"Kein Geschäftskontakt" beschreibt den Einwand des Bewerteten, dass einer Bewertung kein tatsächlicher Geschäfts-, Kunden- oder Beschäftigungskontakt zugrunde liegt. Rügt der Betroffene dies substantiiert, muss das Bewertungsportal den behaupteten Kontakt so konkretisieren, dass der Bewertete ihn selbst überprüfen kann – oder die Bewertung entfernen. Dieser Einwand ist einer der stärksten Hebel gegen anonyme Bewertungen.
Was bedeutet "kein Geschäftskontakt"?
Jede seriöse Bewertung setzt eine reale Grundlage voraus: einen Kauf, eine Dienstleistung, ein Beschäftigungsverhältnis. Fehlt dieser reale Kontakt, ist die Bewertung von vornherein nicht durch eine echte Erfahrung gedeckt. Der Einwand „kein Geschäftskontakt" – bei Kunden oft „kein Kundenkontakt", bei Arbeitgebern „kein Beschäftigungsbezug" – bringt genau das zum Ausdruck: Hier bewertet jemand, der nie Kunde, Mandant oder Mitarbeiter war.
Dieser Einwand ist mehr als eine Behauptung ins Blaue. Er ist ein rechtlicher Hebel, der bei anonymen Bewertungen besonders wirksam ist – gerade weil der Bewertete den unsichtbaren Verfasser sonst nicht greifen kann.
Warum ist "kein Geschäftskontakt" ein so starker Hebel?
Weil sich die Darlegungslast verschiebt. Rügt der Bewertete substantiiert, dass kein tatsächlicher Kontakt bestand, kann das Portal sich nicht auf ein pauschales „ist schon echt" zurückziehen. Es muss den behaupteten Kontakt so konkretisieren, dass der Bewertete ihn selbst überprüfen kann – oder die Bewertung entfernen.
Wichtig ist die Rechtsfolge: Das Portal schuldet entweder die überprüfbare Konkretisierung oder die Entfernung – nie beides zugleich. Und ebenso wichtig: Die Individualisierung liefert dem Bewerteten keine Klarnamen und keine Bestandsdaten des Verfassers. Es geht allein um die überprüfbare Darlegung des Kontakts, nicht um die Herausgabe der Identität.
Kein Geschäftskontakt bei anonymen und gefälschten Bewertungen
Der Einwand greift quer durch die typischen Problemfälle. Bei einer anonymen Bewertung, deren Verfasser sich nicht zuordnen lässt, ist er häufig der zentrale Ansatz. Bei einer Fake-Bewertung – von Mitbewerbern oder aus erkauften Kampagnen – ist der fehlende Kontakt gerade das Kennzeichen.
Auch bei einer Arbeitgeberbewertung ist der fehlende Beschäftigungsbezug einer der wirksamsten Angriffspunkte: Wer nie im Betrieb gearbeitet hat, kann sich nicht auf eine schützenswerte Erfahrung berufen.
Was können betroffene Unternehmen tun?
Der entscheidende Schritt ist die substantiierte Rüge: nicht nur behaupten, sondern nachvollziehbar darlegen, warum ein realer Kontakt nicht bestanden haben kann. Diese Konkretisierung – gestützt auf gesicherte Beweise – löst die Pflicht des Portals aus, den Kontakt überprüfbar zu machen oder die Bewertung zu entfernen.
Reagiert das Portal darauf nicht ausreichend, kommt ein Unterlassungsanspruch gegen die mittelbare Störerin in Betracht. Ziel ist die dauerhafte Unterlassung, die auch kerngleiche Wiederholungen erfasst – nicht die bloß vorübergehende Deaktivierung.
Konkreter Anlass? Kununu-Bewertung ohne Geschäftskontakt löschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss