kununu-Bewertungen rechtssicher löschen – HansOLG und Landgericht Hamburg stärken Rechte der Arbeitgeber
Doppelter Erfolg gegen kununu: Klarnamenrechtsprechung bekräftigt, Reaktivierungs-Lücke geschlossen
Das Hanseatische Oberlandesgericht (HansOLG) hat in einem von der SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Hauptsacheverfahren seine Klarnamenrechtsprechung gegen das Arbeitgeberbewertungsportal kununu vollumfänglich bestätigt (HansOLG, 7. Zivilsenat, Az. 7 U 8/25). Der Senat spricht inzwischen ausdrücklich von „ständiger Rechtsprechung" und verweist auf drei eigene Entscheidungen seit 2024.
Parallel hat die Pressekammer des Landgerichts Hamburg eine bislang offene Frage geklärt: Auch wenn eine Bewertung im Laufe des Verfahrens offline geht – sei es durch kununu selbst, sei es durch den Verfasser – entfallen damit weder die Wiederholungsgefahr noch das Sicherungsbedürfnis (LG Hamburg, Az. 308 O 165/26). Damit ist eine Lücke geschlossen, die kununu bisher häufig genutzt hat: eine Bewertung deaktivieren – um sie Wochen später kommentarlos wieder freizuschalten.
Was bedeutet die neue Rechtsprechung für Arbeitgeber?
Klarnamenrechtsprechung als Löschhebel
Mit der HansOLG-Rechtsprechung steht kununu vor der Wahl: Entweder die bewertende Person so individualisieren, dass der Arbeitgeber den behaupteten Geschäftskontakt selbst überprüfen kann – oder die Bewertung löschen. Geschwärzte Tätigkeitsnachweise reichen nach Auffassung des Senats nicht. Bei rund 35 bis 55 in Frage kommenden früheren Mitarbeitenden ist eine eigene Nachprüfung schlicht nicht möglich.
In der Praxis löschen die Verfasser dann selbst. Die meisten Bewerter sind nicht bereit, ihre Anonymität aufzugeben – schon gar nicht in einem Verfahren, in dem ihre Behauptungen substantiiert widerlegt werden.
Anti-Reaktivierungs-Linie als Schutzschicht
Die zweite Etappe schließt eine entscheidende Lücke: Wer eine Bewertung gerichtlich erfolgreich angegriffen hat, behält den Unterlassungstitel – auch wenn die Bewertung im Verlauf des Verfahrens offline geht. Das Argument von kununu, dass damit das Sicherungsbedürfnis entfalle, hat die Pressekammer mit ausdrücklicher Berufung auf eine Beschwerdeentscheidung des HansOLG vom 22. Dezember 2025 (Az. 7 W 332/25) verworfen.
Maßgeblich ist die strukturelle Lage bei Bewertungsplattformen: die technische Reaktivierbarkeit innerhalb von Minuten, die für den Bewerteten intransparenten Motive einer Reaktivierungsentscheidung und das eigene wirtschaftliche Verbreitungsinteresse der Plattform sprechen strukturell gegen den Wegfall des Schutzes.
Welche Bedeutung hat das für die wirtschaftliche Lage von kununu?
Bei Verstößen gegen den Unterlassungstitel drohen Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro je Verletzung – hilfsweise Ordnungshaft an den Geschäftsführern der kununu GmbH. Diese Drohkulisse trifft auf ein Geschäftsmodell, das wirtschaftlich auf den Volumeneingang neuer Bewertungen angewiesen ist.
Hat ein Arbeitgeberprofil einmal einen rechtskräftigen Unterlassungstitel, rückt es für kununu in eine Risikozone. Die Plattform hat dann ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, in diesem Profil keine ähnlichen Bewertungen mehr durchzulassen – denn jede solche Bewertung kann ein Ordnungsgeld-Ereignis sein.
Wie unterscheidet sich diese Rechtsprechung von anderen OLG-Linien?
In der Süddeutschland-Rechtsprechung hatten OLG Nürnberg (Beschl. v. 13.02.2026, Az. 3 U 2073/25 Pre) und OLG Bamberg (Beschl. v. 13.02.2024, Az. 6 U 42/23 e) in anderen Konstellationen entschieden, dass nach Offline-Stellung einer Verletzungshandlung der Verfügungsgrund entfallen könne. Das OLG Bamberg betraf jedoch einen Local Guide, der sein gesamtes Google-Konto gelöscht und eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte – eine grundlegend andere Konstellation als die Inanspruchnahme eines kommerziellen Bewertungsportals.
Die OLG-Nürnberg-Linie ist auf Bewertungsplattformen mit eigenem monetärem Verbreitungsinteresse nicht übertragbar. Das hat zwischenzeitlich auch die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main in der Entscheidung vom 6. Mai 2026 (Az. 2-06 O 444/25) ausdrücklich klargestellt.
Drei Senatsentscheidungen, eine geschlossene Linie
- HansOLG, Beschl. v. 08.02.2024, Az. 7 W 11/24 – der ursprüngliche Klarnamenbeschluss
- HansOLG, Urt. v. 16.12.2025, Az. 7 U 33/25 – Bestätigung in der ersten Hauptsache
- HansOLG, Beschl. v. 22.05.2026, Az. 7 U 53/25 – weitere Bestätigung
- HansOLG, Beschl. v. 25.06.2026, Az. 7 U 8/25 – aktuelle Bestätigung mit ausdrücklicher Bezugnahme auf „ständige Rechtsprechung"
Über SterneAdvo
Die SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz im Dreischeibenhaus in Düsseldorf ist auf die Durchsetzung von Löschungs- und Unterlassungsansprüchen gegen Online-Bewertungsportale spezialisiert. Geschäftsführer Jan Meyer hat den vielbeachteten HansOLG-Klarnamenbeschluss v. 8.2.24, Az. 7 W 11/24, persönlich erstritten. Mehr dazu auf unseren Seiten zu kununu-Bewertungen, Google-Bewertungen und Trustpilot-Bewertungen.
Häufige Fragen zur HansOLG-/LG-Hamburg-Rechtsprechung
Was bedeutet die HansOLG-Klarnamenrechtsprechung für meinen Betrieb?
Wenn Sie als Arbeitgeber eine kununu-Bewertung als unecht beanstanden, muss kununu Ihnen entweder den Verfasser so individualisieren, dass Sie den behaupteten Geschäftskontakt selbst prüfen können – oder die Bewertung löschen.
Reichen geschwärzte Tätigkeitsnachweise als Identifikation?
Nach Auffassung des HansOLG nicht, wenn der Bewertete den Verfasser daraus bei vernünftiger Auslegung nicht identifizieren kann. Bei größeren Mitarbeiter-Pools (etwa ab 10–15 Personen im fraglichen Bereich) reichen anonymisierte Nachweise typischerweise nicht.
Was passiert, wenn kununu die Bewertung im Verfahren offline nimmt?
Nach der neuen Rechtsprechung der Pressekammer des LG Hamburg lässt das die Wiederholungsgefahr und das Sicherungsbedürfnis nicht entfallen. Der gerichtliche Unterlassungstitel kann auch in dieser Konstellation erstritten werden.
Welche Sanktionen drohen kununu bei Verstoß gegen einen Unterlassungstitel?
Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro je Verstoß. Hilfsweise – falls das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann – Ordnungshaft an den Geschäftsführern der kununu GmbH.
Können Sie auch gegen andere Bewertungsportale vorgehen?
Ja, die Argumentation aus den Hamburger Verfahren ist auf andere Plattformen wie Google und Trustpilot übertragbar – insbesondere die Erwägung des eigenen monetären Verbreitungsinteresses.
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