Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, ein rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen, verbunden mit einer Fristsetzung und dem Hinweis auf mögliche gerichtliche Schritte. Sie gibt dem Gegner die Gelegenheit, ohne Prozess einzulenken, und dient zugleich der Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens – im Bewertungsrecht meist gegenüber dem Portal als mittelbarer Störerin.
Was bedeutet Abmahnung im Bewertungsrecht?
Die Abmahnung ist der erste förmliche Schritt gegen eine rechtswidrige Bewertung. Mit ihr wird das Portal konkret auf die Rechtsverletzung hingewiesen und unter Fristsetzung aufgefordert, die beanstandete Bewertung zu entfernen und ihre Verbreitung künftig zu unterlassen. Sie ist damit die Brücke zwischen der bloßen Beanstandung und dem gerichtlichen Verfahren.
Für betroffene Unternehmen erfüllt die Abmahnung zwei Zwecke: Sie eröffnet eine schnelle, außergerichtliche Lösung – und sie bereitet, falls das Portal nicht angemessen reagiert, die einstweilige Verfügung vor.
Was steht in einer Abmahnung — und was fordert sie?
Eine wirksame Abmahnung benennt die konkrete Bewertung, begründet, warum sie rechtswidrig ist – etwa als unwahre Tatsachenbehauptung oder als Schmähkritik – und setzt eine Frist zur Reaktion. Vom Portal wird die Entfernung und die künftige Unterlassung verlangt.
Wichtig ist die richtige Adressierung der Ansprüche: Vom Portal fordert man Entfernung und Unterlassung, weil es als mittelbare Störerin haftet. Das Portal gibt als mittelbare Störerin keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab; seine Unterlassungspflicht wird im Streitfall über einen gerichtlichen Titel durchgesetzt.
Was passiert nach der Abmahnung?
Reagiert das Portal innerhalb der Frist angemessen und entfernt die Bewertung dauerhaft, kann sich ein Gerichtsverfahren erübrigen. Bleibt es untätig, deaktiviert die Bewertung nur vorübergehend oder behält es sich die Wiederveröffentlichung vor, ist der Weg zum Eilverfahren eröffnet.
Entscheidend ist dabei nicht allein, ob das Portal reagiert, sondern wie: Eine bloße vorübergehende Deaktivierung schützt nicht dauerhaft, weil die Bewertung wieder erscheinen kann. Deshalb zielt das weitere Vorgehen auf einen vollstreckbaren Unterlassungstitel.
Was können betroffene Unternehmen tun?
Vor der Abmahnung steht die Beweissicherung und die juristische Einordnung: Ist die Bewertung tatsächlich angreifbar? Eine unpräzise oder unbegründete Aufforderung kann ins Leere laufen oder – bei Selbstmeldungen an Plattformen – sogar dazu führen, dass weitere Meldungen ausgesetzt werden.
Eine anwaltlich formulierte Abmahnung benennt die Rechtsverletzung präzise und setzt eine kurze, angemessene Frist. Sie ist kein Selbstzweck, sondern der erste Baustein einer Kette, an deren Ende die dauerhafte, titulierte Unterlassung stehen soll.
Konkreter Anlass? unzulässige Google-Bewertung löschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss