundliche Deutung zugrunde zu legen. Das schützt auch überspitzte und polemische Kritik. Die Grenze verläuft dort, wo eine unwahre Tatsachenbehauptung vorliegt oder die Äußerung in Schmähkritik umschlägt.
Warum ist die Abgrenzung bei Bewertungen so wichtig?
Weil sie über den Erfolg eines Vorgehens entscheidet. Eine reine Meinung ist regelmäßig hinzunehmen; eine unwahre Tatsachenbehauptung dagegen kann einen Unterlassungsanspruch gegen das Portal als mittelbare Störerin begründen. Deshalb steht am Anfang jeder seriösen Prüfung die genaue Zerlegung der Bewertung in ihre tatsächlichen und wertenden Bestandteile – nicht das pauschale Empfinden, die Bewertung sei „unfair".
Konkreter Anlass? kununu-Bewertung löschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss