Eine Sternebewertung ohne Text ist eine reine Notenbewertung ohne begründenden Kommentar. Sie ist grundsätzlich als Meinungsäußerung zulässig, kann aber rechtswidrig sein, wenn ihr kein tatsächlicher Geschäfts- oder Beschäftigungskontakt zugrunde liegt.
Sternebewertung ohne Text bezeichnet eine reine Bewertung über Sterne oder Punkte ohne erläuternden Kommentar. Als knappe Gesamtbewertung ist sie zunächst ein Werturteil und damit von der Meinungsfreiheit gedeckt. Angreifbar wird sie vor allem dann, wenn der Bewertende gar nicht Kunde, Mandant oder Beschäftigter war und deshalb kein bewertbarer Vorgang existiert.
Kann ich eine reine Sternebewertung überhaupt löschen lassen?
Ja, wenn die tatsächliche Grundlage fehlt. Nach der Rechtsprechung des BGH setzt auch eine textlose Bewertung einen realen Kontakt voraus; fehlt dieser, fehlt der zulässige Anknüpfungspunkt. Der Betroffene kann den Kontakt bestreiten und die Bewertung über den Gesichtspunkt kein Geschäftskontakt angreifen.
Wie beanstande ich eine Sternebewertung ohne Text?
Da kein Text vorliegt, stützt sich die Beanstandung auf das Fehlen eines nachvollziehbaren Kontakts. Der Bewertete meldet die Bewertung, bestreitet den Kontakt und verlangt vom Verfasser eine Zuordnung zu einem konkreten Vorgang. Das Portal muss diesem Verlangen im Stellungnahmeverfahren nachgehen.
Was, wenn der Bewertende anonym ist?
Auch bei anonymen Sternebewertungen greift die gesteigerte Prüfpflicht des Portals. Bleibt der behauptete Kontakt unbelegt, überwiegt das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Bewerteten. Der Beseitigungsanspruch lässt sich dann geltend machen und – wenn nötig – gerichtlich, notfalls im Eilverfahren, durchsetzen.
Der Klarnamen-Beschluss