Die Sphaerentheorie ist ein von der Rechtsprechung entwickeltes Modell, das den Schutz des allgemeinen Persoenlichkeitsrechts nach der Naehe zur Persoenlichkeit abstuft – von der besonders geschuetzten Intimsphaere ueber die Privatsphaere bis zur weniger geschuetzten Sozialsphaere. Je persoenlichkeitsnaeher die betroffene Sphaere, desto staerker der Schutz.
Die Sphaerentheorie ordnet das Persoenlichkeitsrecht in abgestufte Schutzbereiche. Nach der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH bestimmt sich das Gewicht des Persoenlichkeitsschutzes danach, welcher Lebensbereich betroffen ist. Diese Abstufung fliesst unmittelbar in die Gueterabwaegung ein und entscheidet mit, ob eine Aeusserung hinzunehmen ist.
Welche Sphaeren unterscheidet die Rechtsprechung?
Unterschieden werden im Kern drei Bereiche. Die Intimsphaere umfasst den innersten, hoechstpersoenlichen Bereich und geniesst den staerksten, weitgehend abwaegungsfesten Schutz. Die Privatsphaere betrifft das Privat- und Familienleben und ist ebenfalls stark geschuetzt. Die Sozialsphaere erfasst das Wirken in der Oeffentlichkeit, insbesondere den beruflichen Bereich, und ist am wenigsten geschuetzt.
Warum ist die Sphaere bei Bewertungen entscheidend?
Bewertungen betreffen typischerweise die berufliche oder geschaeftliche Taetigkeit und damit die Sozialsphaere. In diesem Bereich muss der Betroffene auch scharfe und unangenehme Kritik grundsaetzlich hinnehmen, weil er sich mit seinem beruflichen Handeln bewusst der Oeffentlichkeit zuwendet. Greift eine Bewertung dagegen in die Privat- oder gar Intimsphaere ueber, verschiebt sich die Abwaegung deutlich zugunsten des Betroffenen.
Wann kippt der Schutz zugunsten des Betroffenen?
Je naeher eine Aeusserung dem Kern der Persoenlichkeit kommt, desto eher ist sie unzulaessig. Enthaelt eine Bewertung Angaben aus dem Privatleben, die mit der beruflichen Leistung nichts zu tun haben, ist der Eingriff regelmaessig schwerer zu rechtfertigen. In solchen Faellen kann sich ein Unterlassungsanspruch ergeben, den man geltend machen und, wenn noetig, gerichtlich durchsetzen kann.
Konkreter Anlass? Bewertung mit Privatbezug pruefen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss