Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Eilentscheidung, mit der ein Anspruch vorläufig und rasch gesichert wird, ohne den Ausgang eines Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Sie setzt einen Verfügungsanspruch – das materielle Recht, etwa auf Unterlassung – und einen Verfügungsgrund, also die besondere Dringlichkeit, voraus und ergeht nach den §§ 935, 940 ZPO, häufig zunächst als Beschluss ohne mündliche Verhandlung.
Was bedeutet einstweilige Verfügung im Bewertungsrecht?
Wer gegen eine rechtswidrige Bewertung vorgeht, hat oft keine Zeit für ein langwieriges Verfahren – der Schaden für Ruf und Umsatz entsteht täglich neu. Genau hier setzt die einstweilige Verfügung an: Sie ist der schnelle, vorläufige Rechtsschutz, mit dem ein Gericht einem Portal im Eilverfahren aufgeben kann, eine Bewertung nicht weiter zu verbreiten.
Weil Bewertungsportale einer bloßen Aufforderung selten freiwillig nachkommen, ist die einstweilige Verfügung im Bewertungsrecht der praktische Regelweg, um einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen. Sie richtet sich gegen das Portal als mittelbare Störerin und kann auch kerngleiche Wiederholungen erfassen.
Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund — die zwei Voraussetzungen
Eine einstweilige Verfügung steht auf zwei Beinen. Der Verfügungsanspruch ist das Recht in der Sache – etwa der Anspruch, die Verbreitung einer unwahren Tatsachenbehauptung zu unterlassen. Der Verfügungsgrund ist die besondere Eilbedürftigkeit: Es muss so dringlich sein, dass ein Zuwarten bis zum Hauptsacheverfahren nicht zumutbar wäre.
Beide Voraussetzungen müssen nicht bewiesen, aber glaubhaft gemacht werden – etwa durch Screenshots und eine eidesstattliche Versicherung. Fehlt der Verfügungsgrund, weil zu lange zugewartet wurde, bleibt nur der Weg der Hauptsacheklage.
Beschluss oder Urteil — wie läuft das Eilverfahren?
Das Gericht kann im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung entscheiden; dann ergeht die Entscheidung als Beschluss. Erst nach einer mündlichen Verhandlung – etwa auf einen Widerspruch der Gegenseite hin – entscheidet das Gericht durch Urteil. Ein Beschluss im Eilverfahren ist also kein Urteil und trifft nur eine vorläufige Regelung.
Vor dem gerichtlichen Antrag steht in der Regel die Abmahnung des Portals unter Fristsetzung. Reagiert das Portal nicht angemessen, kann der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung gestellt werden.
Was können betroffene Unternehmen tun?
Am Anfang steht die lückenlose Beweissicherung: Screenshots mit Datum und Kontext, bevor eine Bewertung womöglich verändert wird. Auf dieser Grundlage lässt sich prüfen, ob Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund vorliegen und ob sich der Eilweg lohnt.
Wichtig ist Tempo: Wer nach Kenntnis der Bewertung zügig handelt, hält sich den Eilweg offen. Wer lange zuwartet, riskiert, dass die Dringlichkeit als selbst widerlegt gilt. Ziel ist nicht die kurzfristige Deaktivierung, sondern ein vollstreckbarer Titel gegen das Portal, der dauerhaft bindet.
Konkreter Anlass? Kununu-Bewertung löschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss