Rechtswidrige kununu-Bewertung: erkennen und entfernen
Es ist ein einzelner Satz, der hängen bleibt: „Dort wird betrogen.“ Anonym, ohne Beleg, auf dem kununu-Profil des eigenen Unternehmens – und am Montag fragt der erste Bewerber im Vorstellungsgespräch danach. In diesem Moment wollen die meisten nur eines: dass das weg ist. Doch bevor man handelt, lohnt der ruhige Blick auf die eigentliche Frage. Denn nicht jede unangenehme Bewertung ist auch rechtswidrig – und nur wenn sie es ist, lässt sie sich durchsetzbar entfernen.
Rechtswidrig ist eine kununu-Bewertung vor allem bei unwahren Tatsachenbehauptungen, bei Schmähkritik und bei fehlendem tatsächlichem Geschäftskontakt. Reine Meinungsäußerungen sind dagegen von Art. 5 GG geschützt und müssen hingenommen werden. Entscheidend ist die saubere, substantiierte Rüge gegenüber kununu – und, wenn das Portal nicht reagiert, die gerichtliche Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs, bei Dringlichkeit im Eilverfahren.
1. Wann ist eine kununu-Bewertung rechtswidrig?
Die kurze Antwort: nicht, weil sie schlecht ist, sondern weil sie die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreitet. Drei Fallgruppen sind in der Praxis entscheidend:
- Unwahre Tatsachenbehauptung – eine Aussage, die dem Beweis zugänglich ist und nachweislich falsch ist („Die Löhne wurden drei Monate nicht gezahlt“, obwohl das nicht stimmt).
- Schmähkritik und Beleidigung – wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht.
- Fehlender tatsächlicher Geschäftskontakt – wenn der Bewerter nie Bewerber, Beschäftigter oder in sonstiger Weise mit dem Unternehmen in Kontakt war.
Liegt eine dieser Fallgruppen vor, besteht ein Anspruch auf Unterlassung der Bewertung – und zwar gegen kununu als mittelbare Störerin, sobald das Portal Kenntnis von der Rechtsverletzung hat.
2. Tatsachenbehauptung oder Meinung – wo verläuft die Grenze?
Diese Unterscheidung ist das Herzstück jeder Prüfung. Eine Tatsachenbehauptung lässt sich mit „wahr oder falsch“ beantworten; eine Meinung ist von Dafürhalten und Wertung geprägt und grundrechtlich weit geschützt.
„Die Geschäftsführung ist inkompetent“ ist eine (zulässige) Wertung. „Die Geschäftsführung hat Urlaubsansprüche nicht ausgezahlt“ ist eine Tatsachenbehauptung – und sie ist angreifbar, wenn sie unwahr ist. Schwierig wird es bei Mischformen: Steckt in einer Meinung ein unwahrer Tatsachenkern, kann die Äußerung insgesamt unzulässig sein. Genau an dieser Grenze entscheidet sich oft, ob sich eine Entfernung durchsetzen lässt – und hier zahlt sich juristische Erfahrung aus.
3. Was ist Schmähkritik – und was ist noch erlaubt?
Der Begriff wird im Alltag großzügig verwendet, von den Gerichten dagegen eng. Schmähkritik liegt erst vor, wenn es nicht mehr um die Sache geht, sondern allein um die Diffamierung der Person. Überspitzte, polemische oder scharfe Kritik ist dagegen von der Meinungsfreiheit gedeckt – auch wenn sie wehtut.
Für Sie heißt das: Ein harscher Ton allein macht eine Bewertung nicht rechtswidrig. Der Hebel liegt seltener in der Beleidigung als im unwahren Tatsachenkern oder im fehlenden Geschäftskontakt. Wer pauschal auf „Schmähkritik“ setzt, überschätzt die Erfolgsaussichten häufig.
4. „Kein Geschäftskontakt“ – der oft stärkste Hebel
Anonyme Bewertungen haben eine Schwachstelle: Sie behaupten einen Kontakt, den es womöglich nie gab. Hier setzt die von SterneAdvo (Rechtsanwalt Jan Meyer, Düsseldorf) vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg erstrittene Rechtsprechungslinie an (Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24, gegen Kununu/New Work SE).
Der Kern: Rügt der Bewertete substantiiert, es liege kein tatsächlicher Geschäftskontakt zugrunde, muss das Portal den Verfasser so individualisieren, dass der Bewertete den Kontakt selbst überprüfen kann – oder die Bewertung entfernen. Vollständig geschwärzte Unterlagen reichen dafür nicht aus. Diese Maßstäbe gelten portalübergreifend, auch für Google. Für Arbeitgeber ist das in der Praxis der oft wirksamste Ansatzpunkt, weil das Portal an einer entscheidenden Stelle darlegen und den Kontakt konkretisieren muss.
Einschätzung des Prozessbevollmächtigten (RA Jan Meyer): In dem von mir geführten Verfahren (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24) ging es genau um diese Konstellation – eine anonyme kununu-Bewertung eines Arbeitgebers, bei der sich kein tatsächlicher Geschäftskontakt überprüfen ließ. Für den Mandanten habe ich den Unterlassungsanspruch durchgesetzt: Das Portal musste den Verfasser überprüfbar individualisieren oder die Bewertung entfernen – im Ergebnis musste die beanstandete Bewertung entfernt werden.
5. Richtlinienverstoß oder Gesetzesverstoß – worauf es ankommt
Viele Betroffene melden eine Bewertung, weil sie gegen die Nutzungsrichtlinien von kununu verstößt. Das kann funktionieren – ist aber ein anderer Weg als der Gesetzesverstoß. Über die Richtlinien entscheidet allein das Portal nach eigenen Maßstäben; ein durchsetzbarer Anspruch entsteht daraus nicht.
Der rechtliche Hebel ist der Gesetzesverstoß (unwahre Tatsache, Schmähkritik, fehlender Geschäftskontakt). Nur er trägt den Unterlassungsanspruch und damit den Weg zum vollstreckbaren Titel. In der Praxis lohnt es, beide Ebenen zu kennen: Die Meldung ist der schnelle erste Versuch, der durchsetzbare Anspruch die belastbare Absicherung.
6. Wie setze ich die Entfernung durch?
Der Weg verläuft gestuft – und ist von Anfang an auf ein dauerhaftes Ergebnis ausgerichtet:
- Bewertung sichern und einordnen. Screenshot mit Datum, dann die Fallgruppe bestimmen: Tatsache oder Meinung, Schmähkritik, Geschäftskontakt.
- Substantiiert rügen. Die beanstandete Aussage konkret benennen und begründen, warum sie rechtswidrig ist – bei fehlendem Kontakt mit der Rüge nach der OLG-Hamburg-Linie.
- Abmahnung gegenüber kununu. Als förmlicher erster Schritt, der bereits auf den Titel zielt (sonst droht über § 93 ZPO ein sofortiges Anerkenntnis mit Kostenfolge).
- Gerichtliche Durchsetzung. Reagiert das Portal nicht, folgt die einstweilige Verfügung oder die Hauptsache. Der Unterlassungstitel (§ 890 ZPO) bindet kununu dauerhaft und erfasst auch kerngleiche Wiederholungen.
Dass dieser letzte Schritt mitgedacht wird, ist der Unterschied zwischen „einmal gemeldet“ und „dauerhaft erledigt“. Reine außergerichtliche Löschversuche binden das Portal nicht – es kann eine Bewertung wieder einstellen, der Verfasser kann widersprechen.
Fazit: Erst richtig einordnen, dann durchsetzbar entfernen
Eine rechtswidrige kununu-Bewertung erkennt man nicht am Ärgerpegel, sondern an drei nüchternen Fragen: unwahre Tatsache, Schmähkritik oder fehlender Geschäftskontakt? Wer das sauber prüft, spart sich aussichtslose Versuche und erkennt die wirklich angreifbaren Fälle. Und wer den Anspruch von Anfang an auf einen gerichtlichen Titel ausrichtet, sorgt dafür, dass die Bewertung nicht nach kurzer Zeit zurückkehrt. SterneAdvo und Rechtsanwalt Jan Meyer begleiten genau diesen Weg – von der Einordnung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Wie eine Zusammenarbeit abläuft, lesen Sie unter kununu-Bewertung löschen; dort können Sie auch ein Mandat anfragen.
Stand: 2025/2026. Autor: Rechtsanwalt Jan Meyer, SterneAdvo, Düsseldorf – spezialisiert auf Bewertungs- und Äußerungsrecht.
Der Klarnamen-Beschluss