Die GoWork-Bewertung ist eine Arbeitgeberbewertung auf dem Portal GoWork, auf dem aktuelle und ehemalige Beschaeftigte Unternehmen anonym bewerten und kommentieren. Die Beitraege sind oeffentlich sichtbar und werden von Suchmaschinen indexiert.
GoWork-Bewertung ist eine Form der Arbeitgeberbewertung auf einem urspruenglich polnischen, international genutzten Portal. Wie bei anderen Portalen sind Werturteile als Meinungsaeusserung geschuetzt, waehrend unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Schmaehkritik einen Unterlassungsanspruch begruenden koennen. Das Portal haftet regelmaessig als mittelbare Stoererin, sobald es auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wird.
Warum sind GoWork-Bewertungen fuer Unternehmen oft belastend?
GoWork-Beitraege ranken haeufig prominent in Suchmaschinen, sodass negative Bewertungen schnell hohe Sichtbarkeit erlangen. Da die Bewertungen anonym erfolgen, sind viele Angaben fuer den Arbeitgeber nicht ueberpruefbar. Gerade nicht ueberpruefbare Behauptungen koennen einen rechtlichen Ansatzpunkt bieten.
Wie erreicht man die Loeschung einer unwahren GoWork-Bewertung?
Zunaechst sollte der Beitrag dokumentiert und ueber das Portal beanstandet werden, verbunden mit der Ruege, dass kein Beschaeftigungsverhaeltnis bestand oder einzelne Angaben unwahr sind. Bleibt die Loeschung aus, laesst sich der Unterlassungsanspruch geltend machen und, wenn noetig, gerichtlich, notfalls im Eilverfahren, durchsetzen.
Wer haftet fuer eine rechtswidrige GoWork-Bewertung?
Verantwortlich ist zunaechst der Verfasser. Daneben kann das Portal als Verbreiterin in Anspruch genommen werden, wenn es nach einem konkreten Hinweis auf eine Rechtsverletzung seinen Pruefpflichten nicht nachkommt. Die Verfasserermittlung selbst richtet sich nach dem TDDDG und ist eng begrenzt.
Konkreter Anlass? GoWork-Bewertung loeschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss