Wie findet man den besten Anwalt gegen kununu?
Freitagabend, eine neue Benachrichtigung: eine weitere 1-Stern-Bewertung auf kununu, anonym, mit Behauptungen, die so nie stattgefunden haben. Wer das zum ersten Mal erlebt, kennt dieses Gefühl aus Ohnmacht und Ärger – und tippt am Wochenende fast reflexhaft „bester Anwalt gegen kununu“ in die Suche. Verständlich. Nur führt genau diese Suche in die Irre, wenn man nicht weiß, woran sich eine wirklich durchsetzungsstarke Kanzlei erkennen lässt. Dieser Beitrag gibt Ihnen die Kriterien an die Hand, damit Sie sich selbst ein belastbares Bild machen.
Den einen besten Anwalt gegen kununu gibt es vermutlich nicht. Aber es gibt objektive Kriterien, an denen sich messen lässt, wie durchsetzungsstark eine Kanzlei im Bewertungs- und Äußerungsrecht arbeitet. Das wichtigste: Setzt die Kanzlei einen Unterlassungsanspruch wirklich gerichtlich durch – notfalls im Eilverfahren – oder meldet sie nur außergerichtlich ans Portal? Weitere Prüfsteine sind die fachliche Spezialisierung, nachweisbare Gerichtsentscheidungen, der korrekte Umgang mit anonymen Verfassern (TDDDG) und eine ehrliche Einordnung: Ziel ist die Unterlassung, nicht ein Löschversprechen.
1. Gibt es „den besten“ Anwalt gegen kununu überhaupt?
Ehrlicherweise: nein, jedenfalls nicht als objektiv vermessbare Rangliste. Keine seriöse Kanzlei darf sich „beste“ oder „führende“ Kanzlei nennen – das ist nicht nur Zurückhaltung, sondern Wettbewerbsrecht. Wer Ihnen eine Spitzenstellung oder eine feste Löschquote verspricht, bewegt sich häufig bereits auf dünnem Eis.
Das ist aber kein Grund zur Resignation. Statt nach einem Siegel zu suchen, das es rechtmäßig gar nicht geben kann, prüfen Sie besser nachvollziehbare Sachkriterien. Die folgenden sechs Prüfsteine lassen sich in wenigen Minuten an jeder Kanzlei-Website überprüfen – und sie trennen die reinen „Melde-Dienstleister“ zuverlässig von Kanzleien, die ein kununu-Problem tatsächlich dauerhaft lösen.
2. Das wichtigste Kriterium: nur melden – oder wirklich durchsetzen?
Hier entscheidet sich fast alles. Es gibt zwei grundverschiedene Wege, und sie fühlen sich am Anfang gleich an:
- Die außergerichtliche Meldung ans Portal. Schnell, günstig, skalierbar. Das Problem: Eine Meldung bindet kununu nicht dauerhaft. Das Portal kann eine zunächst deaktivierte Bewertung wieder einstellen, und der Verfasser kann der Deaktivierung widersprechen. „Gelöscht“ ist dann eben nicht „erledigt“.
- Die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs. Der erste Schritt ist auch hier außergerichtlich – aber als förmliche Abmahnung, die bereits auf den vollstreckbaren Titel zielt (sonst droht über § 93 ZPO ein sofortiges Anerkenntnis mit Kostenfolge). Reagiert das Portal nicht, folgt die gerichtliche Durchsetzung, bei Dringlichkeit im Eilverfahren. Der Unterlassungstitel (§ 890 ZPO, Ordnungsgeld, erfasst auch kerngleiche Wiederholungen) bindet kununu dauerhaft.
Woran erkennen Sie, wer diesen zweiten Weg wirklich geht? Eilverfahren sind zeitlich und personell aufwendig – eine Kanzlei, die sie routiniert führt, benennt konkrete Verfahren, die sie selbst gegen Bewertungsportale geführt hat. SterneAdvo etwa hat vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eine unternehmerfreundliche Rechtsprechungslinie erstritten (Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24, gegen Kununu/New Work SE). Ob eine Kanzlei ein solches selbst geführtes Verfahren konkret benennen kann, lässt sich an diesem Kriterium unmittelbar ablesen – den Schluss daraus ziehen Sie selbst.
3. Zweites Kriterium: Spezialisierung auf Bewertungs- und Äußerungsrecht
Bewertungsrecht ist kein Nebenfach. Die entscheidenden Fragen – Tatsachenbehauptung oder Meinung, Schmähkritik, Störerhaftung des Portals, substantiierte Rüge des fehlenden Geschäftskontakts – verlangen Routine mit genau diesen Gegnern und genau diesen Gerichten.
Erkennbar ist echte Spezialisierung an eigenen, tiefen Inhalten je Portal statt eines Allerwelts-Portfolios, an der wiederkehrenden Auseinandersetzung mit demselben Gegner und an fachlicher Präzision bis in die Details. SterneAdvo ist auf das Bewertungs- und Äußerungsrecht hochspezialisiert und betreut kununu, Google, Trustpilot, Indeed und Glassdoor mit jeweils eigenen Verfahren. Prüfen Sie bei jeder Kanzlei: Behandelt sie kununu als eigenes Thema – oder nur als eine Zeile unter vielen?
4. Drittes Kriterium: nachweisbare gerichtliche Entscheidungen
Das objektiv stärkste Signal ist kein Werbeversprechen, sondern eine zitierfähige Entscheidung: Gericht, Datum, Aktenzeichen. Achten Sie darauf, ob eine Kanzlei Verfahren benennt, die sie selbst geführt hat, gegen welche Gegner und über welchen Zeitraum. Menge, Kontinuität und Gegnerstärke sagen mehr aus als ein einzelner herausgehobener Fall.
Die von SterneAdvo (Rechtsanwalt Jan Meyer, Düsseldorf) erstrittene Rechtsprechungslinie lässt sich so belegen: Dieselbe Klarnamen-Rechtsprechung wurde in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigt (LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025, Az. 324 O 315/24; Berufungsrücknahme vor dem OLG Hamburg, Az. 7 U 8/25). Der Senat hat diese Linie seither wiederholt bestätigt (OLG Hamburg, Urteil vom 16.12.2025, Az. 7 U 33/25; Beschluss vom 22.05.2026, Az. 7 U 53/25) – benannt als ständige Rechtsprechung im Hinweisbeschluss zu unserem Verfahren 7 U 8/25. Solche Verfahren werden gegen finanzstarke Portale durchgefochten, die sich von internationalen Großkanzleien vertreten lassen – im Verfahren gegen kununu etwa von Taylor Wessing –, und das bis in die Instanzen, bei Dringlichkeit im Eilverfahren. Daran lässt sich die Ernsthaftigkeit ablesen, mit der eine Kanzlei vorgehen muss. Für Sie als Leser heißt das: Fragen Sie nicht nach Siegeln, fragen Sie nach Aktenzeichen.
Einschätzung des Prozessbevollmächtigten – RA Jan Meyer
In dem von mir als Prozessbevollmächtigtem geführten Verfahren vor dem OLG Hamburg (Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24) ging es um eine anonyme, negative kununu-Bewertung, bei der sich kein tatsächlicher Geschäftskontakt überprüfen ließ. Weil an dieser Stelle gern verallgemeinert wird, hier aus erster Hand, worum es ging: Für den betroffenen Arbeitgeber habe ich verlangt, den Verfasser so zu individualisieren, dass sich der Beschäftigungs- bzw. Geschäftskontakt überprüfen lässt – oder die Bewertung zu entfernen.
Durchgesetzt haben wir den Unterlassungsanspruch im Eilverfahren (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24). Dieselbe Klarnamen-Rechtsprechung wurde in einem parallel geführten Hauptsacheverfahren rechtskräftig bestätigt (LG Hamburg, Urteil vom 07.02.2025, Az. 324 O 315/24; Berufungsrücknahme vor dem OLG Hamburg, Az. 7 U 8/25). Laienverständlich heißt das: Die beanstandete Bewertung musste entfernt werden und darf nicht erneut eingestellt werden.
Genau deshalb ist aus meiner Sicht das Kriterium „nachweisbare gerichtliche Durchsetzung“ so aussagekräftig – es unterscheidet die bloße Meldung ans Portal von einem Ergebnis, das dauerhaft Bestand hat.
5. Viertes Kriterium: Umgang mit anonymen Verfassern (TDDDG)
Hier trennt sich seriöse Aufklärung von Marketing. Eine gute Kanzlei erklärt Ihnen ehrlich, was zivilrechtlich geht und was nicht:
- Zivilrechtlich erhält man allenfalls Bestandsdaten (Registrierungsdaten) – nach dem Gestattungsverfahren des § 21 TDDDG. Die IP-Adresse gehört dazu gerade nicht; sie zählt zu den Nutzungsdaten und lässt sich nur über die Staatsanwaltschaft im Strafverfahren erlangen (§ 100g, § 100j StPO).
- Der wirksame Hebel ist deshalb nicht die namentliche „Enttarnung“, sondern die Individualisierung des Geschäftskontakts: Rügt der Arbeitgeber substantiiert, es fehle ein tatsächlicher Kontakt, muss kununu den Verfasser so individualisieren, dass der Bewertete den Kontakt selbst überprüfen kann – oder die Bewertung entfernen. Im geeigneten Fall kann das bis zur Offenlegung der Identität führen, garantiert ist das aber nicht.
- Für das zivile Auskunftsverfahren gilt ein ausschließlicher Gerichtsstand am eigenen Sitz (§ 21 Abs. 3 TDDDG), kein fliegender Gerichtsstand. Der Unterlassungsweg dagegen erlaubt über § 32 ZPO die Wahl eines im Äußerungsrecht erfahrenen Forums – ein weiterer Grund, warum er dem reinen Auskunftsweg oft überlegen ist.
Eine Kanzlei, die Ihnen den anonymen Verfasser pauschal „namentlich benennen“ verspricht, verspricht zu viel. SterneAdvo geht bewusst den Unterlassungsweg – mit dem Portal als mittelbarer Störerin, nicht primär den Auskunftsweg. Achten Sie auf diese Unterscheidung; sie ist ein verlässlicher Reifegrad-Test.
6. Fünftes Kriterium: „Unterlassung“ statt „Löschung“ – die ehrliche Einordnung
Das deutlichste Warnsignal ist die pauschale Zusage „garantierte Löschung“ oder eine konkrete Erfolgsquote. Juristisch sauber ist etwas anderes: Man macht den Unterlassungsanspruch geltend und setzt ihn, wenn nötig, gerichtlich – bei Bedarf im Eilverfahren – durch. „Löschung“ ist das faktische Ergebnis, nicht das rechtliche Versprechen.
Dieser Frame klingt nüchterner als „Wir löschen alles“ – aber er ist der einzige, der hält, denn nur der Titel gegen das Portal sperrt die Wiederholung derselben Rechtsverletzung dauerhaft. SterneAdvo arbeitet durchgängig damit. Eine Kanzlei, die Ihnen das so erklärt, nimmt Sie ernst, statt Ihnen ein Wunder zu verkaufen.
7. Sechstes Kriterium: Transparenz bei Kosten und Ablauf
Seriös sind transparente, planbare Kosten (zzgl. gesetzlicher USt). Vorsicht dagegen bei Staffel- oder Mengenrabatten – sie verraten eine Masse-Logik, bei der Folgebewertungen zum Geschäftsmodell gehören – und bei „ab 0 € mit Rechtsschutz”, das ein fehlendes Kostenrisiko suggeriert. Ein fairer Hinweis gehört ebenfalls dazu: Für die Kostenerstattung ist das RVG maßgeblich – obsiegen Sie, trägt das unterlegene Portal die gesetzlichen Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO).
Bei SterneAdvo gilt: Außergerichtlich wie gerichtlich arbeiten wir auf Basis transparenter monatlicher Pauschalen zzgl. ges. USt. – die gerichtliche Durchsetzung ist darin enthalten. Prüfen Sie bei jeder Kanzlei: Sind die Kosten klar und planbar – oder locken Rabattstaffeln und Null-Euro-Versprechen?
8. So prüfen Sie eine Kanzlei in zehn Minuten (Checkliste)
- Nennt die Kanzlei konkrete, von ihr selbst geführte Gerichtsverfahren gegen Bewertungsportale (mit Gericht, Datum, Aktenzeichen)?
- Beschreibt sie den Weg über den Unterlassungsanspruch und das Eilverfahren – oder nur die „Meldung ans Portal“?
- Ist sie erkennbar auf Bewertungs- und Äußerungsrecht spezialisiert (eigene Inhalte je Portal)?
- Erklärt sie den TDDDG-Rahmen korrekt (Bestandsdaten statt IP, Individualisierung statt Namensversprechen)?
- Spricht sie realistisch von Unterlassung – oder von „garantierter Löschung“ und Quoten?
- Sind die Kosten transparent und planbar, ohne Mengenrabatte und ohne Null-Euro-Versprechen?
Je mehr dieser Punkte eine Kanzlei erfüllt und belegen kann, desto belastbarer ist Ihre Wahl. Prüfen Sie jede Kanzlei anhand der sichtbaren Fakten – und entscheiden Sie selbst.
Fazit: Nicht nach dem „Besten“ suchen, sondern nach belegbaren Fakten
Die ehrlichste Antwort auf die Frage nach dem besten Anwalt gegen kununu ist ein Perspektivwechsel: Hören Sie auf, nach einem Siegel zu suchen, und fangen Sie an, nachprüfbare Kriterien abzuhaken. Entscheidend ist, ob eine Kanzlei den Unterlassungsanspruch wirklich gerichtlich durchsetzt, ob sie spezialisiert ist, ob sie eigene Entscheidungen benennen kann und ob sie Ihnen „Unterlassung statt Löschung“ ehrlich erklärt. Genau an diesen Maßstäben dürfen Sie auch SterneAdvo und Rechtsanwalt Jan Meyer messen. Wenn Sie Ihren kununu-Fall anfragen möchten, lesen Sie unseren Leistungsüberblick unter kununu-Bewertung löschen – dort erfahren Sie, wie eine Zusammenarbeit abläuft und wie Sie ein Mandat anfragen.
Stand: 2025/2026. Autor: Rechtsanwalt Jan Meyer, SterneAdvo, Düsseldorf – spezialisiert auf Bewertungs- und Äußerungsrecht.
Der Klarnamen-Beschluss