Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt  ·  Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
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Rechtslexikon

Was ist die Providerhaftung eines Host-Providers?

Kurzdefinition

Die Providerhaftung ist die rechtliche Verantwortlichkeit eines Diensteanbieters für Inhalte, die auf seiner Plattform gespeichert oder verbreitet werden. Für fremde Inhalte haftet ein Host-Provider grundsätzlich erst, wenn er von einer konkreten Rechtsverletzung Kenntnis erlangt und diese nicht beseitigt.

Providerhaftung beschreibt, unter welchen Voraussetzungen ein Host-Provider – etwa der Betreiber eines Bewertungsportals – für die auf seiner Plattform gespeicherten Inhalte einzustehen hat. Für fremde, von Nutzern eingestellte Beiträge gilt ein abgestuftes System: Solange der Provider keine Kenntnis von einer konkreten Rechtsverletzung hat, ist er nach der Rechtsprechung privilegiert; ab Kenntnis kann er zur Prüfung und gegebenenfalls zur Entfernung verpflichtet sein.

Haftet ein Portalbetreiber für fremde Bewertungen?

Für rein fremde Inhalte haftet der Host-Provider nicht wie ein eigener Verfasser. Er ist Verbreiter, nicht Urheber der Aussage. Eine Verantwortlichkeit auf Unterlassung kommt erst in Betracht, wenn er auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen wurde und der zumutbaren Prüfung nicht nachkommt. Das ändert sich, wenn der Betreiber sich fremde Inhalte durch redaktionelle Einbindung zu eigen macht.

Wann entfällt das Haftungsprivileg?

Das Haftungsprivileg des Providers schützt nur den Anbieter, der bei fremden Informationen keine aktive Rolle einnimmt und nach Kenntnis unverzüglich tätig wird. Reagiert der Provider auf eine berechtigte Beanstandung nicht, greift die Privilegierung insoweit nicht mehr, und er kann als mittelbare Störerin auf Unterlassung haften.

Worin unterscheidet sich der Host-Provider vom Verfasser?

Der Verfasser ist unmittelbar für den Inhalt seiner Aussage verantwortlich. Der Host-Provider stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit und verbreitet die Inhalte. Deshalb richtet sich seine Verantwortlichkeit nach den Grundsätzen der mittelbaren Verantwortlichkeit und setzt einen konkreten Anlass sowie zumutbare Prüfungsmöglichkeiten voraus.

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Rechtsanwalt Jan Meyer
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Häufige Fragen

Kann ich direkt gegen das Portal vorgehen oder muss ich den Verfasser kennen?

Sie können auch dann gegen den Portalbetreiber vorgehen, wenn Ihnen der Verfasser nicht bekannt ist. Der Anspruch gegen den Host-Provider besteht unabhängig von der Person des Bewertenden, sobald das Portal auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen wurde und untätig bleibt.

Ab wann haftet ein Provider für eine rechtswidrige Bewertung?

Regelmäßig ab dem Zeitpunkt, in dem er von der konkreten Rechtsverletzung Kenntnis erlangt und die zumutbare Prüfung unterlässt. Vor einem substantiierten Hinweis trifft ihn grundsätzlich keine anlasslose Kontrollpflicht.

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