Astroturfing ist das gezielte Vortäuschen einer echten, unabhängigen Nutzer- oder Verbraucherstimmung durch bezahlte, beauftragte oder selbst verfasste Bewertungen. Der Begriff bezeichnet organisierte Kampagnen, die den Eindruck spontaner Zustimmung oder Kritik erwecken, obwohl dahinter ein wirtschaftliches Interesse steht.
Astroturfing beschreibt eine künstlich erzeugte Graswurzel-Bewegung: Positive Bewertungen für das eigene Unternehmen oder negative für Wettbewerber werden koordiniert eingesetzt, um Leser über die wahre Herkunft der Stimmen zu täuschen. Weil hier eine echte, unabhängige Erfahrung nur simuliert wird, handelt es sich um eine Form der Bewertungsmanipulation, die wettbewerbs- und äußerungsrechtlich angreifbar ist.
Ist Astroturfing verboten?
Nach der Rechtsprechung ist das Vortäuschen unabhängiger Verbraucherbewertungen irreführend und damit wettbewerbswidrig. Auch nach den Vorgaben zur Kennzeichnung von Verbraucherbewertungen muss ein Portal- oder Unternehmensbetreiber sicherstellen, dass veröffentlichte Rezensionen tatsächlich von Nutzern stammen. Wer bezahlte Stimmen als echt ausgibt, verletzt diese Anforderungen.
Wie unterscheidet sich Astroturfing vom Bewertungskauf?
Der Bewertungskauf ist die entgeltliche Beschaffung einzelner Rezensionen; Astroturfing ist der Oberbegriff für die planmäßige, oft breit gestreute Kampagne, die einen echten Meinungstrend inszeniert. Beide Formen eint, dass die dargestellte Erfahrung nicht real ist. Rechtlich führen beide zu Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen der Betroffenen.
Was können betroffene Unternehmen tun?
Richtet sich Astroturfing gegen ein Unternehmen, kann dieses die einzelnen Bewertungen beanstanden und ihre Entfernung sowie die Unterlassung geltend machen und – wenn nötig – gerichtlich, notfalls im Eilverfahren, durchsetzen. Gegen Wettbewerber, die gekaufte Stimmen einsetzen, kommen zusätzlich wettbewerbsrechtliche Schritte in Betracht. Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation der auffälligen Bewertungsmuster.
Der Klarnamen-Beschluss