Die Glassdoor-Bewertung ist eine Arbeitgeberbewertung auf der Plattform Glassdoor, in der aktuelle oder ehemalige Beschäftigte Unternehmen anonym bewerten. Sie umfasst meist eine Sterneskala und Freitext zu Arbeitsbedingungen, Führung und Vergüting.
Glassdoor-Bewertung ist eine Form der Arbeitgeberbewertung, bei der Mitarbeitende ihre Erfahrungen mit einem Unternehmen teilen. Solche Bewertungen sind als Meinungsäußerung grundsätzlich geschützt. Ihre Grenze liegt dort, wo unwahre Tatsachen behauptet werden oder die Kritik in eine reine Herabsetzung des Arbeitgebers umschlägt.
Sind anonyme Arbeitgeberbewertungen auf Glassdoor zulässig?
Die Anonymität ist bei Arbeitgeberportalen systembedingt und für sich genommen nicht rechtswidrig. Sie führt jedoch dazu, dass viele Angaben für den Arbeitgeber nicht überprüfbar sind. Werden konkrete, aber unwahre Vorgänge geschildert, kann der Arbeitgeber die Bewertung beanstanden und einen Nachweis des behaupteten Beschäftigungsverhältnisses verlangen.
Darf ein Ex-Mitarbeiter alles über seinen Arbeitgeber schreiben?
Kritik an Arbeitsklima, Führung oder Bezahlung ist als Werturteil weitgehend zulässig. Nicht gedeckt sind erfundene Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder die Verbreitung von Interna, zu deren Vertraulichkeit der Verfasser verpflichtet ist. Eine Ex-Mitarbeiter-Bewertung ist im Einzelfall daran zu messen, ob sie sachlich bleibt.
Wie können Unternehmen eine unberechtigte Glassdoor-Bewertung entfernen lassen?
Zunächst kann das Unternehmen die Bewertung über das Meldeverfahren des Portals beanstanden und das Fehlen eines echten Arbeitsverhältnisses oder die Unwahrheit einzelner Angaben rügen. Führt dies nicht zum Ziel, lässt sich der Unterlassungsanspruch geltend machen und, wenn nötig, gerichtlich, notfalls im Eilverfahren, durchsetzen.
Der Klarnamen-Beschluss