Die Online-Rezension ist die im Internet veroeffentlichte Bewertung eines Produkts, einer Dienstleistung oder eines Unternehmens durch einen Nutzer. Sie kann aus einer Sternebewertung, einem Freitext oder beidem bestehen und dient anderen Nutzern als Entscheidungshilfe.
Online-Rezension ist der Oberbegriff fuer Nutzerbewertungen auf Portalen, in Shops und in sozialen Netzwerken. Rechtlich ist zwischen Meinungsaeusserung und Tatsachenbehauptung zu unterscheiden: Werturteile sind vom in Art. 5 GG garantierten Grundrecht der Meinungsfreiheit geschuetzt, unwahre Tatsachenbehauptungen dagegen nicht. Diese Abgrenzung entscheidet regelmaessig ueber die Zulaessigkeit einer Bewertung.
Wann ist eine Online-Rezension noch zulaessige Kritik?
Kritik darf scharf, einseitig und ueberspitzt formuliert sein, solange sie sich in der Sache mit dem bewerteten Angebot auseinandersetzt. Die Grenze ist erst erreicht, wenn nicht mehr die Sachkritik, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht oder wenn nachweislich falsche Tatsachen behauptet werden.
Muss einer Online-Rezension ein echter Geschaeftskontakt zugrunde liegen?
Nach der Rechtsprechung des BGH setzt eine zulaessige Bewertung in der Regel einen tatsaechlichen Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen voraus. Fehlt ein solcher Kontakt, kann die Rezension unzulaessig sein. Bestreitet das Unternehmen den Kontakt, trifft das Portal eine Pruefpflicht, der es nachkommen muss.
Wie koennen Betroffene eine unwahre Online-Rezension entfernen lassen?
Der beanstandete Inhalt sollte gesichert und ueber das Meldeverfahren des Portals geruegt werden. Fuehrt das nicht zur Loeschung, laesst sich der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch geltend machen und, wenn noetig, gerichtlich, notfalls im Eilverfahren, durchsetzen. Ob dies Aussicht auf Erfolg hat, haengt von der Einordnung der einzelnen Aussagen ab.
Konkreter Anlass? unberechtigte Online-Bewertung loeschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss