Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt  ·  Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
OLG-Hamburg-Kanzlei – Klarnamen-Beschluss erstritten (Az. 7 W 11/24) ✦ AKTUELL: kununu verliert Prozess in der Hauptsache Von SterneAdvo erstritten: OLG Hamburg 7 U 8/25 unanfechtbar · LG Hamburg 324 O 315/24 rechtskräftig Zur Entscheidung
Rechtsanwälte für Äußerungs- & Reputationsrecht

Anonyme Kununu-Verfasser ermitteln

Eine anonyme Bewertung mit unwahren Behauptungen müssen Sie nicht hinnehmen. Wir setzen gegenüber Kununu die Unterlassung durch – die Bewertung muss weg und darf nicht zurückkehren. Kununu kann dem nur entgehen, indem es den Verfasser offenlegt; dann können Sie direkt gegen ihn vorgehen. Beides führt zum Ziel – gestützt auf den von uns vor dem OLG Hamburg erstrittenen Klarnamen-Beschluss.

  • Unterlassung durchsetzen – gegen die Plattform, nicht bloß eine Meldung
  • Eilverfahren – gerichtlicher Druck per einstweiliger Verfügung
  • OLG-Hamburg-Beschluss – zur Klarnamenpflicht (7 W 11/24)
  • Anwaltliche Vertretung – vollständig und bundesweit
Kununu-Verfasser ermitteln lassen – Kanzlei SterneAdvo, Rechtsanwalt Jan Meyer

In zwei Angaben zur Ersteinschätzung

Streng vertraulich

Kurz gesagt

Bei begründeten Zweifeln an der Echtheit einer Kununu-Bewertung muss die Plattform den Verfasser identifizierbar machen – oder die Bewertung entfernen. Das hat Rechtsanwalt Jan Meyer vor dem OLG Hamburg erstritten (Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24). Grundlage ist der Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB analog i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB und der Störerhaftung der Plattform – nicht das TDDDG. Anonymität schützt nicht vor Verantwortung: Legt Kununu Namen und Kontaktdaten nicht offen und kann die Echtheit nicht belegen, ist der Beitrag zu löschen. So lässt sich sowohl gegen den Verfasser als auch gegen die Plattform vorgehen. Erster Schritt: Bewertung mit Datum sichern und die Erfolgsaussichten prüfen lassen.

Rechtsstand: September 2026 · Beitrag von Rechtsanwalt Jan Meyer, SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Klarnamen-Beschluss – von uns erstritten

Rechtsanwalt Jan Meyer hat vor dem OLG Hamburg erwirkt, dass Bewertungsportale die Identität anonymer Verfasser offenlegen oder die Bewertung entfernen müssen – eine vielbeachtete obergerichtliche Entscheidung.

2026 rechtskräftig bestätigt Diese Rechtsprechung wurde in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigt: LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025 (Az. 324 O 315/24). Die Berufung wurde vor dem OLG Hamburg (Az. 7 U 8/25) zurückgenommen – die Entscheidung ist damit unanfechtbar.

OLG Hamburg · Beschluss vom 08.02.2024 · Az. 7 W 11/24 →
Bekannt aus
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Anonymität ist kein Freibrief. Bei rechtswidrigen Bewertungen mit unwahren Tatsachenbehauptungen kann ein Auskunftsanspruch bestehen, über den sich der Verfasser identifizieren lässt. Diese Kanzlei hat zur Herausgabe des Klarnamens einen Beschluss vor dem OLG Hamburg erstritten – die Grundlage, auf der wir für Sie vorgehen.

Unser Ansatz

Wir lassen nicht nur löschen – wir setzen Ihr Recht durch.

Eine rechtswidrige Bewertung verschwindet nicht durch eine Meldung, sondern durch einen durchsetzbaren Anspruch. Als Kanzlei für Äußerungs- und Reputationsrecht machen wir Ihren Anspruch auf Unterlassung gegenüber der Plattform geltend – und setzen ihn, wenn das Portal nicht reagiert, gerichtlich durch – bei Bedarf auch im Eilverfahren.

  1. 1

    Rechtliche Prüfung & Beweissicherung

    Wir ordnen die Äußerung juristisch ein – unwahre Tatsachenbehauptung, Schmähkritik oder fehlender Geschäftskontakt – und sichern sie gerichtsfest.

  2. 2

    Unterlassungsanspruch gegen die Plattform

    Wir fordern Kununu anwaltlich zur Unterlassung und Entfernung auf – gestützt auch auf den von uns vor dem OLG Hamburg erstrittenen Beschluss zur Klarnamenpflicht.

  3. 3

    Einstweilige Verfügung oder Klage

    Weigert sich Kununu, setzen wir die Entfernung gerichtlich durch – häufig schnell im Eilverfahren per einstweiliger Verfügung.

Was Studien zeigen

Bewertungen entscheiden – über Kunden und über Talente

97 %

der Verbraucher lesen Bewertungen, bevor sie sich für ein Unternehmen entscheiden.

Quelle: BrightLocal, Local Consumer Review Survey 2026
47 %

ziehen Unternehmen mit nur wenigen Bewertungen gar nicht erst in Betracht.

Quelle: BrightLocal, Local Consumer Review Survey 2026
74 %

der als negativ empfundenen Bewertungen sind bei näherer Prüfung unzutreffend.

Quelle: Händlerbund-Studie 2025
54 %

lehnen eine Bewerbung bei schlechten Arbeitgeberbewertungen ab.

Quelle: Forschung und Wissen 2023

Die Folgen anonymer Rufschädigungen für Ihr Unternehmen

Top-Bewerber durch schlechte Bewertungen abgeschreckt

Negative Online-Rückmeldungen verhindern, dass sich qualifizierte Fachkräfte für Ihr Unternehmen interessieren. Solche Einträge beeinflussen den Ruf und erschweren die Gewinnung neuer Talente erheblich.

Wirtschaftliche Verluste durch geschwächte Außenwirkung

Unvorteilhafte digitale Inhalte können Umsatz und Geschäfts­abschlüsse negativ beeinflussen. Kunden könnten sich für die Konkurrenz entscheiden, deren Markenbild überzeugender erscheint.

Vertrauensverlust bei Kunden, Partnern und potenziellen Mit­arbeitern

Unfaire Bewertungen schwächen das Ansehen Ihrer Leistungen und Angebote. Das kann wichtige Partnerschaften beeinträchtigen und sowohl neue als auch bestehende Geschäfts­beziehungen gefährden.

Emotionaler Druck auf Führungskräfte durch ungerechte Angriffe

Unfaire Bewertungen führen bei Geschäfts­führern zu erheblichem Druck und Frustration. Diese Angriffe beeinträchtigen den Fokus auf wesentliche Aufgaben und können das Arbeits­umfeld nachhaltig belasten.

Kununu Verfasser ermitteln lassen - Vorteile

Verfasser ermitteln - Exempel statuieren

Wir ermitteln die Verfasser strafbarer Bewertungen konsequent. Das setzt ein Zeichen, weil insbesondere Ex-Mitarbeiter untereinander vernetzt sind.

Ruhe und Vorbeugung

Verhindern Sie Trittbrettfahrer. Denn Arbeitgeber, bei denen strafbare Bewertungen toleriert werden, erhalten regelmäßig ähnliche Bewertungen. Andere anonyme Bewerter wittern ihre Gelegenheit.

Keine Angst vor Kündigungsschutzklagen

Wenn ein aktueller oder ein Ex-Mitarbeiter für seine strafbaren Bewertungen ermittelt worden ist, lautet es im Arbeitsrecht regelmäßig: Fristlose Kündigung und keine Abfindung.

Wettbewerbsvorteile durch positive Präsenz

Ein digitaler Auftritt ohne Verleumdungen verbessert Ihre Marktstellung und erhöht die Sichtbarkeit nicht nur bei Bewerbern, sondern auch bei Kunden. Dieser Vorteil führt regelmäßig direkt zu mehr Abschlüssen und besseren Geschäftsergebnissen.

Kununu-Verfasser zu enttarnen ist unsere Mission

SterneAdvo ist eine hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beim Thema Kununu-Verfasserermittlung.

Bestes Beispiel: Der von uns erstrittene Klarnamen-Beschluss des OLG Hamburg vom 08.02.2024, Az. 7W 11/24

Beratung zum Umgang mit strafbaren Bewertungen

Im ersten Schritt analysieren wir Ihre Situation und beraten Sie umfassend zur besten Vorgehensweise. Gemeinsam entwickeln wir eine rechtssichere Strategie, um die Verfasser anonymer und rechtswidriger Kununu-Bewertungen gezielt zu identifizieren, damit Ruhe einkehrt.

  • Analyse aller Bewertungen auf Rechtswidrigkeit
  • Strategieberatung zur besten Vorgehensweise
  • Klare Handlungsempfehlungen, individuell auf Ihren Fall abgestimmt

Maßnahmen zur Verfasser-Ermittlung

Oberste Priorität hat die außergerichtliche Identifizierung über strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen. Gerichtliche Verfahren sind als schärfste Waffe zusätzlich möglich.

  • Strategische Verfasser-Ermittlung außergerichtlich
  • Gerichtliche Beschlüsse optional möglich
  • Juristische Gesamtstrategie für das beste Ergebnis

Mit juristischem Biss zum Erfolg

Einstellungen der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren dulden wir nicht. Wir wenden uns dann mit umfassend begründeten Rechtsmittelbeschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden an die Generalstaatsanwaltschaft. Wenn auch dort nicht pariert wird, lassen wir die Staatsanwaltschaft gerichtlich -vom zuständigen Oberlandesgericht- zwingen, die Ermittlungen durchzuführen. Der Rechtsstaat bietet alle Möglichkeiten.

  • Strafanzeige mit Strafantrag an Staatsanwaltschaft
  • Beschwerde(n) an Generalstaatsanwaltschaft
  • Ermittlungserzwingungsverfahren vor dem zuständigen Oberlandesgericht

Ergebnisorientierte Begleitung

Mit verständlicher Beratung und langfristiger Unterstützung verhindern wir, dass ähnliche Probleme erneut auftreten. Unsere Strategien stärken Ihren Ruf als Arbeitgeber und machen Ihr Bewertungsprofil zukunftssicher. Nutzen Sie die Stärke, die daraus entsteht.

  • Regelmäßige Berichte über den Stand des Verfahrens
  • Videocalls für Rückfragen und Abstimmungen
  • Ermittlungsergebnis - Mit der Ermittlungsakte besprechen wir uns und Sie entscheiden souverän über etwaige weitere Maßnahmen wie bspw. Abmahnung, Kündigung, Unterlassungsaufforderung, etc.
Unsere neuesten gerichtlichen Erfolge

Wir kämpfen für Ihren guten Ruf

Echte Mandantenstimmen

Hören Sie, was unsere echten Mandanten sagen

Echte Unternehmer berichten, wie sich ihre Reputationslage nach der Zusammenarbeit verändert hat.

Negative Kununu-Bewertung löschen lassen – Mandanten-Erfahrung (Technologie & Software) Technologie & Software
„Endlich Ruhe im Unternehmen – die falschen Bewertungen waren schnell und rechtssicher weg.“
Kununu-Rezension entfernen lassen – Erfahrungsbericht eines Mandanten (Jahresbetreuung) Jahresbetreuung
„Über 150 Bewertungen in meiner laufenden Jahresbetreuung – endlich dauerhaft Ruhe.“
Unberechtigte Kununu-Bewertung entfernen – Mandant berichtet (Pflege) Pflege
„Der Rufmord-Schutzbrief hat uns den Rücken freigehalten.“
Schlechte Kununu-Bewertung löschen – Erfahrung eines Mandanten (Mittelstand) Mittelstand
„Erfolgreiche Zusammenarbeit zur Verbesserung unseres Unternehmensimages.“

Häufige Fragen

Wann sollten Kununu-Verfasser ermittelt werden?

Verfasser-Ermittlungen sind dann sinnvoll, wenn Sie einen ausgeprägten Verdacht haben, dass ein noch beschäftigter oder ein ausgeschiedener Mitarbeiter hinter den Bewertungen steckt. Insbesondere beim Verdacht auf Mehrfachbewertungen ist die Aufklärung wichtig, um langfristig Ruhe in das Thema Kununu zu bekommen. Denn anonyme Ex-Mitarbeitende, die emotional getroffen sind, hören erfahrungsgemäß nie auf. Die Verfasser-Ermittlung sorgt also für langfristige Ruhe.

Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen strafbare Bewertungen einleiten?

Bei rechtswidrigen Bewertungen können Sie zunächst den Verfasser ermitteln lassen und später auch Unterlassungsansprüche durchsetzen oder sogar gerichtliche Schritte einleiten. Wir beraten Sie gerne zu den besten Optionen.

Was muss ich beachten, wenn ich negativ bewertet werde?

Die Antwort ist einfach: Kontaktieren Sie sofort unsere spezialisierten IT-Anwälte und unternehmen Sie nichts auf eigene Faust! Antworten Sie nicht auf die Bewertung und kontaktieren Sie auch nicht die Plattform selbst – das erschwert die Verfasserermittlung erheblich. Sichern Sie schnellstmöglich -justizfest- die aktuelle Beweislage.

Wie erkenne ich strafbare Bewertungen und reagiere richtig?

Wenn in Bewertungen falsche Tatsachen behauptet werden oder Ihr Unternehmen und Ihr Personal gezielt beleidigt und angegriffen wird, liegen höchstwahrscheinlich Straftatbestände wie Beleidigung, Üble Nachrede oder gar Verleumdung vor, §§ 185, 186, 187 Strafgesetzbuch (StGB).

Regelmäßiges Monitoring von Bewertungsportalen hilft, problematische Einträge frühzeitig zu erkennen und die Beweislage rechtssicher zu dokumentieren.

Warum ist schnelles Handeln wichtig?

Rechtswidrige Bewertungen ziehen schnell Nachahmer an und können Ihre Arbeitgebermarke nachhaltig schädigen. Je länger sie online sind, desto größer ist der potenzielle Imageschaden. Denn die Einträge werden nicht nur von Suchmaschinen, sondern auch von Künstlicher Intelligenz (ChatGPT & Co.) gelistet.

Solange der anonyme Verfasser noch nicht gefasst ist, kann er ungehindert weitere anonyme Bewertungen verfassen.

Schnelles Handeln schützt daher Ihren Ruf.

Deshalb vertrauen Unternehmen auf SterneAdvo

  • Zuverlässige Ermittlungsverfahren Prio außergerichtlich
  • Effiziente Unterstützung bei anonymen Angriffen
  • Verlässliche Betreuung auch bei schwierigen Fällen
  • Reine Arbeitgeber-Kanzlei für maximale Integrität

Ihr Fall im kostenfreien Erstgespräch

Wir klären, ob und wie eine Zusammenarbeit in Betracht kommt.

Kostenloses Erstgespräch

Verfasser-Ermittlung:

Ihr gutes Recht gegen anonyme Angriffe auf Kununu. Füllen Sie das Formular aus und buchen Sie einen Termin für Ihr Erstgespräch – zur gebuchten Zeit melden wir uns bei Ihnen. Im Gespräch klären wir, ob und wie eine Zusammenarbeit in Betracht kommt, um mit gezielter Verfasser-Ermittlung gegen anonyme Kununu-Bewertungen vorzugehen und Ihnen die Kontrolle über Ihren guten Ruf zurückzugeben.

Mit dem Absenden verarbeiten wir Ihre Kontaktdaten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in der Datenschutzerklärung.

Vertiefung & Ratgeber-Wissen

Häufige Fragen und Hintergründe im Detail

Ausführliche Antworten unserer Anwälte – klappen Sie auf, was Sie interessiert.

Wer steckt hinter einer anonymen Bewertung? Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG

Unternehmen haben zwei getrennte Wege, mit der Anonymität eines Bewerters umzugehen: den Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG — ein gerichtliches Gestattungsverfahren, das in der Praxis oft ins Leere führt — und den von SterneAdvo erstrittenen Weg des OLG Hamburg (Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24): Danach muss das Portal den anonymen Verfasser so individualisieren, dass der Bewertete den Geschäftskontakt selbst überprüfen kann — oder die Bewertung entfernen. Der zweite Weg ist für die meisten Unternehmen der stärkere Hebel, denn sein Ziel ist nicht, den Verfasser zu ermitteln — sondern die Unterlassung.

Was regelt § 21 TDDDG?

§ 21 TDDDG (früher § 21 TTDSG) erlaubt es Diensteanbietern, Bestandsdaten eines Nutzers herauszugeben, wenn dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen bestimmter rechtsverletzender Inhalte erforderlich ist. Die Hürden sind hoch:

  1. Strafrechtlich relevanter Inhalt: Vorausgesetzt werden Inhalte, die Straftatbestände wie §§ 185–187 StGB erfüllen (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) — eine bloß „unfaire" Bewertung genügt nicht.
  2. Gerichtliches Gestattungsverfahren: Die Herausgabe muss von einem Gericht angeordnet bzw. gestattet werden (§ 21 Abs. 2, 3 TDDDG) — ein eigenes Verfahren mit eigenem Aufwand.
  3. Daten müssen vorhanden und valide sein: Das Portal kann nur herausgeben, was es hat.

Warum führt der TDDDG-Weg in der Praxis oft nicht zum Ziel?

Der Auskunftsweg ist der klassische „typische Fehler" im Vorgehen gegen anonyme Bewertungen — nicht, weil er rechtlich falsch wäre, sondern weil er häufig nicht liefert:

  • Keine validen Daten: Bei Portalen, die anonyme Abgabe mit beliebiger E-Mail-Adresse zulassen, führt selbst eine gestattete Auskunft oft nur zu einer Wegwerf-Adresse.
  • Verfahrensrisiko: Das Portal kann dem Antrag entgegentreten; am Ende kann das Gericht die Nennung unter Verweis auf die Meinungsäußerungsfreiheit und den Datenschutz verweigern.
  • Falsches Ziel: Selbst mit Namen ist die Bewertung noch online. Das eigentliche Interesse des Unternehmens — die Bewertung soll weg und wegbleiben — erfüllt die Auskunft allein nicht.

Der OLG-Hamburg-Weg: Individualisieren oder löschen

Der von SterneAdvo vor dem OLG Hamburg erstrittene Beschluss vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) — in der Fachpresse als „Klarnamen-Beschluss" vielbeachtet — beruht gerade nicht auf dem TDDDG, sondern auf dem Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB analog i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB (Unternehmenspersönlichkeitsrecht) und den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen der Störerhaftung. Der Mechanismus:

  1. Das bewertete Unternehmen rügt, dass sich hinter der anonymen Bewertung kein identifizierbarer Geschäftskontakt erkennen lässt — bei Arbeitgeber-Portalen: kein überprüfbarer Beschäftigungsbezug.
  2. Damit muss das Portal reagieren: Es individualisiert den Verfasser so, dass das Unternehmen den Kontakt selbst überprüfen kann — anonymisierte Angaben wie Abteilung oder Zeitraum genügen nicht.
  3. Oder das Portal entfernt die Bewertung. Die Wahl liegt beim Portal; das Risiko der Anonymität trägt es als Verbreiterin.

Den Datenschutz-Einwand des Portals hat das OLG Hamburg dabei zurückgewiesen. Diese Linie wurde in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigt (LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025, Az. 324 O 315/24; Berufungsrücknahme vor dem OLG Hamburg, Az. 7 U 8/25) — rechtskräftig seit dem 13.07.2026. Hintergründe und Medienecho: Hauptsache rechtskräftig · Der Erfolg im Detail

Was ist für Unternehmen der bessere Hebel?

In fast allen Fällen: der Unterlassungsweg. Denn er stellt die Interessenlage vom Kopf auf die Füße:

  • Sie müssen den Verfasser nicht kennen. Der Anspruch richtet sich gegen das Portal; die Identifizierung ist die Option des Portals, die Entfernung abzuwenden — nicht Ihre Voraussetzung.
  • Beide Ausgänge nützen Ihnen. Individualisiert das Portal, können Sie den Geschäftskontakt prüfen (und bei Unwahrheit gezielt vorgehen). Individualisiert es nicht, muss die Bewertung weg.
  • Der Weg endet in einem Titel. Wird der Anspruch gerichtlich durchgesetzt, erfasst der Unterlassungstitel auch kerngleiche Wiederholungen — bei Verstoß drohen Ordnungsgelder bis 250.000 € (§ 890 ZPO).

Verfasser ermitteln oder Bewertung entfernen: Wie gehen Sie konkret vor?

  1. Beweise sichern: vollständiger Screenshot mit Datum und URL.
  2. Zuordnung Bezug prüfen: Lässt sich die Bewertung einem konkreten Kunden, Mitarbeiter oder Bewerber zuordnen? Falls nein, ist das kein Nachteil — sondern der Ausgangspunkt des rechtlichen Hebels.
  3. Anwaltliche Beanstandung: Das Portal wird zur Individualisierung oder Entfernung aufgefordert — Details: Abmahnung an ein Bewertungsportal.
  4. Gerichtliche Durchsetzung: Bleibt die Aufforderung erfolglos, folgt die einstweilige Verfügung.

Fazit: Nicht der Name ist das Ziel — die Unterlassung ist es

Der Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG ist eng, aufwendig und oft ergebnislos. Der von SterneAdvo erstrittene Weg dreht die Last um: Das Portal muss den anonymen Verfasser überprüfbar machen — oder die Bewertung entfernen (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24; in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigt: LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025, Az. 324 O 315/24; Berufungsrücknahme vor dem OLG Hamburg, Az. 7 U 8/25). Für Unternehmen zählt am Ende beides: Kontrolle über die Prüfbarkeit — und Ruhe durch Unterlassung.

Erster Schritt: Bewertung mit Datum sichern und rechtlich prüfen lassen.

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