Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt  ·  Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
OLG-Hamburg-Kanzlei – Klarnamen-Beschluss erstritten (Az. 7 W 11/24) ✦ AKTUELL: kununu verliert Prozess in der Hauptsache Von SterneAdvo erstritten: OLG Hamburg 7 U 8/25 unanfechtbar · LG Hamburg 324 O 315/24 rechtskräftig Zur Entscheidung
Rechtslexikon

Was ist das Melde- und Beschwerdeverfahren beim Portal?

Kurzdefinition

Das Melde- und Beschwerdeverfahren beim Portal ist der außergerichtliche Weg, eine rechtsverletzende Bewertung unmittelbar beim Betreiber der Plattform zu beanstanden und deren Prüfung zu verlangen. Grundlage sind die Prüfpflichten des Portals als mittelbarer Störerin sowie die Melde- und Abhilfemechanismen nach dem Digital Services Act.

Melde- und Beschwerdeverfahren beim Portal bezeichnet die Beanstandung einer Bewertung unmittelbar gegenüber dem Betreiber des Bewertungsportals. Der Betroffene teilt dem Portal mit, welche Äußerung er für rechtswidrig hält und warum, und verlangt deren Prüfung. Das Portal ist als Verbreiterin und mittelbare Störerin verpflichtet, einer hinreichend konkreten Beanstandung nachzugehen.

Welche Pflichten treffen das Portal nach einer Meldung?

Nach der Rechtsprechung des BGH treffen ein Bewertungsportal Prüfpflichten, sobald es auf eine hinreichend konkrete Rechtsverletzung hingewiesen wird. Es muss die Beanstandung an den Verfasser weiterleiten und diesen zur Stellungnahme auffordern. Bleibt eine substantiierte Erwiderung aus oder wird die Berechtigung der Bewertung nicht belegt, kann das Portal zur Löschung verpflichtet sein.

Wie sollte eine Beschwerde begründet sein?

Die Beanstandung sollte konkret darlegen, welche Aussage beanstandet wird und weshalb sie rechtswidrig ist – etwa weil ihr eine unwahre Tatsachenbehauptung zugrunde liegt oder gar kein geschäftlicher Kontakt bestand. Je genauer der Rechtsverstoß dargelegt wird, desto eher greifen die Prüfpflichten des Portals. Pauschale Behauptungen genügen dagegen häufig nicht, um das Verfahren in Gang zu setzen.

Was gilt, wenn das Portal nicht reagiert?

Bleibt das Portal untätig oder lehnt es die Löschung unberechtigt ab, kann der Löschungs- und Unterlassungsanspruch auch gerichtlich verfolgt werden. Der Anspruch lässt sich außergerichtlich geltend machen und – wenn nötig – gerichtlich, notfalls im Eilverfahren, durchsetzen. Das Meldeverfahren und das anschließende gerichtliche Vorgehen greifen dabei ineinander; das inhaltlich verwandte Notice-and-Takedown beschreibt denselben Grundmechanismus aus Sicht des Providers.

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Häufige Fragen

Muss ich vor einer Klage erst das Portal einschalten?

Eine vorherige Meldung ist rechtlich nicht in jedem Fall zwingend, in der Praxis aber sinnvoll, weil sie die Prüfpflichten des Portals auslöst und häufig zur Löschung führt. Zudem dokumentiert sie, dass dem Portal die Rechtsverletzung bekannt gemacht wurde.

Ist das Portal für eine fremde Bewertung überhaupt verantwortlich?

Das Portal haftet nicht als Täter, sondern kann als mittelbare Störerin und Verbreiterin in Anspruch genommen werden. Diese Verantwortlichkeit greift, sobald es auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen wird und seinen Prüfpflichten nicht nachkommt.

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