Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt  ·  Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
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Rechtslexikon

Was ist der DSGVO-Löschungsanspruch (Art. 17)?

Kurzdefinition

Der DSGVO-Löschungsanspruch ist das in Art. 17 DSGVO geregelte Recht einer betroffenen Person, von einem Verantwortlichen die unverzügliche Löschung sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen, wenn einer der dort genannten Gründe vorliegt. Er wird auch als „Recht auf Vergessenwerden" bezeichnet und greift etwa, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind.

DSGVO-Löschungsanspruch meint das Recht aus Art. 17 DSGVO, die Entfernung personenbezogener Daten zu verlangen, sobald ein gesetzlicher Löschungsgrund erfüllt ist. Bei Online-Bewertungen kann der Anspruch bedeutsam werden, wenn eine Rezension unwahre Tatsachen enthält oder Daten ohne tragfähige Rechtsgrundlage verbreitet werden; er steht neben den äußerungsrechtlichen Ansprüchen wie dem Unterlassungsanspruch.

Wann greift der Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO?

Art. 17 DSGVO nennt mehrere Gründe, etwa wenn die Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, eine Einwilligung widerrufen wurde, die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgte oder ein berechtigter Widerspruch besteht. Bei Bewertungen ist zusätzlich eine Abwägung mit der Meinungs- und Informationsfreiheit vorzunehmen. Enthält eine Bewertung eine unwahre Tatsachenbehauptung, spricht dies regelmäßig für die Unzulässigkeit der Verarbeitung.

Wer ist Anspruchsgegner des Löschungsverlangens?

Adressat ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche. Bei Bewertungsportalen ist dies der Portalbetreiber, der die Bewertung als Verbreiterin öffentlich zugänglich hält. Als mittelbare Störerin trifft die Plattform bei einem substantiierten Hinweis eine Prüfpflicht. Der Anspruch kann mit dem allgemeinen Löschungsanspruch und den Portal-Meldeverfahren kombiniert werden.

Wie wird der Löschungsanspruch durchgesetzt?

Zunächst wird der Anspruch außergerichtlich gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht. Bleibt eine Löschung aus, lässt sich der Anspruch gerichtlich, notfalls im Eilverfahren, durchsetzen. Ob im Einzelfall Löschung, Sperrung oder eine andere Maßnahme in Betracht kommt, hängt vom Inhalt der Bewertung und der Abwägung der betroffenen Interessen ab.

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Häufige Fragen

Deckt der DSGVO-Löschungsanspruch auch reine Meinungsäußerungen ab?

Meinungsäußerungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt und lassen sich nicht allein wegen ihres kritischen Inhalts löschen. Der Löschungsanspruch greift vor allem bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung und unwahren Tatsachenbehauptungen. Entscheidend ist stets die Abwägung im Einzelfall.

Wie schnell muss ein Portal auf ein Löschungsverlangen reagieren?

Nach Art. 17 DSGVO hat die Löschung bei Vorliegen eines Grundes unverzüglich zu erfolgen. In der Praxis ist ein substantiierter, begründeter Hinweis erforderlich, damit die Plattform ihre Prüfpflicht sinnvoll erfüllen kann. Bleibt eine Reaktion aus, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.

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