Eine gekaufte oder gefaelschte Bewertung ist eine Rezension, die nicht auf einer echten geschaeftlichen oder beruflichen Erfahrung beruht, sondern gegen Entgelt, im Auftrag oder frei erfunden abgegeben wird. Sie taeuscht Leser ueber die Existenz eines tatsaechlichen Kunden- oder Beschaeftigungsverhaeltnisses und ist wettbewerbs- und aeusserungsrechtlich unzulaessig.
Gekaufte oder gefaelschte Bewertungen geben vor, die Erfahrung eines echten Kunden, Bewerbers oder Mitarbeiters wiederzugeben, obwohl der zugrunde liegende Kontakt nie stattgefunden hat. Fehlt der reale Bezug, liegt keine geschuetzte Meinungsaeusserung vor, sondern eine unwahre Tatsachenbehauptung ueber das Bestehen einer Geschaeftsbeziehung. Solche Bewertungen kann das betroffene Unternehmen beanstanden und ihre Entfernung sowie Unterlassung geltend machen und – wenn noetig – gerichtlich, notfalls im Eilverfahren, durchsetzen.
Woran erkennt man eine gekaufte Bewertung?
Anhaltspunkte sind ein fehlender oder nicht zuordenbarer Geschaeftskontakt, auffaellig gleichfoermige Textmuster, Bewertungswellen innerhalb kurzer Zeit, Profile ohne Historie sowie inhaltliche Angaben, die zu keinem realen Vorgang passen. Kein einzelnes Merkmal beweist eine Faelschung, doch in der Gesamtschau tragen sie die Beanstandung. Entscheidend ist regelmaessig, dass sich kein echter Vorgang zuordnen laesst und der Verfasser einen Kontakt schildert, den es nie gab.
Ist eine gekaufte Bewertung rechtswidrig?
Ja. Wer eine Erfahrung vortaeuscht, die nicht existiert, verlaesst den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, denn dieser deckt Werturteile, nicht aber erfundene Tatsachen. Zugleich kann ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen, wenn die Bewertung geschaeftlich veranlasst ist. Fuer betroffene Unternehmen entsteht ein Loeschungsanspruch gegenueber dem Portal und gegen den Verfasser ein Unterlassungsanspruch.
Was koennen Unternehmen gegen gekaufte Bewertungen tun?
Der erste Schritt ist die dokumentierte Beanstandung beim Portal, das als mittelbare Stoererin und Verbreiterin zur Pruefung verpflichtet ist. Bleibt die Rezension bestehen, lassen sich Loeschung und Unterlassung anwaltlich weiterverfolgen und im Bedarfsfall gerichtlich durchsetzen. Die Herausgabe von Bestandsdaten zur Verfasserermittlung richtet sich nach dem TDDDG, nicht nach dem Urheberrecht.
Konkreter Anlass? gefaelschte Bewertung loeschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss