Die Sozialsphaere ist der Bereich des allgemeinen Persoenlichkeitsrechts, der das Wirken einer Person in der Oeffentlichkeit erfasst, insbesondere ihre berufliche und geschaeftliche Taetigkeit. In diesem Bereich ist der Persoenlichkeitsschutz schwaecher, weshalb auch kritische Aeusserungen grundsaetzlich hinzunehmen sind.
Die Sozialsphaere betrifft den Menschen als Teilnehmer am oeffentlichen und beruflichen Leben. Wer mit seiner Taetigkeit nach aussen tritt, setzt sich damit auch der Bewertung durch andere aus. Innerhalb der Sphaerentheorie ist die Sozialsphaere am wenigsten geschuetzt – der Preis dafuer, dass berufliches Handeln oeffentlich stattfindet und ein berechtigtes Interesse an seiner Beurteilung besteht.
Welche Kritik muss ein Unternehmen in der Sozialsphaere hinnehmen?
Nach der Rechtsprechung des BGH und des OLG Hamburg ist im beruflichen Bereich auch scharfe, ueberspitzte und polemische Kritik grundsaetzlich hinzunehmen. Ein Unternehmen kann sich nicht schon gegen jede negative Bewertung wehren. Der Schutz des Unternehmenspersoenlichkeitsrechts greift erst dort, wo die Grenze zur unwahren Tatsachenbehauptung, zur Schmaehkritik oder zur Formalbeleidigung ueberschritten ist.
Wo liegen die Grenzen des schwaecheren Schutzes?
Auch in der Sozialsphaere gilt kein schrankenloser Freibrief. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind auch hier unzulaessig. Ebenso kann eine besonders schwerwiegende Stigmatisierung oder eine Prangerwirkung die Abwaegung zugunsten des Betroffenen verschieben. Entscheidend bleibt der konkrete Inhalt und Kontext der Aeusserung.
Was bedeutet der Berufsbezug fuer die Loeschung von Bewertungen?
Weil Bewertungen fast immer die berufliche Leistung betreffen, ist der Ausgangspunkt ein eher schwacher Persoenlichkeitsschutz. Loeschbar sind Bewertungen deshalb nicht schon wegen ihres negativen Tenors, sondern erst, wenn sie unwahre Tatsachen enthalten, die Grenze zulaessiger Kritik ueberschreiten oder gegen die Richtlinien des Portals verstossen. Ergibt die Pruefung einen Verstoss, kann ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht und, wenn noetig, gerichtlich durchgesetzt werden.
Konkreter Anlass? Arbeitgeberbewertung pruefen und loeschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss