Der Verfügungsanspruch ist der materielle Anspruch, dessen Sicherung oder vorläufige Regelung im Verfahren der einstweiligen Verfügung begehrt wird; im Äußerungsrecht ist das regelmäßig der Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 BGB und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Neben dem Verfügungsanspruch muss stets auch ein Verfügungsgrund, also die Dringlichkeit, vorliegen.
Verfügungsanspruch ist der Fachbegriff für den Anspruch, um den es in der Sache geht, wenn eine einstweilige Verfügung beantragt wird. Bei einer rechtswidrigen Online-Bewertung ist das in aller Regel der Anspruch, die beanstandete Äußerung künftig zu unterlassen. Der Verfügungsanspruch bildet zusammen mit dem Verfügungsgrund die beiden tragenden Säulen jedes Eilverfahrens.
Worin unterscheiden sich Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund?
Der Verfügungsanspruch betrifft die Frage, ob dem Betroffenen materiell-rechtlich ein Anspruch zusteht – etwa der Unterlassungsanspruch gegen eine unwahre Tatsachenbehauptung. Der Verfügungsgrund betrifft dagegen die Eilbedürftigkeit, also die Frage, ob die Angelegenheit so dringlich ist, dass nicht das langwierige Hauptsacheverfahren abgewartet werden kann. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen; fehlt eine, hat der Antrag keinen Erfolg.
Welcher Anspruch steckt bei einer negativen Bewertung dahinter?
Bei einer rechtswidrigen Bewertung ist der Verfügungsanspruch meist ein Unterlassungsanspruch. Er setzt eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb voraus, etwa durch eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine Schmähkritik. Hinzu kommt die Wiederholungsgefahr, die bei einer bereits erfolgten Verletzung vermutet wird. Diese Voraussetzungen werden im Eilverfahren nicht bewiesen, sondern nach § 294 ZPO glaubhaft gemacht.
Wie wird der Verfügungsanspruch glaubhaft gemacht?
Im Eilverfahren gilt ein abgesenktes Maß: Es genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit. Der Verfügungsanspruch wird typischerweise durch präsente Beweismittel und eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht. Wer sich gegen eine unwahre Tatsachenbehauptung wehrt, kann seine abweichende Sachverhaltsdarstellung so nachvollziehbar untermauern. Der Unterlassungsanspruch lässt sich außergerichtlich geltend machen und – wenn nötig – gerichtlich, notfalls im Eilverfahren, durchsetzen.
Konkreter Anlass? Bewertung anwaltlich prüfen und löschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss