Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt  ·  Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
OLG-Hamburg-Kanzlei – Klarnamen-Beschluss erstritten (Az. 7 W 11/24) ✦ AKTUELL: kununu verliert Prozess in der Hauptsache Von SterneAdvo erstritten: OLG Hamburg 7 U 8/25 unanfechtbar · LG Hamburg 324 O 315/24 rechtskräftig Zur Entscheidung
Rechtslexikon

Begriffe, die Ihren Ruf betreffen

Verständlich erklärt: die zentralen Begriffe des Bewertungs-, Äußerungs- und Reputationsrechts – von A wie Anspruch bis Z wie Zustellung. Von Rechtsanwalt Jan Meyer.

A

Abmahnung

Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, ein rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen, verbunden mit einer Fristsetzung und dem Hinweis auf mögliche gerichtliche Schritte. Sie gibt dem Gegner die Gelegenheit, ohne Prozess einzulenken, und dient zugleich der Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens – im Bewertungsrecht meist gegenüber dem Portal als mittelbarer Störerin.

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allgemeine Persönlichkeitsrecht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleitetes Grundrecht, das die engere persönliche Lebenssphäre, die Selbstbestimmung und den sozialen Geltungsanspruch einer Person schützt. Als offenes Rahmenrecht wird sein Schutzumfang im Einzelfall durch eine Abwägung mit gegenläufigen Grundrechten bestimmt.

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anonyme Bewertung

Eine anonyme Bewertung ist eine Bewertung, die ohne erkennbare Identität des Verfassers unter einem Pseudonym oder ganz ohne Namensangabe veröffentlicht wird. Die Anonymität allein macht sie nicht rechtswidrig – auch anonyme Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit geschützt. Unzulässig wird sie erst durch ihren Inhalt oder wenn sich der beanstandete Geschäftskontakt nicht überprüfen lässt.

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Arbeitgeberbewertung

Eine Arbeitgeberbewertung ist die öffentliche Beurteilung eines Unternehmens als Arbeitgeber durch aktuelle oder ehemalige Beschäftigte oder Bewerber, meist anonym auf Portalen wie kununu. Zulässig sind Werturteile und wahre Tatsachenangaben zum Beschäftigungsverhältnis; unwahre Tatsachenbehauptungen sowie Bewertungen ohne tatsächlichen Beschäftigungsbezug können hingegen einen Unterlassungsanspruch gegen Verfasser und Portal begründen.

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Auskunftsanspruch

Ein Auskunftsanspruch ist das Recht, von einem anderen bestimmte Informationen zu verlangen. Bei anonymen Bewertungen geht es um die Frage, ob und wie ein Portal Daten zum Verfasser herausgeben muss. Anders als häufig angenommen folgt dieser Anspruch nicht aus dem Urheberrecht, sondern aus dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und setzt ein besonderes gerichtliches Verfahren voraus.

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S

Schadensersatz

Schadensersatz ist der Ausgleich eines Vermögensschadens, den ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten verursacht hat. Bei rechtswidrigen Bewertungen kommt er aus § 823 Abs. 1 BGB, aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einem Schutzgesetz oder aus § 824 BGB in Betracht und setzt einen konkret darlegbaren Schaden sowie ein Verschulden des Anspruchsgegners voraus.

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Schmähkritik

Schmähkritik ist eine herabsetzende Äußerung, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die bloße Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Begriff eng auszulegen; liegt Schmähkritik vor, tritt die Meinungsfreiheit ausnahmsweise ohne Abwägung hinter den Ehrschutz zurück und die Äußerung ist unzulässig.

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Störerhaftung

Die Störerhaftung ist die rechtliche Verantwortlichkeit desjenigen, der – ohne selbst Täter zu sein – willentlich und adäquat kausal zu einer Rechtsverletzung beiträgt. Ein Bewertungsportal haftet danach als mittelbare Störerin, wenn es nach einem konkreten Hinweis auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung seine zumutbaren Prüfpflichten verletzt und die beanstandete Bewertung gleichwohl nicht entfernt.

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strafbewehrte Unterlassungserklärung

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist das vertragliche Versprechen, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen, abgesichert durch das Versprechen einer Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung. Sie beseitigt die durch eine Rechtsverletzung indizierte Wiederholungsgefahr und lässt damit den Unterlassungsanspruch entfallen; sie wird in der Praxis vom Verfasser der Bewertung abgegeben, während die Unterlassung gegenüber dem Bewertungsportal als mittelbarer Störerin im Regelfall über einen gerichtlichen Titel durchgesetzt wird.

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U

Unterlassungsanspruch

Ein Unterlassungsanspruch ist das Recht, von einem Störer zu verlangen, eine rechtswidrige Beeinträchtigung künftig zu unterlassen. Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen ergibt er sich aus § 1004 Abs. 1 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB und setzt eine Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr voraus; eine bereits erfolgte rechtswidrige Verletzung indiziert die Wiederholungsgefahr.

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Unternehmenspersönlichkeitsrecht

Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht ist die auf Unternehmen und juristische Personen übertragene Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es schützt den sozialen Geltungsanspruch eines Unternehmens als Wirtschaftssubjekt – insbesondere seinen guten Ruf und sein Ansehen im Wettbewerb – gegen unwahre oder herabsetzende Darstellungen und wird ebenfalls durch eine Interessenabwägung im Einzelfall bestimmt.

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Unterschied zwischen Bestandsdaten und Nutzungsdaten

Bestandsdaten sind die Stammdaten eines Nutzers, die er bei der Anmeldung angibt – etwa Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse. Nutzungsdaten betreffen die konkrete Inanspruchnahme des Dienstes, insbesondere IP-Adressen und Zeitstempel. Der Unterschied ist rechtlich entscheidend: Über das TDDDG lassen sich nur Bestandsdaten erlangen, Nutzungsdaten wie IP-Adressen dagegen allein über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.

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unwahre Tatsachenbehauptung

Eine unwahre Tatsachenbehauptung ist eine dem Beweis zugängliche Aussage über konkrete Geschehnisse oder Zustände, deren Inhalt nachweislich nicht der Wirklichkeit entspricht. Anders als ein Werturteil genießt sie keinen Schutz durch die Meinungsfreiheit, da an der Verbreitung erwiesen falscher Tatsachen kein schutzwürdiges Interesse besteht. Sie kann Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche auslösen.

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W

Was bedeutet "kein Geschäftskontakt"

"Kein Geschäftskontakt" beschreibt den Einwand des Bewerteten, dass einer Bewertung kein tatsächlicher Geschäfts-, Kunden- oder Beschäftigungskontakt zugrunde liegt. Rügt der Betroffene dies substantiiert, muss das Bewertungsportal den behaupteten Kontakt so konkretisieren, dass der Bewertete ihn selbst überprüfen kann – oder die Bewertung entfernen. Dieser Einwand ist einer der stärksten Hebel gegen anonyme Bewertungen.

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Was schützt die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG)

Die Meinungsfreiheit ist das in Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierte Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Sie schützt Werturteile unabhängig davon, ob sie als wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos gelten. Ihre Schranken ergeben sich aus Art. 5 Abs. 2 GG.

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Werturteil

Ein Werturteil ist eine Äußerung, die durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr beweisen lässt. Als Meinungsäußerung fällt es unter den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG und ist erst nach einer Abwägung der widerstreitenden Interessen unzulässig – etwa als Schmähkritik oder Formalbeleidigung.

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Wiederholungsgefahr

Wiederholungsgefahr ist die auf Tatsachen gestützte Vermutung, dass sich eine bereits begangene Rechtsverletzung erneut ereignet. Sie ist Voraussetzung des Unterlassungsanspruchs und wird durch die geschehene Verletzung indiziert; entfallen kann sie nach der Rechtsprechung regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder durch einen gerichtlichen Unterlassungstitel.

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