Trustpilot-Profil beanspruchen: der teure Fehler
Beanspruchen Sie Ihr Trustpilot-Profil nicht vorschnell: Mit dem Claim akzeptieren Sie regelmäßig ausländische Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln, die ein späteres Vorgehen gegen eine rechtswidrige Bewertung nach deutschem Recht erschweren können.
Kurz gesagt: Bevor Sie Ihr Trustpilot-Profil „beanspruchen", sollten Sie wissen, worauf Sie sich einlassen. Trustpilot wird von der Trustpilot A/S in Dänemark mit einem operativen Standbein in Großbritannien betrieben. Mit dem Claim akzeptieren Unternehmen regelmäßig Nutzungsbedingungen samt ausländischer Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel – das kann die spätere Durchsetzung einer Löschung nach deutschem Recht erschweren. Richtig ist der umgekehrte Weg: erst die Rechtslage klären, Beweise sichern und eine substantiierte Rüge vorbereiten – und dann entscheiden, ob und wie Sie das Profil beanspruchen.
Der schnelle Klick, der teuer werden kann
Eine neue Ein-Stern-Bewertung. Der Text ist scharf, teils schlicht unwahr, ein Kunde lässt sich nicht zuordnen. Der Geschäftsführer will sofort reagieren, öffentlich klarstellen, den Schaden begrenzen. Trustpilot bietet dafür einen bequemen Knopf: „Profil beanspruchen". Ein paar Klicks, E-Mail bestätigen, Häkchen bei den Nutzungsbedingungen – fertig. Endlich kann man antworten.
Was in diesem Moment untergeht: Mit dem Häkchen entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Ihrem Unternehmen und dem Portalbetreiber. Und dieses Vertragsverhältnis richtet sich nach den Bedingungen des Betreibers – nicht nach dem, was Ihnen als deutschem Unternehmen am liebsten wäre. Der schnelle Klick, der Handlungsfähigkeit verspricht, kann genau die Handlungsfähigkeit einschränken, die Sie später gegen eine rechtswidrige Bewertung brauchen. Die Ironie: Was sich anfühlt wie ein erster Schritt zur Kontrolle, verschiebt in Wahrheit die Startlinie – nach hinten.
Dieser Ratgeber dreht die übliche Reihenfolge um. Er erklärt, warum das Beanspruchen des Profils für das rechtliche Vorgehen gegen eine unzulässige Bewertung regelmäßig gar nicht nötig ist, welches Recht auf Trustpilot-Fälle in Deutschland anwendbar ist, wann eine Bewertung überhaupt angreifbar wird – und wie ein sauberes, dauerhaftes Vorgehen aussieht. Der rote Faden dabei: nicht claimen, um Ruhe zu erzwingen, sondern die Position sichern, bevor Sie überhaupt einen Knopf drücken.
Sollte ich mein Trustpilot-Profil beanspruchen?
Nicht vorschnell – und vor allem nicht als erste Reaktion auf eine belastende Bewertung. Das Beanspruchen eines Profils ist kein neutraler Verwaltungsakt, sondern eine geschäftliche Entscheidung mit rechtlicher Tragweite. Solange Sie nur reagieren wollen, um „endlich etwas zu tun", überwiegt das Risiko den kurzfristigen Nutzen.
Das Beanspruchen kann sinnvoll sein, wenn Sie Trustpilot bewusst als Marketingkanal nutzen, aktiv um Bewertungen bitten und die Bedingungen kennen und akzeptieren. Es ist die falsche Entscheidung, wenn Sie es allein deshalb tun, um eine konkrete, möglicherweise rechtswidrige Bewertung schneller angreifen zu können. Denn für das rechtliche Vorgehen gegen eine unzulässige Bewertung brauchen Sie das beanspruchte Profil regelmäßig gar nicht – wohl aber könnten Sie sich durch den Claim vertraglich schlechter stellen.
Die entscheidende Frage lautet also nicht „claimen oder nicht", sondern „claimen – wann und wozu". Wer die Plattform langfristig als Vertriebskanal bespielt, trifft eine grundlegende unternehmerische Entscheidung, bei der die Nutzungsbedingungen bewusst abgewogen werden. Wer dagegen unter dem Eindruck einer einzelnen rechtswidrigen Bewertung handelt, sollte den Claim vom rechtlichen Vorgehen strikt trennen – und Letzteres zuerst klären. Diese Trennung ist der Kern eines besonnenen Vorgehens.
Welches Recht und welches Gericht gilt für Trustpilot – deutsches oder ausländisches?
Hier liegt der Kern des Missverständnisses. Trustpilot ist kein deutsches Unternehmen. Betreiber ist die Trustpilot A/S mit Sitz in Dänemark; operativ gibt es ein starkes Standbein in Großbritannien. In den – englischsprachigen – Nutzungsbedingungen finden sich deshalb typischerweise Klauseln, die auf ausländisches Recht verweisen und einen ausländischen Gerichtsstand vorsehen.
Für Sie bedeutet das: Wer das Profil beansprucht und diesen Bedingungen zustimmt, akzeptiert regelmäßig eine Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel, die nicht auf deutsches Recht und deutsche Gerichte zeigt. Und genau hier liegt der oft übersehene Vorteil des Nichthandelns: Wer das Unternehmensprofil gar nicht erst beansprucht, nimmt diese englischen Nutzungsbedingungen auch nicht an. Ohne Zustimmung kommt typischerweise keine wirksame Abbedingung (Derogation) des deutschen Gerichtsstands zustande – es bleibt beim fliegenden Gerichtsstand nach § 32 ZPO.
Denn für den deliktischen Unterlassungsanspruch gegen das Portal – also den Anspruch, eine rechtswidrige Bewertung zu entfernen und ihre Wiederveröffentlichung zu unterlassen – eröffnet das deutsche Recht über den fliegenden Gerichtsstand (§ 32 ZPO) grundsätzlich einen inländischen Gerichtsstand: Abrufbar ist die Bewertung in Deutschland, Handlungs- und Erfolgsort liegen hier, die Bewertung ist bundesweit sichtbar. Der Schaden – die Beeinträchtigung des unternehmerischen Rufs – tritt dort ein, wo Kunden, Bewerber und Geschäftspartner die Bewertung lesen: in Deutschland. Diese saubere deliktische Route wollen Sie sich offenhalten – und nicht durch eine vertragliche Klausel verbauen, die Sie mit dem Claim erst selbst herbeiführen.
Wichtig für das richtige Erwartungsmanagement: Der deliktische Anspruch und ein etwaiges Vertragsverhältnis aus dem Claim schließen sich nicht gegenseitig aus, sie können nebeneinander treten. Aber eine vertragliche Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel liefert dem Portal ein zusätzliches Argument, den inländischen Gerichtsstand infrage zu stellen und die Auseinandersetzung ins Ausland oder in ein anderes Recht zu ziehen. Das kann Verfahren verzögern, verteuern und komplizierter machen. Wer diese Angriffsfläche gar nicht erst schafft, hält den Weg einfach – und typischerweise deutsch. Die hier verwendeten Formulierungen bleiben bewusst vorsichtig: „regelmäßig", „typischerweise", „kann erschweren". Ob und wie eine konkrete Klausel im Einzelfall wirkt, ist eine Frage der genauen Vertragsgestaltung und der Umstände – geklärt wird das vor dem Klick, nicht danach.
Was ist die eigentliche Falle beim Profil-Claim?
Die Falle ist nicht der Klick selbst, sondern die Reihenfolge – und die vertragliche Bindung, die er auslöst. Wer zuerst claimt und dann rechtlich vorgehen will, hat den englischen Nutzungsbedingungen samt Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel bereits zugestimmt und dem Portal damit ein Argument geliefert, den deutschen Gerichtsstand infrage zu stellen. Wer nicht claimt, hält sich diese Angriffsfläche vom Leib: keine Zustimmung, keine Derogation, deutscher Gerichtsstand nach § 32 ZPO. Der Claim ist damit weniger ein Werkzeug als eine Falle – man tauscht ein Stück Handlungsfähigkeit gegen einen bequemen Antwort-Button.
Hinzu kommt ein zweiter Effekt, den viele unterschätzen: Eine öffentliche Portal-Antwort unter dem beanspruchten Profil fühlt sich nach Handlung an, verbessert die rechtliche Ausgangslage aber nicht. Sie kann sie sogar verschlechtern – etwa wenn eine emotionale Reaktion neue Angriffsflächen liefert oder den Verfasser zu einer weiteren, schärferen Bewertung provoziert. Was Sie tatsächlich weiterbringt, ist die stille, saubere Vorbereitung des rechtlichen Vorgehens.
Und ein dritter, oft übersehener Punkt: Wer claimt, aktiviert Benachrichtigungen und ein Dashboard, das den Blick auf die einzelne Bewertung verengt – und den Reflex verstärkt, öffentlich zu reagieren. Genau dieser Reflex ist im Ernstfall der teuerste. Die wirksamste Reaktion auf eine rechtswidrige Bewertung ist nach außen unsichtbar: Beweise sichern, Rechtslage klären, das Portal auf der richtigen Grundlage in Anspruch nehmen.
Wann ist eine Trustpilot-Bewertung rechtswidrig?
„Absolute Abzocke, Finger weg von diesem Laden – unseriös und dreist!"
→ Ohne Bestellbezug/„unverifiziert" und ohne konkrete Tatsachen: pauschale Schmähung statt sachlicher Kritik – ein typischer Angriffspunkt.
Eine Trustpilot-Bewertung ist rechtswidrig, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthält, in Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung umschlägt, von einem Verfasser stammt, der nie in geschäftlichem Kontakt zu Ihnen stand, oder wenn es sich um eine gefälschte beziehungsweise gekaufte Rezension handelt. Eine bloß negative, überspitzte oder unsachliche Meinung bleibt dagegen von der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt. Entscheidend ist nicht, wie hart die Kritik ausfällt, sondern ob sie eine dieser Grenzen überschreitet – vor allem die Trennlinie zwischen geschützter Meinung und unwahrer, dem Beweis zugänglicher Tatsachenbehauptung. Nur im zweiten Fall besteht ein Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB analog i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB und, bei kreditgefährdenden unwahren Tatsachen, § 824 BGB.
Diese Abgrenzung ist der Angelpunkt jeder Prüfung. Ein Unternehmen, das eine Bewertung angreifen will, muss zuerst wissen, auf welcher Seite der Linie der beanstandete Beitrag steht – denn davon hängt ab, ob überhaupt ein Anspruch besteht.
Wie unterscheiden Gerichte Meinung und Tatsachenbehauptung?
Eine Tatsachenbehauptung ist dem Beweis zugänglich: Sie ist entweder wahr oder unwahr. „Die Ware kam nie an", „Der Chef hat mich angeschrien", „Es wurde doppelt abgerechnet" – solche Aussagen lassen sich objektiv überprüfen. Ist die Behauptung unwahr, ist sie nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und kann untersagt werden. Eine Meinungsäußerung dagegen ist durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und Meinens geprägt – „unfreundlich", „überteuert", „nicht zu empfehlen" – und genießt weiten Schutz, auch wenn sie scharf, einseitig oder ungerecht formuliert ist.
Die Schwierigkeit liegt in den Mischformen. Viele Bewertungen verbinden einen Tatsachenkern mit einer Wertung („Miserabler Service – ich habe drei Wochen auf eine Antwort gewartet"). Hier prüfen die Gerichte, ob der tatsächliche Gehalt so überwiegt, dass er selbstständig angegriffen werden kann, und ob der behauptete Tatsachenkern zutrifft. Und selbst eine an sich zulässige Wertung kann die Grenze überschreiten, wenn sie in Schmähkritik umschlägt – wenn es also nicht mehr um die Sache, sondern nur noch um die Herabsetzung und Diffamierung des Unternehmens geht – oder wenn sie eine Formalbeleidigung darstellt. Diese Fälle sind selten und werden von den Gerichten eng ausgelegt; die bloße Schärfe einer Kritik reicht dafür nicht. Genau deshalb entscheidet die präzise juristische Einordnung im Einzelfall darüber, ob ein Vorgehen trägt.
Welche Rolle spielt das Unternehmenspersönlichkeitsrecht?
Auch ein Unternehmen ist nicht schutzlos. Neben dem Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs (§ 823 Abs. 1 BGB) und dem Schutz vor kreditgefährdenden unwahren Tatsachen (§ 824 BGB) steht juristischen Personen ein Unternehmenspersönlichkeitsrecht zu. Es schützt den sozialen Geltungsanspruch des Unternehmens als Wirtschaftsakteur – seinen guten Ruf gegenüber Kunden, Bewerbern, Lieferanten und der Öffentlichkeit. Eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine Schmähung, die diesen Geltungsanspruch beeinträchtigt, kann deshalb einen Abwehr- und Unterlassungsanspruch begründen. Der Anspruch richtet sich in der Praxis vor allem gegen das Portal als Verbreiter, weil der anonyme Verfasser oft nicht greifbar ist.
Was gilt bei gefälschten oder gekauften Bewertungen?
Eine besondere Kategorie sind Bewertungen, die gar keine echte Kundenerfahrung abbilden: erfundene Rezensionen ohne realen Geschäftskontakt, aus Konkurrenz-, Erpressungs- oder Racheabsicht gestreute Fake-Bewertungen oder gekaufte Beiträge. Solche Bewertungen sind nicht nur äußerungsrechtlich angreifbar – sie berühren auch das Lauterkeitsrecht. Das Übermitteln oder Beauftragen gefälschter Verbraucherbewertungen zu Zwecken der Verkaufsförderung ist nach Nr. 23c des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (der sogenannten „schwarzen Liste") ausdrücklich als unzulässige geschäftliche Handlung eingestuft. Für das betroffene Unternehmen ist das ein zusätzlicher Hebel: Eine Bewertung, die keinen echten Erlebnisbezug hat, kann keinen berechtigten Informationszweck erfüllen und ist entsprechend angreifbar. Der praktische Knackpunkt ist regelmäßig der Nachweis des fehlenden Geschäftskontakts – und genau hier setzt die portalübergreifende Rechtsprechung zur Individualisierung anonymer Verfasser an, auf die dieser Ratgeber weiter unten eingeht.
Zwei typische Fallkonstellationen aus der Praxis
Um die abstrakten Maßstäbe greifbar zu machen, zwei generische Konstellationen, wie sie Unternehmen immer wieder erleben – bewusst anonymisiert und beispielhaft:
Fall 1: Die Fake-Bewertung ohne Geschäftskontakt. Ein mittelständischer Dienstleister erhält eine Ein-Stern-Bewertung von einem Nutzernamen, der in keiner Kunden- oder Auftragsliste auftaucht. Der Text behauptet konkret schlechte Leistung, nennt aber kein Projekt, keinen Zeitraum, keinen nachvollziehbaren Vorgang. Das Unternehmen kann den Vorgang beim besten Willen niemandem zuordnen. Hier ist der zentrale Ansatz nicht die inhaltliche Wertung, sondern das Fehlen eines realen Geschäftskontakts: Das Unternehmen rügt substantiiert, dass kein Kundenverhältnis bestanden hat. Das Portal muss dann den Verfasser so individualisieren, dass sich der behauptete Kontakt überprüfen lässt – oder die Bewertung entfernen. Dass die Angaben anonym und nicht nachprüfbar sind, geht dabei zulasten des Portals als Verbreiter, nicht zulasten des Bewerteten.
Fall 2: Die unwahre Tatsachenbehauptung im echten Kundenverhältnis. Ein tatsächlicher Kunde war unzufrieden und schreibt eine harsche Bewertung. Ein Teil ist Meinung („viel zu teuer", „nie wieder") – das bleibt geschützt. Ein Satz aber behauptet konkret Falsches: Es sei „ohne Auftrag abgerechnet" worden, obwohl ein unterschriebener Auftrag vorliegt. Diese unwahre Tatsachenbehauptung ist der angreifbare Kern. Das Unternehmen kann ihre Entfernung und Unterlassung verlangen, während die reine Meinungsäußerung im Zweifel bestehen bleibt. Das zeigt: Nicht „die Bewertung" wird pauschal angegriffen, sondern die konkret rechtsverletzende Aussage – präzise herausgearbeitet.
Beide Konstellationen verdeutlichen denselben Punkt: Ob und wie ein Vorgehen trägt, entscheidet die genaue Analyse des Einzelfalls – nicht das Bauchgefühl, dass eine Bewertung „unfair" sei.
Warum reicht eine einfache Meldung bei Trustpilot nicht?
Eine Meldung über das Portal löst im Regelfall nur eine Prüfpflicht des Betreibers aus. Führt sie zum Erfolg, wird die Bewertung häufig nur vorübergehend deaktiviert – für die Dauer der Prüfung. Das ist der Grund, warum „gelöschte" Bewertungen wieder auftauchen: Der Verfasser oder das Portal kann sie reaktivieren. Der europäische Rechtsrahmen sieht für solche Meldungen zwar Prüf- und Mitteilungspflichten vor (Art. 16 Digital Services Act), er verschafft Ihnen aber keinen dauerhaften Titel.
„Löschen" ist deshalb nicht gleich „Löschen". Wer dauerhafte Ruhe will, braucht mehr als eine Meldung: Er braucht eine durchsetzbare Unterlassungsverpflichtung des Portals. Das Portal haftet dabei nach der Rechtsprechung als mittelbare Störerin – nicht als Mittäterin –, weil es die fremde Bewertung verbreitet und zumutbare Prüfpflichten treffen. Ein Unterlassungstitel gegen das Portal erfasst auch kerngleiche, nur leicht umformulierte Wiederholungen und ist im Verstoßfall mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Verstoß bewehrt (§ 890 ZPO).
Hinzu kommt ein praktischer Fallstrick: Wer wiederholt pauschale, nicht substantiierte Meldungen einreicht, riskiert, dass das Portal die Bearbeitung solcher Meldungen aussetzt. Der Digital Services Act erlaubt Plattformen ausdrücklich, gegen Nutzer vorzugehen, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreichen. Eine ungezielte „Melde-Offensive" kann die eigene Position also sogar schwächen. Genau deshalb steht am Anfang die substantiierte, rechtlich begründete Beanstandung – nicht der reflexhafte Klick auf „Melden".
Wie gehe ich gegen eine Trustpilot-Bewertung vor?
Das Vorgehen ist eskalierend aufgebaut und zielt auf eine dauerhafte, nicht nur vorübergehende Entfernung: erst Prüfung und Beweissicherung, dann die substantiierte, rechtlich begründete Beanstandung, anschließend die außergerichtliche Aufforderung an das Portal mit kurzer Frist und – wenn Trustpilot nicht reagiert – die gerichtliche Durchsetzung, bei Eilbedürftigkeit im Wege der einstweiligen Verfügung. Im Einzelnen:
- 1. Prüfung und Beweissicherung. Zunächst klären wir, ob die Bewertung angreifbar ist – Meinung oder Tatsache, fehlender Geschäftskontakt, unwahre Behauptung –, und sichern den Bestand mit datierten Screenshots samt URL, Datum und, falls vorhanden, Nutzername. Ohne saubere Beweissicherung wird der spätere Weg schwerer, insbesondere wenn eine Bewertung zwischenzeitlich verändert oder erneut veröffentlicht wird.
- 2. Substantiierte Beanstandung. Die konkrete rechtliche Begründung wird ausgearbeitet: Welche Aussage verletzt welches Recht, und warum? Eine pauschale Beschwerde läuft ins Leere; erst die präzise Begründung nimmt dem Portal die Möglichkeit, sich pauschal auf die Meinungsfreiheit des Verfassers zurückzuziehen.
- 3. Außergerichtliche Aufforderung an das Portal. Das Portal wird mit kurzer Frist zur Entfernung und Unterlassung aufgefordert. Diese anwaltliche Aufforderung unterscheidet sich von der bloßen Meldung durch ihre juristische Substanz – und durch die klare Konsequenz, die bei Nichtreaktion folgt.
- 4. Gerichtliche Durchsetzung, wenn nötig. Reagiert das Portal nicht, kann der Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht und, wenn nötig, durchgesetzt werden – bei Eilbedürftigkeit auch im Wege der einstweiligen Verfügung. Rechtsgrundlagen sind § 1004 Abs. 1 BGB analog i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB und § 824 BGB; die Bewehrung folgt aus § 890 ZPO.
Wichtig ist die Unterscheidung zweier Wege, die oft vermischt werden: Gegen das Portal richtet sich der Anspruch auf Entfernung und Unterlassung (Störerhaftung). Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gibt dagegen niemals das Portal ab, sondern allenfalls der Verfasser selbst. Und die Identität eines anonymen Verfassers lässt sich – anders als oft behauptet – nicht über das Urheberrecht ermitteln, sondern über den datenschutz- und telemedienrechtlichen Auskunftsweg (TDDDG) oder über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bei strafbaren Inhalten.
Wer die konkrete Löschung einer belastenden Bewertung anstrebt, findet die Details zum Vorgehen und den möglichen Wegen auf unserer Seite Trustpilot-Bewertung löschen. Dort ist ausführlich beschrieben, wie sich eine dauerhafte Entfernung erreichen lässt – und woran Sie erkennen, ob sich ein Vorgehen lohnt.
Was passiert, wenn Trustpilot nicht reagiert?
Dann endet der Weg nicht – er geht in die nächste Stufe. Bleibt die außergerichtliche Aufforderung fruchtlos oder wird sie abgelehnt, lässt sich der Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzen. Bei Eilbedürftigkeit ist das der Weg der einstweiligen Verfügung, mit dem sich vergleichsweise schnell ein vollstreckbarer Titel erreichen lässt; daneben steht das Hauptsacheverfahren für eine endgültige Klärung. Über den fliegenden Gerichtsstand (§ 32 ZPO) kann ein solches Verfahren in Deutschland geführt werden, sofern man sich nicht durch einen vorschnellen Profil-Claim vertraglich anders gebunden hat.
Der entscheidende Unterschied zwischen einer bloßen Meldung und einem gerichtlichen Titel liegt in der Nachhaltigkeit. Ein Titel verpflichtet das Portal, die Bewertung zu entfernen und ihre Wiederveröffentlichung zu unterlassen – und zwar bewehrt mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Verstoß (§ 890 ZPO). Der Schutz erfasst nicht nur die konkrete Bewertung, sondern auch kerngleiche Wiederholungen, also nur leicht umformulierte Neuveröffentlichungen desselben Vorwurfs. Genau das ist der Unterschied zwischen „Ruhe auf Zeit" und dauerhafter Rechtssicherheit: Nicht das Portal muss nach der Prüfung wieder anschalten dürfen – es darf nicht mehr.
Gelten deutsche Gerichtsentscheidungen auch für Trustpilot?
Im Grundsatz ja – über die dahinterstehenden rechtlichen Maßstäbe, nicht über ein bestimmtes Portal. Dabei sind drei Ebenen zu trennen, die häufig durcheinandergeworfen werden.
Die allgemeine Rechtslage (Bundesgerichtshof). Der Bundesgerichtshof hat allgemein entschieden, dass ein Bewertungsportal bei einer substantiierten Beanstandung des Betroffenen eine Prüfpflicht trifft (BGH, Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20). Das ist eine für alle Portale geltende, fremde Entscheidung. Sie beruht auf der allgemeinen Störerhaftung: Wer fremde Inhalte verbreitet und auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen wird, muss den beanstandeten Beitrag prüfen und, wenn die Beanstandung berechtigt ist, entfernen. Weil dieser Maßstab an der Verbreiterrolle ansetzt, gilt er für jedes Portal, das Bewertungen zugänglich macht – für Google, jameda, kununu, Glassdoor und eben auch für Trustpilot.
Der Klarnamen-Beschluss (OLG Hamburg). Für anonyme Bewertungen hat Rechtsanwalt Jan Meyer, SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Düsseldorf), vor dem Oberlandesgericht Hamburg im Eilverfahren erstritten, dass das Portal einen anonymen Verfasser so individualisieren muss, dass der Bewertete den behaupteten Geschäftskontakt selbst überprüfen kann – oder die Bewertung entfernen muss (Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24). Das ist die praktisch wichtigste Ebene für Fake-Bewertungen ohne echten Kontakt: Bleibt der Verfasser im Dunkeln und lässt sich der behauptete Geschäftskontakt nicht überprüfen, muss die Bewertung weichen.
Die rechtskräftige Hauptsache (LG Hamburg). In einem davon getrennten, von SterneAdvo parallel geführten Hauptsacheverfahren wurde dieser Anspruch 2026 rechtskräftig bestätigt (LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025, Az. 324 O 315/24; die Berufung wurde vor dem OLG Hamburg zurückgenommen, Az. 7 U 8/25). Das Oberlandesgericht Hamburg hat diese Klarnamen-Linie 2026 in weiteren Senatsentscheidungen fortgeführt (u. a. Az. 7 U 33/25, 7 U 53/25).
Über den von Rechtsanwalt Jan Meyer (SterneAdvo) erstrittenen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Az. 7 W 11/24) und seine Folgen berichteten u. a. die führenden juristischen Fachmedien sowie die Wirtschafts- und Publikumspresse – darunter beck-aktuell, die Legal Tribune Online (LTO), die FAZ, die WirtschaftsWoche, die Personalwirtschaft und heise. Namentlich nennen uns dabei u. a. beck-aktuell und die Personalwirtschaft (Düsseldorf). Dokumentiert ist das im Pressedossier zum Klarnamen-Beschluss sowie im Pressedossier zur rechtskräftigen Hauptsache.
Weil die BGH-Prüfpflicht an der allgemeinen Störerhaftung ansetzt, sind diese Maßstäbe nicht an ein einzelnes Portal gebunden, sondern gelten portalübergreifend – und lassen sich damit auch auf Trustpilot übertragen. Mehr dazu auf unserer Übersicht zur OLG-Hamburg-Entscheidung.
Kann ich wegen einer Trustpilot-Bewertung verklagt werden?
Für das rechtmäßige Vorgehen gegen eine unzulässige Bewertung – Prüfung, substantiierte Beanstandung, Aufforderung an das Portal – droht Ihnen kein Haftungsrisiko. Vorsicht ist dagegen bei der öffentlichen Reaktion geboten: Wer unter einer Bewertung selbst unwahre Tatsachen über den Verfasser verbreitet, ihn öffentlich bloßstellt oder gegen den Datenschutz verstößt (etwa indem er interne Kundendaten preisgibt, um „zu beweisen", dass der Kritiker lügt), kann sich seinerseits angreifbar machen. Auch deshalb ist die stille, rechtlich saubere Vorbereitung der emotionalen Gegenrede überlegen. Wer besonnen und auf der richtigen Grundlage vorgeht, minimiert das eigene Risiko – und maximiert die Durchsetzungschance.
Welche weiteren Fehler machen Unternehmen bei Trustpilot?
Der voreilige Claim ist nur einer von mehreren typischen Fehlern. Diese fünf begegnen uns immer wieder:
- Emotionale öffentliche Antwort. Eine gereizte Reaktion unter der Bewertung liefert dem Verfasser Aufmerksamkeit und manchmal neuen Anlass für schärfere Beiträge. Öffentliche Antworten sollten sachlich, knapp und rechtssicher sein – oder unterbleiben.
- Keine Beweissicherung. Wird die Bewertung später verändert oder verschwindet und taucht neu auf, fehlt ohne datierte Screenshots die Grundlage für die Durchsetzung.
- Pauschale statt substantiierter Rüge. „Diese Bewertung ist unfair" genügt nicht. Ohne konkrete rechtliche Begründung darf sich das Portal auf die Meinungsfreiheit des Verfassers zurückziehen.
- Auf die reine Meldung vertrauen. Wer glaubt, mit dem Melde-Button sei die Sache erledigt, erlebt die Reaktivierung. Die Meldung ist der Anfang, nicht das Ergebnis.
- Zu spät handeln. Je länger eine rechtswidrige Bewertung online steht, desto größer der Schaden – und desto schwieriger die saubere Beweislage. Wenige Tage nach Entdeckung zu prüfen, ob und wie ein Vorgehen möglich ist, ist besser als Wochen abzuwarten.
Wie stehen die Erfolgsaussichten gegen eine Trustpilot-Bewertung?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt vom Einzelfall ab – vor allem davon, ob die Bewertung eine unwahre Tatsachenbehauptung, eine Schmähung oder eine Fake-Bewertung ohne echten Geschäftskontakt enthält oder ob sie sich als zulässige Meinungsäußerung darstellt. Deshalb steht am Anfang immer die nüchterne Prüfung: Wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie sich eine Bewertung angreifen lässt – und raten ab, wenn ein Vorgehen nicht trägt. Ein seriöses Ergebnis beginnt mit einer realistischen Einschätzung, nicht mit einem Versprechen.
Erfahrungsgemäß lässt sich der Großteil der Fälle bereits außergerichtlich lösen – etwa durch Beanstandung und Entfernung der Bewertung. Reagiert das Portal nicht gemäß der geltenden – von uns mit erstrittenen – Rechtslage, gehen wir den Unterlassungsweg auch gerichtlich weiter – bei Bedarf im Eilverfahren.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Wir bearbeiten bewusst keine Rechtsschutzversicherungsmandate und arbeiten ausschließlich auf Selbstzahlerbasis. Das hat handfeste Gründe, die am Ende Ihnen zugutekommen: Rechtsschutzversicherer lehnen die Deckung sehr häufig ab, drücken bei einer Zusage im Nachgang oft den Streitwert und verursachen einen Korrespondenzaufwand, der den Mandatsertrag übersteigt – Zeit, die besser in Ihr Ergebnis fließt. Die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) trägt bei Obsiegen ohnehin das verbreitende und gerichtlich unterlegene Bewertungsportal (§ 91 ZPO).
Was kostet es, eine Trustpilot-Bewertung löschen zu lassen?
Die ehrliche Antwort: Das hängt weniger vom Portal ab als vom Vorgehen – und genau hier unterscheiden sich die Angebote grundlegend. Außergerichtlich arbeiten wir zu einem transparenten Festpreis (zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer). Wird ein gerichtliches Vorgehen nötig, vereinbaren wir eine individuelle Vergütung nach Zeitaufwand oder Pauschale. Obsiegen Sie, trägt das unterlegene Portal die gesetzlichen Kosten (§ 91 ZPO).
Der konträre Ansatz. Unser Ziel ist nachhaltige Ruhe für Sie – idealerweise ein vollstreckbarer Unterlassungstitel, der auch kerngleiche Wiederholungen erfasst. Auffällig günstige Angebote – die es auch von Kanzleien gibt – können strukturell auf das Gegenteil hinauslaufen: möglichst schnell, standardisiert und nach Staffel- bzw. Mengenpreis abgearbeitet. Genau darin liegt der Widerspruch: Ein Preis, der nach Menge kalkuliert ist, lässt echte Einzelfallprüfung rechnerisch kaum zu. Wer mit „individueller Bearbeitung" wirbt und zugleich Mengenrabatte gewährt, verspricht zwei Dinge, die sich ausschließen.
Was dabei leicht untergeht: Ein Vorgehen gegen eine Bewertung ist kein Knopfdruck. In der Regel bindet das Portal den Verfasser ein und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Wird dann ausgerechnet eine echte Kundenbewertung mit einem pauschalen Standardargument (etwa „kein Geschäftskontakt") angegriffen, kann das nach hinten losgehen – statt Ruhe entsteht Eskalation. Über solche Weichenstellungen sollte man Sie vorab aufklären; ob und wie das geschieht, ist ein guter Prüfstein.
Worauf Sie achten sollten: Werbeworte wie „individuell" oder „Qualität statt Masse" sagen für sich genommen wenig. Entscheidend ist, was tatsächlich passiert – wird Ihr Einzelfall rechtlich geprüft und ein Unterlassungsanspruch aufgebaut, oder geht nur ein einheitliches Meldeschreiben hinaus? Fragen Sie das konkret nach – und lassen Sie sich die Korrespondenz mit dem Portal zeigen. Ein deutliches Alarmzeichen sind Angebote mit Staffelpreisen und Mengenrabatt, bei denen Sie zudem den Verzicht auf die Durchschrift der Schriftsätze unterschreiben sollen: Wer Ihren Einzelfall wirklich bearbeitet, staffelt ihn nicht nach Menge und hat keinen Grund, Ihnen die eigenen Schriftsätze vorzuenthalten. Nachhaltige Ruhe entsteht nicht aus dem günstigsten Standardbrief, sondern aus einer belastbaren rechtlichen Grundlage – der Rechtslage, die Rechtsanwalt Jan Meyer (SterneAdvo) vor dem OLG Hamburg mit erstritten hat.
Wie ein rechtssicheres Vorgehen konkret abläuft und welche Konditionen gelten, erfahren Sie auf unserer Seite Trustpilot-Bewertung löschen lassen.
Fazit: Erst Rechtslage klären, dann entscheiden – nie vorschnell claimen
Das Beanspruchen des Trustpilot-Profils ist kein harmloser Verwaltungsschritt, sondern eine Entscheidung mit rechtlicher Tragweite. Weil Trustpilot aus Dänemark mit britischem Standbein betrieben wird, akzeptiert man mit dem Claim regelmäßig ausländische Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln, die die Durchsetzung nach deutschem Recht erschweren können. Der bessere Weg ist die umgekehrte Reihenfolge: erst die Rechtslage klären, Beweise sichern und eine substantiierte Rüge vorbereiten. Wer das Profil nicht beansprucht, nimmt die englischen Nutzungsbedingungen gar nicht erst an – und hält sich über den fliegenden Gerichtsstand (§ 32 ZPO) den sauberen deutschen Weg offen. So sichern Sie sich dauerhafte Ruhe statt einer nur vorübergehenden Deaktivierung. SterneAdvo prüft Ihren Fall, bevor Sie den ersten Knopf drücken.
Sie stehen vor einer belastenden Trustpilot-Bewertung? Fordern Sie ein kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch an – wir klären, ob und wie eine Zusammenarbeit in Betracht kommt.
Weiterführend: Wann ist eine Bewertung rechtswidrig? und Unterlassungsanspruch bei Bewertungen. · Verfasst von Rechtsanwalt Jan Meyer, SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Düsseldorf). Die zugrunde liegende, portalübergreifend übertragbare Klarnamen-Rechtsprechung zu anonymen Bewertungen hat Rechtsanwalt Jan Meyer selbst vor dem Oberlandesgericht Hamburg erstritten (Az. 7 W 11/24).
Der Klarnamen-Beschluss