Eine unwahre Bewertung ist eine Rezension, die eine unwahre Tatsachenbehauptung enthält, also eine dem Beweis zugängliche und tatsächlich falsche Aussage über ein Unternehmen oder eine Person. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind vom Schutz der Meinungsfreiheit nicht gedeckt und begründen regelmäßig einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch.
Unwahre Bewertung meint jede Rezension, die auf einer nachweislich falschen Tatsachenbehauptung beruht. Maßgeblich ist die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil: Nur Tatsachen sind dem Beweis zugänglich und können wahr oder unwahr sein. Nach der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG genießt eine bewusst unwahre oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung keinen Schutz durch die Meinungsfreiheit.
Wie erkenne ich eine unwahre Tatsachenbehauptung?
Eine Tatsachenbehauptung liegt vor, wenn sich die Aussage mit den Mitteln des Beweises auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen lässt, etwa die Behauptung eines nie stattgefundenen Termins oder einer nicht erbrachten Leistung. Äußerungen, die dagegen von Wertung, Meinung und Dafürhalten geprägt sind, gelten als Werturteil und sind auch dann zulässig, wenn sie scharf ausfallen. Bei sogenannten Äußerungen mit Tatsachenkern kommt es auf den überprüfbaren Tatsachengehalt an.
Wer muss die Unwahrheit beweisen?
Behauptet ein Verfasser konkrete Tatsachen, trifft ihn im Streit über eine ehrenrührige Behauptung eine erweiterte Darlegungslast. Der Bewertete kann die zugrunde liegenden Tatsachen bestreiten; das Portal muss den Verfasser im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zur Substantiierung anhalten. Bleibt der Vorgang unbelegt, ist die Bewertung zu entfernen.
Was kann ich gegen eine unwahre Bewertung tun?
Der Betroffene kann Unterlassung und Beseitigung geltend machen und – wenn nötig – gerichtlich, notfalls im Eilverfahren, durchsetzen. Neben der Löschung kommen je nach Fall Richtigstellung oder Berichtigung in Betracht. Bei besonders schweren Verletzungen kann ergänzend ein Anspruch auf Geldentschädigung bestehen.
Der Klarnamen-Beschluss