Eine Tatsachenbehauptung ist eine Aussage über konkrete, vergangene oder gegenwärtige Geschehnisse oder Zustände, die dem Beweis zugänglich ist und sich objektiv als wahr oder unwahr feststellen lässt. Anders als ein Werturteil ist eine unwahre Tatsachenbehauptung nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und kann untersagt werden – entscheidend ist die Nachprüfbarkeit der Aussage.
Was bedeutet Tatsachenbehauptung im Bewertungsrecht?
Wer eine schlechte Bewertung liest, spürt oft sofort den Unterschied zwischen einem enttäuschten Eindruck und einer glatten Falschaussage – juristisch ist genau dieser Unterschied entscheidend. Eine Tatsachenbehauptung ist eine Aussage, deren Richtigkeit sich mit Beweismitteln überprüfen lässt. Sätze wie „Die bestellte Ware kam nie an" oder „Der Betrieb hat kein gültiges Gütesiegel" behaupten überprüfbare Fakten.
Ist eine solche Behauptung unwahr, genießt sie keinen Schutz durch die Meinungsfreiheit. Das ist der zentrale Hebel für betroffene Unternehmen: Wo eine Meinungsäußerung weitgehend hinzunehmen ist, muss eine bewiesenermaßen falsche Tatsachenbehauptung nicht geduldet werden.
Tatsachenbehauptung vs. Werturteil — der Unterschied
Der Kern der Abgrenzung liegt in der Beweisbarkeit. Eine Tatsachenbehauptung ist dem Beweis zugänglich; ein Werturteil ist von den Elementen der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt und lässt sich nicht als „wahr" oder „unwahr" belegen. „Der Service war eine Katastrophe" ist eine Wertung – „der Mitarbeiter hat mich beschimpft" behauptet einen konkreten Vorgang.
In der Praxis vermischen Bewertungen beides. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es dann auf den Gesamtzusammenhang und das Verständnis des Durchschnittslesers an; enthält eine Wertung einen fassbaren, unwahren Tatsachenkern, kann bereits dieser Kern angreifbar sein.
Wann ist eine Tatsachenbehauptung rechtswidrig?
Rechtswidrig ist eine Tatsachenbehauptung regelmäßig dann, wenn sie unwahr ist und in das Persönlichkeits- oder Unternehmenspersönlichkeitsrecht eingreift. Für geschäftsschädigende unwahre Tatsachen greift zusätzlich der Schutz der Kreditgefährdung nach § 824 BGB. Wahre Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich hinzunehmen – auch wenn sie unangenehm sind.
Eine Besonderheit gilt bei anonymen Bewertungen ohne belegbaren Hintergrund: Behauptet ein Portal einen Geschäftskontakt, den das bewertete Unternehmen bestreitet, verschiebt sich die Darlegungslast. Das ist der Ansatzpunkt vieler Verfahren im Bewertungsrecht.
Was können betroffene Unternehmen tun?
Der erste Schritt ist die nüchterne Einordnung: Handelt es sich um eine überprüfbare Tatsachenbehauptung oder um eine geschützte Wertung? Diese Weichenstellung entscheidet über die Erfolgsaussichten. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen kommt ein Unterlassungsanspruch in Betracht, der auf die dauerhafte Entfernung und den Schutz vor Wiederholung zielt.
Wichtig ist die frühe Beweissicherung – Screenshots der Bewertung, Datum, Kontext. Eine bloße Meldung beim Portal führt häufig nur zu einer vorübergehenden Deaktivierung; für dauerhafte Ruhe kommt es auf die konsequente Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs an.
Konkreter Anlass? unwahre Google-Bewertung löschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss