Eine Bewertung loeschen lassen bedeutet, gegenueber dem Verfasser oder dem Portal die Beseitigung einer rechtswidrigen Bewertung zu verlangen. Ein Anspruch besteht, wenn die Bewertung unwahre Tatsachen enthaelt, die Grenze zur Schmaehkritik ueberschreitet oder gegen die Bewertungsrichtlinien des Portals verstoesst.
Bewertung loeschen lassen ist der Sammelbegriff fuer das rechtliche Vorgehen gegen rechtswidrige Online-Rezensionen. Ob ein Loeschungsanspruch besteht, richtet sich nicht nach dem subjektiven Aerger des Bewerteten, sondern nach einer Abwaegung zwischen dem Persoenlichkeits- und Unternehmenspersoenlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungsfreiheit des Verfassers. Zulaessige Kritik muss hingenommen werden; rechtswidrige Inhalte nicht.
Welche Bewertungen sind ueberhaupt loeschbar?
Loeschbar sind insbesondere Bewertungen mit unwahren Tatsachenbehauptungen, mit Beleidigungen oder Schmaehkritik sowie Bewertungen, denen kein tatsaechlicher Geschaefts- oder Beschaeftigungskontakt zugrunde liegt. Reine Meinungsaeusserungen und Werturteile bleiben dagegen grundsaetzlich zulaessig, solange sie sich noch in der Auseinandersetzung mit der Sache halten. Der Unterschied zwischen unwahrer Bewertung und zulaessigem Werturteil entscheidet in vielen Faellen ueber Erfolg oder Misserfolg.
Gegen wen richtet sich der Anspruch?
In Betracht kommen der Verfasser und das Bewertungsportal. Das Portal haftet nach der Rechtsprechung des BGH als mittelbare Stoererin, sobald es von einer konkreten Rechtsverletzung Kenntnis erlangt und sie gleichwohl nicht entfernt. Ausgeloest wird diese Verantwortung ueber ein Pruef- und Stellungnahmeverfahren, in dem das Portal die beanstandete Bewertung an den Verfasser weiterleitet.
Wie laeuft die Durchsetzung ab?
Der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch laesst sich gegenueber Verfasser und Portal geltend machen und – wenn noetig – gerichtlich, notfalls im Eilverfahren, durchsetzen. Voraussetzung fuer eine einstweilige Verfuegung ist neben dem Verfuegungsanspruch die Dringlichkeit. Deshalb sollte nach Kenntnis einer belastenden Bewertung nicht lange zugewartet werden.
Konkreter Anlass? Google-Bewertung loeschen lassen – anwaltliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.
Der Klarnamen-Beschluss