Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt  ·  Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
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Rechtslexikon

Was sind die Prüfpflichten eines Bewertungsportals?

Kurzdefinition

Die Prüfpflichten des Portals sind die rechtlichen Pflichten eines Bewertungsportals, eine konkret und substantiiert beanstandete Bewertung auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen, sobald der Betroffene den Portalbetreiber auf eine mögliche Rechtsverletzung hinweist. Sie entstehen nicht anlasslos, sondern erst mit einer hinreichend konkreten Beanstandung.

Prüfpflichten des Portals bezeichnen die Pflicht eines Bewertungsportals, einer beanstandeten Bewertung nachzugehen, sobald ein Betroffener sie konkret und unter Angabe des rechtsverletzenden Gehalts rügt. Nach der Rechtsprechung des BGH trifft den Portalbetreiber vor einer solchen Rüge keine allgemeine Vorabkontrolle jedes eingestellten Beitrags; erst der konkrete Hinweis löst eine Prüfungspflicht aus, deren Umfang sich am Einzelfall bemisst.

Wann muss ein Portal eine Bewertung überhaupt prüfen?

Eine Prüfungspflicht entsteht, wenn der Betroffene den Portalbetreiber auf eine konkrete Bewertung hinweist und so deutlich macht, worin die behauptete Rechtsverletzung liegt. Der Hinweis muss so präzise sein, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Beanstandung unschwer bejaht werden kann. Pauschale Beschwerden ohne Bezug zu einer bestimmten Aussage genügen dafür regelmäßig nicht.

Wie weit reicht die Prüfung konkret?

Der Umfang richtet sich nach dem Gewicht der beanstandeten Rechtsverletzung und den Erkenntnismöglichkeiten des Portals. In geeigneten Fällen muss der Betreiber die Beanstandung an den Bewertenden weiterleiten, zur Stellungnahme auffordern und Belege für den behaupteten Kontakt anfordern. Bleibt eine Reaktion aus oder werden Nachweise nicht vorgelegt, kann die Löschung geboten sein. Der geordnete Ablauf dieses Vorgehens wird im Stellungnahmeverfahren (BGH-Prüfmodell) beschrieben.

Was passiert, wenn das Portal die Prüfung unterlässt?

Verletzt der Betreiber seine Prüfpflichten, kann er als mittelbare Störerin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Betroffene kann seinen Anspruch dann geltend machen und – wenn nötig – gerichtlich, notfalls im Eilverfahren, durchsetzen. Die Haftung setzt allerdings voraus, dass eine zumutbare Prüfungsmöglichkeit bestand und der Betreiber ihr nicht nachgekommen ist.

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Häufige Fragen

Muss ich dem Portal die Rechtsverletzung genau benennen?

Ja. Die Prüfpflicht wird erst durch eine konkrete Beanstandung ausgelöst, die den rechtsverletzenden Teil der Bewertung erkennbar macht. Je präziser der Hinweis, desto eher lässt sich der Verstoß für das Portal ohne weitere Ermittlungen bejahen.

Muss ein Portal jede Bewertung vor Veröffentlichung kontrollieren?

Nein. Nach der Rechtsprechung des BGH besteht keine allgemeine Pflicht zur anlasslosen Vorabkontrolle. Prüfpflichten entstehen erst, wenn ein Betroffener eine bestimmte Bewertung konkret als rechtsverletzend beanstandet.

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