Der Streitwert im Äußerungsrecht ist der vom Gericht festgesetzte Geldwert des Verfahrens, der sich nach der Bedeutung und Reichweite der angegriffenen Äußerung für den Betroffenen bemisst. Er bildet die Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtsgebühren.
Streitwert im Äußerungsrecht bezeichnet den wirtschaftlichen Wert, den ein Gericht dem Verfahren beimisst. Da es hier meist nicht um eine konkrete Geldforderung geht, sondern um Unterlassung, Löschung oder Berichtigung, wird der Wert nach dem Interesse des Betroffenen an der Abwehr der Äußerung geschätzt. Dieser Wert bestimmt anschließend die Höhe der Gebühren.
Wonach richtet sich der Streitwert?
Maßgeblich sind vor allem die Schwere und Tragweite der Äußerung, ihre Verbreitung und Reichweite sowie das Ausmaß der Beeinträchtigung für den Betroffenen. Eine breit gestreute Behauptung mit erheblicher Rufschädigung führt zu einem höheren Wert als eine vereinzelte, wenig beachtete Äußerung. Auch ob es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder um ein Werturteil handelt, kann Bedeutung gewinnen.
Welche Werte sind im Bewertungsrecht üblich?
Feste Beträge gibt es nicht; die Festsetzung liegt im Ermessen des Gerichts. Bei Unterlassungsansprüchen gegen einzelne Online-Bewertungen bewegen sich die angesetzten Werte häufig im mittleren vierstelligen bis unteren fünfstelligen Bereich, je nach Gewicht der Äußerung. Richtet sich das Verfahren gegen eine besonders gravierende oder weit verbreitete Behauptung, kann der Wert entsprechend höher liegen.
Warum ist der Streitwert für die Kosten entscheidend?
Sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Anwaltsvergütung knüpfen an den zugrunde gelegten Wert an. Der Streitwert bestimmt damit zugleich, in welcher Höhe im Erfolgsfall eine Erstattung der Abmahnkosten in Betracht kommt. Er sollte daher von Beginn an realistisch eingeschätzt werden, weil er das Kostenrisiko des gesamten Verfahrens prägt.
Konkreter Anlass? gegen eine Bewertung vorgehen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss