Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt  ·  Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
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Rechtslexikon

Was ist die Stolpe-Doktrin?

Kurzdefinition

Die Stolpe-Doktrin ist ein von der Rechtsprechung des BVerfG entwickelter Grundsatz, wonach bei mehrdeutigen Äußerungen im Rahmen eines in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruchs auch die für den Betroffenen nachteilige Deutungsvariante zugrunde zu legen ist, sofern diese nicht fernliegt. Der Äußernde muss sich hier an der ihn belastenden Auslegung festhalten lassen, wenn er die Aussage nicht klarstellt.

Die Stolpe-Doktrin betrifft den Umgang mit Äußerungen, die mehr als eine ernsthaft in Betracht kommende Deutung zulassen. Für die Frage künftiger Unterlassung ist danach von der Auslegungsvariante auszugehen, die den Betroffenen stärker belastet, solange sie nicht fernliegend ist. Der Äußernde hat es in der Hand, durch eine eindeutige Formulierung oder eine Klarstellung die belastende Deutung auszuräumen.

Warum wird die belastende Deutung zugrunde gelegt?

Der Grund liegt in der Zukunftsgerichtetheit des Unterlassungsanspruchs. Wer eine mehrdeutige Aussage aufrechterhält, kann sie auch weiterhin im belastenden Sinn verstanden wissen wollen. Da er die Mehrdeutigkeit selbst geschaffen hat, ist es ihm zumutbar, sie zu beseitigen. Für die Vergangenheit, etwa bei Geldentschädigung, gilt dieser Maßstab hingegen nicht in gleicher Weise, weil dort eine bereits geschehene Verletzung beurteilt wird.

Welche Bedeutung hat die Stolpe-Doktrin für Online-Bewertungen?

Bewertungen sind häufig mehrdeutig formuliert. Lässt eine Aussage sowohl eine zulässige wertende als auch eine unzulässige tatsächliche Deutung zu, kann für das Unterlassungsbegehren die belastende Variante maßgeblich sein. Das erweitert die Möglichkeiten, gegen zweideutige Formulierungen vorzugehen, die den Ruf eines Unternehmens beeinträchtigen. Ob im Einzelfall ein Unterlassungsanspruch greift, hängt von der konkreten Deutungslage ab.

Wie kann der Verfasser die belastende Deutung vermeiden?

Durch klare, eindeutige Formulierung. Wer erkennbar nur eine wertende Aussage treffen will, sollte dies unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Fügt er eine Klarstellung hinzu, entfällt regelmäßig die mehrdeutige und damit belastende Lesart. Die Doktrin bürdet dem Äußernden also die Verantwortung dafür auf, verständlich zu bleiben.

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Häufige Fragen

Gilt die Stolpe-Doktrin auch für Schadensersatz und Geldentschädigung?

Nein, für Ansprüche, die eine bereits eingetretene Verletzung ahnden, wie Geldentschädigung, gilt der belastende Deutungsmaßstab nicht unverändert. Dort ist zu prüfen, wie die Äußerung tatsächlich verstanden wurde. Die Stolpe-Doktrin ist auf den in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch zugeschnitten.

Muss jede denkbare Deutung berücksichtigt werden?

Nein, nur ernsthaft in Betracht kommende Deutungsvarianten sind maßgeblich. Fernliegende, konstruierte oder rein theoretische Auslegungen bleiben außer Betracht. Es geht um die Bedeutungen, die ein verständiges Durchschnittspublikum der Äußerung beilegen kann.

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