Die Online-Reputation ist der Ruf einer Person oder eines Unternehmens, wie er sich aus oeffentlich zugaenglichen Inhalten im Internet – insbesondere Bewertungen, Suchergebnissen und Beitraegen – ergibt. Reputationsmanagement bezeichnet die rechtlich zulaessigen Massnahmen, mit denen dieser Ruf gepflegt und gegen rechtswidrige Angriffe verteidigt wird.
Online-Reputation entsteht aus der Summe dessen, was ueber ein Unternehmen im Netz auffindbar ist. Sie ist rechtlich geschuetzt, soweit unwahre oder herabsetzende Inhalte das Unternehmenspersoenlichkeitsrecht oder das Recht am eingerichteten und ausgeuebten Gewerbebetrieb verletzen. Reputationsmanagement bedeutet dabei nicht, unliebsame, aber zulaessige Kritik zu unterdruecken, sondern rechtswidrige Aeusserungen zu identifizieren und zurueckzudraengen.
Ist Reputationsmanagement rechtlich erlaubt?
Zulaessig ist es, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen, eigene Inhalte zu veroeffentlichen und die Sichtbarkeit rechtmaessiger Informationen zu foerdern. Unzulaessig ist es hingegen, echte Nutzerbewertungen durch gekaufte Stimmen zu verdraengen oder wahre, zulaessige Kritik zu manipulieren. Die Grenze verlaeuft dort, wo aus Reputationspflege eine Taeuschung des Publikums wird.
Welche Inhalte muessen Unternehmen hinnehmen?
Zulaessige Werturteile und wahre Tatsachenbehauptungen sind grundsaetzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt und muessen auch dann hingenommen werden, wenn sie geschaeftlich unangenehm sind. Anders liegt es bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Schmaehkritik oder Formalbeleidigungen. Ob eine Aeusserung Meinung oder Tatsache ist, entscheidet der Unterschied zwischen Meinung und Tatsache im jeweiligen Kontext.
Wie geht man gegen rufschaedigende Inhalte vor?
Rechtswidrige Bewertungen und Beitraege lassen sich beim Portal beanstanden; als mittelbare Stoererin trifft dieses eine Pruefpflicht. Bleibt der Inhalt online, koennen Loeschung und Unterlassung geltend gemacht und – wenn noetig – gerichtlich, notfalls im Eilverfahren, durchgesetzt werden. Bei besonders belastenden Suchergebnissen kommt zusaetzlich das Recht auf Vergessenwerden in Betracht.
Konkreter Anlass? rufschaedigende Bewertung entfernen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss