Eine Arbeitgeberbewertung ist die öffentliche Beurteilung eines Unternehmens als Arbeitgeber durch aktuelle oder ehemalige Beschäftigte oder Bewerber, meist anonym auf Portalen wie kununu. Zulässig sind Werturteile und wahre Tatsachenangaben zum Beschäftigungsverhältnis; unwahre Tatsachenbehauptungen sowie Bewertungen ohne tatsächlichen Beschäftigungsbezug können hingegen einen Unterlassungsanspruch gegen Verfasser und Portal begründen.
Was ist eine Arbeitgeberbewertung im rechtlichen Sinn?
Auf Arbeitgeber-Bewertungsportalen schildern Beschäftigte, Ehemalige und Bewerber ihre Erfahrungen mit einem Unternehmen – zu Führung, Gehalt, Arbeitsatmosphäre oder Bewerbungsprozess. Die Abgabe erfolgt in aller Regel anonym. Für Arbeitgeber sind solche Bewertungen ein wichtiger Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte, und genau deshalb sind unfaire Einträge besonders schmerzhaft.
Rechtlich gilt derselbe Maßstab wie bei jeder Bewertung: Ein Werturteil ist von der Meinungsfreiheit geschützt und grundsätzlich hinzunehmen. Eine unwahre Tatsachenbehauptung – etwa über angeblich nicht gezahlte Löhne oder erfundene Vorfälle – ist es nicht.
Wann ist eine Arbeitgeberbewertung rechtswidrig?
Die Grenze verläuft an drei Linien. Erstens bei unwahren Tatsachenbehauptungen, die den Betrieb herabsetzen. Zweitens bei Schmähkritik oder Beleidigung, bei der die persönliche Herabwürdigung im Vordergrund steht. Drittens – und praktisch besonders bedeutsam – wenn gar kein tatsächlicher Beschäftigungsbezug besteht.
Rügt der Arbeitgeber substantiiert, dass hinter einer Bewertung kein reales Arbeitsverhältnis oder kein echter Bewerbungskontakt steht, muss das Portal den Bezug so konkretisieren, dass er überprüfbar wird – oder die Bewertung entfernen. Mehr dazu auf der Seite kein Geschäftskontakt.
Meldung oder Unterlassung — was hält dauerhaft?
Wird eine Arbeitgeberbewertung nur beim Portal gemeldet, führt das häufig lediglich zu einer vorübergehenden Deaktivierung. Der Verfasser reagiert erfahrungsgemäß gerade auf anonyme Löschversuche gelegentlich mit einer neuen, schärferen Bewertung. Die eigentliche Belastung ist damit nicht beseitigt.
Dauerhafte Ruhe entsteht erst über einen durchgesetzten Unterlassungsanspruch gegen das Portal als mittelbare Störerin. Dieser bindet die Plattform und erfasst auch kerngleiche Wiederholungen – ein wesentlicher Unterschied zur bloßen Meldung.
Was können Arbeitgeber gegen unfaire Bewertungen tun?
Der erste Schritt ist die Beweissicherung und die nüchterne Einordnung: Handelt es sich um eine geschützte Meinung, eine unwahre Tatsachenbehauptung oder um eine Bewertung ohne echten Beschäftigungsbezug? Diese Weichenstellung entscheidet über die Erfolgsaussichten.
Liegt eine rechtswidrige Bewertung vor, kommt ein Unterlassungsanspruch gegen den Verfasser und – über die Störerhaftung – gegen das Portal in Betracht. Ziel ist die dauerhafte Unterlassung, nicht die kurzfristige Entfernung. Vertiefend zur Plattform kununu: die Seite zur Kununu-Bewertung.
Konkreter Anlass? unzulässige Kununu-Bewertung löschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss