Der Sinnzusammenhang einer Äußerung ist der Gesamtkontext, in dem eine Aussage steht und aus dem sich ihr wirklicher Bedeutungsgehalt ergibt. Nach der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG darf eine Äußerung nicht aus einzelnen Wörtern, sondern muss aus dem Zusammenhang heraus gedeutet werden, in dem sie gefallen ist.
Der Sinnzusammenhang einer Äußerung ist der Ausgangspunkt jeder rechtlichen Bewertung im Äußerungsrecht. Bevor geklärt werden kann, ob eine Aussage eine zulässige Meinung oder eine unwahre Tatsachenbehauptung ist, muss ihr Aussagegehalt ermittelt werden. Maßstab ist dabei das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittslesers, nicht die Deutung des Verfassers oder des Betroffenen.
Warum ist der Kontext einer Bewertung entscheidend?
Ein und dieselbe Formulierung kann je nach Umfeld unterschiedlich zu verstehen sein. Ein zugespitztes Wort in einer erkennbar wertenden Gesamtbetrachtung wird anders eingeordnet als eine isolierte, sachlich formulierte Behauptung. Deshalb ist es unzulässig, einen einzelnen Satz aus einer Bewertung herauszugreifen und für sich zu bewerten, wenn der übrige Text ihm eine andere Bedeutung gibt. Der Unterschied zwischen Meinung und Tatsache lässt sich häufig erst aus dem Zusammenhang bestimmen.
Kann eine wahre Einzelaussage im Kontext dennoch unzulässig sein?
Ja. Werden zutreffende Einzeltatsachen so zusammengestellt oder verknüpft, dass beim Leser ein unrichtiger Gesamteindruck entsteht, kann die Äußerung insgesamt unzulässig sein. Der Sinnzusammenhang schützt damit auch davor, dass durch Auslassung wesentlicher Umstände ein verzerrtes Bild gezeichnet wird. Man spricht in diesem Fall häufig von einer verdeckten Aussage, die sich erst aus dem Zusammenspiel der offenen Tatsachen ergibt.
Wie wirkt sich der Sinnzusammenhang auf Bewertungsportale aus?
Bei Arbeitgeber- oder Kundenbewertungen ist stets der gesamte Beitrag zu würdigen, einschließlich Überschrift, Sternevergabe und Fließtext. Eine positiv klingende Einzelaussage kann durch den Kontext ins Negative gewendet werden. Ob eine Bewertung angreifbar ist, hängt deshalb regelmäßig davon ab, welchen Gesamteindruck sie beim Leser hinterlässt, und nicht allein vom Wortlaut einzelner Sätze.
Konkreter Anlass? unzulässige Bewertung prüfen und löschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss