Die Abmahnkosten sind die Rechtsanwaltskosten, die durch eine berechtigte Abmahnung entstehen und die der Verletzer dem Betroffenen zu erstatten hat. Grundlage der Erstattung sind im Äußerungsrecht regelmäßig die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag oder der Schadensersatz.
Abmahnkosten entstehen, wenn ein Betroffener eine rechtswidrige Äußerung anwaltlich abmahnen lässt, bevor er den Anspruch gerichtlich durchsetzt. Ist die Abmahnung berechtigt, kann er die dafür angefallenen erforderlichen Anwaltskosten vom Verletzer ersetzt verlangen. Die Abmahnung liegt auch im Interesse des Abgemahnten, weil sie ihm die Möglichkeit gibt, einen kostspieligeren Rechtsstreit zu vermeiden.
Auf welcher Grundlage werden Abmahnkosten erstattet?
Im Äußerungsrecht stützt sich die Erstattung regelmäßig auf die Geschäftsführung ohne Auftrag oder auf Schadensersatz. Voraussetzung ist, dass die Abmahnung berechtigt, also die gerügte Äußerung tatsächlich rechtswidrig war, und dass die Einschaltung eines Anwalts erforderlich und zweckmäßig war. Bei unberechtigter Abmahnung besteht kein Erstattungsanspruch; unter Umständen kann sich die unberechtigte Abmahnung sogar umgekehrt als Eingriff darstellen.
Wie hoch sind die erstattungsfähigen Kosten?
Die Höhe richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und knüpft an den Gegenstandswert an. Dieser entspricht im Äußerungsrecht regelmäßig dem Streitwert der Sache und bemisst sich nach Bedeutung und Reichweite der Äußerung für den Betroffenen. Erstattungsfähig sind grundsätzlich eine Geschäftsgebühr nebst Auslagen; die Erstattung setzt voraus, dass die Kosten tatsächlich angefallen und erforderlich waren.
Muss ich die Abmahnkosten der Gegenseite immer zahlen?
Nur bei einer berechtigten Abmahnung. War die Äußerung zulässig – etwa als von der Meinungsfreiheit gedeckte Kritik – besteht kein Erstattungsanspruch. Wer eine Abmahnung erhält, sollte deren Berechtigung prüfen lassen, bevor er eine Erklärung abgibt oder Kosten übernimmt, denn mit der Unterschrift unter eine strafbewehrte Erklärung geht regelmäßig auch die Kostentragung einher.
Konkreter Anlass? rechtswidrige Bewertung löschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss