Das Recht am eigenen Wort ist ein Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der jeder Person die Befugnis sichert, selbst darüber zu bestimmen, ob und mit welchem Wortlaut ihre Äußerungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Es schützt insbesondere davor, dass jemandem Worte in den Mund gelegt oder seine Aussagen entstellt, verkürzt oder in einem falschen Sinnzusammenhang wiedergegeben werden.
Das Recht am eigenen Wort gewährleistet, dass niemand mit einer Äußerung konfrontiert wird, die er so nicht getätigt hat. Nach der Rechtsprechung des BVerfG umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch den Schutz vor der Unterschiebung nicht getaner Äußerungen und vor entstellter Wiedergabe. Wer öffentlich zitiert wird, darf verlangen, dass das Zitat inhaltlich zutrifft und der ursprüngliche Sinn erhalten bleibt.
Worin unterscheidet sich das Recht am eigenen Wort vom Recht am eigenen Bild?
Beide sind Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, schützen aber unterschiedliche Sphären. Das Recht am eigenen Bild betrifft die visuelle Darstellung einer Person, das Recht am eigenen Wort ihre sprachliche Selbstdarstellung. Geschützt ist damit nicht nur, ob eine Äußerung veröffentlicht wird, sondern auch, dass sie inhaltlich unverfälscht bleibt. Ein Zitat, das den Sinn verdreht, greift in dieses Recht ein, selbst wenn einzelne Wortfetzen tatsächlich gefallen sind.
Was gilt bei falsch wiedergegebenen Zitaten in Online-Bewertungen?
Wird in einer Bewertung behauptet, ein Geschäftsführer oder Mitarbeiter habe etwas Bestimmtes gesagt, und ist diese Wiedergabe unrichtig, kann darin zugleich eine unwahre Tatsachenbehauptung liegen. Ein unrichtiges Zitat genießt keinen Schutz durch die Meinungsfreiheit, weil es keine eigene Wertung, sondern eine dem Betroffenen zugeschriebene Tatsache transportiert. Betroffene können hier prüfen lassen, ob ein Unterlassungsanspruch besteht.
Wie hängt das Recht am eigenen Wort mit dem Sinnzusammenhang zusammen?
Ob ein Zitat den ursprünglichen Sinn wahrt, lässt sich nur beurteilen, wenn der Sinnzusammenhang der Äußerung berücksichtigt wird. Wird ein Satz aus dem Kontext gerissen, kann aus einer harmlosen Aussage eine belastende werden. Der Schutz des eigenen Wortes verlangt deshalb, dass Äußerungen im Gesamtzusammenhang und nicht in isolierten Bruchstücken beurteilt werden.
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Der Klarnamen-Beschluss