Die Unterlassungsklage ist die im Hauptsacheverfahren erhobene Klage, mit der ein Betroffener verlangt, dass der Verletzer eine rechtswidrige Äußerung künftig unterlässt. Anspruchsgrundlage ist im Äußerungsrecht regelmäßig § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 BGB und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Unterlassungsklage nennt man die Klage im ordentlichen Hauptsacheverfahren, mit der eine endgültige und rechtskräftige Verurteilung zur Unterlassung einer rechtswidrigen Äußerung erreicht werden soll. Sie ist das Gegenstück zur einstweiligen Verfügung, die nur eine vorläufige Regelung schafft.
Wodurch unterscheidet sich die Unterlassungsklage vom Eilverfahren?
Die einstweilige Verfügung sichert einen Anspruch schnell und vorläufig, ersetzt aber keine endgültige Entscheidung. Die Unterlassungsklage führt demgegenüber zu einem vollwertigen Erkenntnisverfahren mit voller Beweisaufnahme und einer rechtskräftigen Entscheidung. Während im Eilverfahren die Glaubhaftmachung genügt, müssen die anspruchsbegründenden Tatsachen in der Hauptsache nach den allgemeinen Regeln bewiesen werden.
Wann ist eine Unterlassungsklage sinnvoll?
Eine Klage in der Hauptsache kommt in Betracht, wenn eine dauerhafte, rechtskräftige Klärung angestrebt wird oder wenn der Weg der einstweiligen Verfügung wegen fehlender Dringlichkeit nicht mehr offensteht. Der Unterlassungsanspruch setzt eine rechtswidrige Beeinträchtigung und die Wiederholungsgefahr voraus. Der Anspruch lässt sich außergerichtlich geltend machen und – wenn nötig – gerichtlich, notfalls im Eilverfahren, durchsetzen.
Was passiert, wenn der Beklagte trotz Urteils weiter äußert?
Wird der Beklagte rechtskräftig zur Unterlassung verurteilt und verstößt er später dennoch, kann auf Antrag ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO festgesetzt werden. Der Titel wirkt also nicht nur klarstellend, sondern ist mit einem wirksamen Vollstreckungsdruck versehen. So wird sichergestellt, dass die untersagte Äußerung tatsächlich unterbleibt.
Konkreter Anlass? Unterlassungsanspruch anwaltlich durchsetzen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss