Eine Meinungsäußerung ist eine durch Stellungnahme, Dafürhalten oder Meinen geprägte Äußerung; sie ist unabhängig davon geschützt, ob sie wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, sachlich oder emotional ist (Art. 5 Abs. 1 GG). Tatsachenbehauptungen sind von diesem Schutz nur erfasst, soweit sie der Meinungsbildung dienen – nicht, soweit sie erwiesen oder bewusst unwahr sind.
Was bedeutet Meinungsäußerung im Bewertungsrecht?
Die Meinungsfreiheit ist das Fundament, auf dem Bewertungsportale überhaupt funktionieren. Als Meinungsäußerung gilt jede Aussage, die von einer persönlichen Einschätzung getragen ist – vom knappen Sterne-Kommentar bis zum ausführlichen Erfahrungsbericht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird der Begriff der Meinung weit verstanden, damit die öffentliche Auseinandersetzung nicht erstickt wird.
Für Unternehmen bedeutet das: Kritik gehört zum Geschäftsalltag und ist überwiegend zulässig. Der Schutz endet aber dort, wo aus Meinung eine gezielte Herabsetzung oder eine glatte Falschaussage wird.
Meinungsäußerung vs. Tatsachenbehauptung — der Unterschied
Die Meinungsäußerung ist der weite Oberbegriff; sie schließt das reine Werturteil ein und kann sich mit Tatsachenelementen mischen. Eine reine Tatsachenbehauptung dagegen ist dem Beweis zugänglich und nur geschützt, soweit sie wahr ist.
Diese Einordnung ist keine akademische Feinheit, sondern entscheidet über die Erfolgsaussichten. Wo eine Meinung hinzunehmen ist, kann eine unwahre Tatsachenbehauptung untersagt werden – deshalb steht die Abgrenzung am Anfang jeder Prüfung.
Wann ist eine Meinungsäußerung rechtswidrig?
Auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Eine Meinungsäußerung ist unzulässig, wenn sie sich als Schmähkritik darstellt, eine Formalbeleidigung enthält oder die Menschenwürde antastet. In allen anderen Fällen entscheidet eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit des Äußernden und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen.
Je stärker eine Äußerung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leistet, desto weiter reicht ihr Schutz. Rein diffamierende Äußerungen ohne sachlichen Anknüpfungspunkt fallen dagegen schneller aus dem Schutzbereich.
Was können betroffene Unternehmen tun?
Der Schlüssel liegt in der sauberen Trennung: Handelt es sich um eine geschützte Meinung, um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder um eine unzulässige Herabsetzung? Erst diese Einordnung zeigt, ob ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat.
Liegt eine rechtswidrige Äußerung vor, kann ein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden – gerichtet gegen den Verfasser und gegen das Portal als mittelbare Störerin. Eine bloße Meldung beim Portal bewirkt oft nur eine vorübergehende Deaktivierung; dauerhafte Ruhe entsteht erst, wenn der Unterlassungsanspruch tituliert ist und auch kerngleiche Wiederholungen erfasst.
Konkreter Anlass? rechtswidrige Trustpilot-Bewertung löschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss